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Anschließend werden die Planungsvarianten I bis IV
nebst Untervarianten im einzelnen geprüft. Einige andere Kombinationen
werden noch grob mit abgehandelt, scheiden aber in einem frühen Stadium
bereits wieder aus.
Boden
Durch die Straße und ihre Nebenanlagen wird bislang unbebauter
Boden versiegelt und auf Dauer einer anderweitigen Nutzung entzogen.
Entlang der Trasse wird der Boden durch Schadstoffimmissionen belastet.
Diesbezüglich wird die Variante Ia als günstige Lösung
betrachtet, im wesentlichen weil sie die kürzeste ist. Es folgen
die Varianten I, II und IIa. Die Südvarianten III, IV und IVa schneiden,
da länger, schlechter ab. Die Beeinträchtigungen sind nur
eingeschränkt minimierbar und ausgleichbar.
Grundwasser
Durch Versiegelung des Bodens wird auf den betroffenen Flächen
die Grundwasserneubildung unterbunden und das Grundwasser eventuell
durch Schadstoffimmissionen belastet. Im Vergleich erweisen sich die
Nordvarianten als untereinander fast gleichwertig und als relