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Die Umweltverträglichkeitsstudie
(UVS)
Stand xx.xx.19??
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Was ist eine UVS?
Vor dem Bau oder der Änderung einer Bundesfernstraße
( hier der B 1 ) ist es nach dem Gesetz erforderlich, eine Umweltverträglichkeitsstudie
(UVS) zu erstellen. Zweck dieser Maßnahme ist es, bei einem solchen
Straßenbauvorhaben die Auswirkungen auf die Umwelt frühzeitig
und umfassend zu ermitteln, zu beschreiben und in ihrer Schwere zu bewerten,
damit diese bei der Entscheidung über die Zulässigkeit des
Straßenbauvorhabens berücksichtigt werden können. Geprüft
werden müssen nach einem vorgeschriebenen Verfahren die Auswirkungen
des Vorhabens auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft,
Klima, Landschaft, sowie Kultur- und sonstige Sachgüter.
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Wer hat sie erstellt?
Das Westfälische Straßenbauamt Bielefeld (WSBA) hat drei
Privatunternehmen, mit denen es öfter zusammenarbeitet, mit der
Erstellung der UVS beauftragt. Es sind dies die Firmen:
- IGS Ingenieurgesellschaft Stolz mbH, Kaarst,
- Wolters Partner, Coesfeld,
- Landschaft + Siedlung GbR, Recklinghausen.
Ein Unternehmen aus dem hiesigen Raum, das mit den Örtlichkeiten
vertraut ist, war nicht dabei.
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Was passiert mit der UVS?
An der Entscheidung, wie , wo und wann eine Bundesfernstraße
gebaut wird, sind viele verschiedene Behörden und Institutionen
beteiligt ( siehe Anlage 1). Das gesamte Verfahren ist lang und kompliziert.
Wir befinden uns in Istrup jetzt im sogenannten Linienbestimmungsverfahren.
Hier und jetzt wird festgelegt, wo in etwa die Straße verlaufen
und wie sie gestaltet werden soll ( zweispurig, dreispurig, auf Brücken,
in Troglage etc.). Liegt die Linie erst einmal fest, werden später
in der Bauplanung im Rahmen dieser festgelegten Linie die Details bis
auf den Zentimeter genau geplant. Die grundsätzliche Streckenführung
wird aber nicht mehr in Frage gestellt.. Die Linienbestimmung ist somit
der eigentlich entscheidende Punkt im gesamten Verfahrensablauf, da
nur hier noch Einfluß auf den grundsätzlichen Verlauf der
Straße genommen werden kann. Die UVS soll nun allen beteiligten
Behörden und Institutionen helfen, den für die Menschen und
die Umwelt verträglichsten Verlauf zu finden. Es ist deshalb besonders
wichtig, daß die UVS vollständig, richtig und in sich schlüssig
ist.
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Was haben wir mit der UVS zu tun?
Nach dem Gesetz ist die Öffentlichkeit zu den
Umweltauswirkungen des Straßenbauvorhabens anzuhören. Zu
diesem Zweck wurde die UVS im letzten Jahr im Bauamt der Stadt Blomberg
4 Wochen lang zur Einsichtnahme ausgelegt und in der Bürgerversammlung
von den angereisten Vertretern der Gutachterfirmen vorgestellt.
Den Bürgern vor Ort, von denen man annimmt, daß
sie die örtlichen Gegebenheiten am besten kennen, soll so Gelegenheit
gegeben werden, die Darstellungen der Gutachter zu prüfen und zu
kommentieren. Die Einwendungen und Äußerungen der Bürger
sollen in den Entscheidungsprozeß der Behörden einfließen.
Außerdem sollen sie dem Rat der Stadt Blomberg, der gemeinsam
mit anderen darüber zu entscheiden hat, ob eine der vorgeschlagenen
Trassen genommen wird, einen Eindruck vom Stimmungsbild in der Bevölkerung
verschaffen.
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| Was steht in der UVS?
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1) Verkehrsuntersuchung
Der eigentlichen UVS wird als Teil A eine Verkehrsuntersuchung
vorangestellt. Diese beschäftigt sich zunächst mit der heutigen
und zukünftigen Bedeutung der Ostwestfalenstraße und der
B 1.
Betrachtete Varianten
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2) Fachbeitrag "Bebaute
Umwelt"
Teil B der UVS, der sog. Fachbeitrag "Bebaute
Umwelt", befaßt sich mit den Auswirkungen des Straßenbauvorhabens
auf den Menschen, sein städtebauliches (Wohn-)Umfeld sowie die
im Untersuchungsraum vorhandenen Kultur- und sonstigen Sachgüter.
Der Siedlungsraum des Menschen wird durch das Bauvorhaben "Straße"
ggf. positiv oder negativ verändert. Es ist Aufgabe dieses Fachbeitrages,
solche Veränderungen zu analysieren und zu bewerten. Da die von
einem Planungsvorhaben betroffenen Bürger einen Anspruch auf die
Erhaltung eines qualitativ hochwertigen Lebensumfeldes haben, ist es
das Ziel, eine wenig empfindliche (=konfliktarme) Fläche zu finden,
auf der das Bauvorhaben realisiert werden könnte.
Betrachtete
Varianten …
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Fazit
Selbst unter Einbeziehung der Schleichwegproblematik
der zu untersuchenden Varianten ergebe sich keine eindeutige Rangfolge
der Trassen. Während sich die Nord- und Südvarianten untereinander
vergleichsweise einfach in eine Rangfolge bringen ließen, sei
der Vergleich Nord – Süd wesentlich komplexer. Die Nordvarianten
erzeugen in ihrem Verlauf stärkere Konflikte , als dies bei allen
Südvarianten der Fall ist. Die Südvarianten sollen jedoch
im nachgeordneten Straßennetz Zusatzbelastungen durch Schleichverkehr
erzielen.
Aufgrund der unterschiedlichen Möglichkeiten
der Belastungsminderung durch technische Lösungen (Deckelung der
Nordvarianten) wird jedoch letztendlich den Nordvarianten der Vorzug
gegeben. Die Rangfolge lautet:
- Var. II
- Var. IIa
- Var. I
- Var. Ia
- Var. IVa
- Var. IV
- Var. III.
Diese Präferenz für eine Nordumgehung setze
jedoch voraus, daß im Zuge der weiteren Planungen detailliert
geprüft werde, ob der Immissionsschutz für die Anlieger ausreichend
zu gewährleisten sei und ob durch bauliche Zusatzmaßnahmen
noch eine spürbare Verbesserung zu erreichen sei. Dabei müsse
man berücksichtigen, daß es sich um einen bislang völlig
unbelasteten Raum handele. Überlegungen zum Immissionsschutz seien
an diesem hohen Ausgangsniveau zu orientieren.
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3) Fachbeitrag Landschaft
Zweck dieses Fachbeitrages ist es, die Auswirkungen eines Straßenbauvorhabens
auf die Natur und das Landschaftsbild aufzuzeigen und eine möglichst
konfliktarme Trassenvariante herauszufiltern.
Teil 1
Nach Darstellung des Ablaufschemas einer ökologischen Risikoanalyse
erfolgt zunächst eine Betrachtung der Ausgangssituation (Grundlagenerfassung):
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Teil 2
Anschließend werden die Planungsvarianten I bis IV nebst Untervarianten
im einzelnen geprüft. Einige andere Kombinationen werden noch grob
mit abgehandelt, scheiden aber in einem frühen Stadium bereits
wieder aus.
Die Prüfung bezieht sich auf die Gebiete:
- Boden
- Grundwasser
- Oberflächenwasser
- Klima und Lufthygiene
- Arten und Biotopschutz
- Erholung
- Landschaftsbild
- Kulturelles Erbe
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Fazit
Die Ergebnisse der Variantenuntersuchung aus landschaftsbezogener Sicht
zeigen, daß es "die günstigste Lösung" für
eine OU Istrup nicht gibt, sondern vielmehr in Abhängigkeit vom
betrachteten Schutzgut und seiner Wertschätzung Verschiebungen
in der Rangfolge der Trassen entstehen.
Bei allen Neubauvarianten sind erhebliche Beeinträchtigungsrisiken
festzustellen. Da sich durch Optimierungsmaßnahmen (Deckelung
und Begrünung) die Nachteile der Varianten Ia bzw. I jedoch eher
als bei den anderen Varianten mindern lassen, wird Variante Ia von den
Gutachtern letztlich als das "kleinste Übel" betrachtet.
Varianten II/IIa und III folgen untereinander gleichrangig vor den
Varianten IV/IVa.
Die beste Lösung im Interesse von Natur
und Landschaft ist aus Sicht der Umweltgutachter eindeutig die Beibehaltung
der derzeitigen Situation und ein Verzicht auf den Bau einer Ortsumgehung.
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© 2003 Initiativkreis Ortsumgehung
Istrup
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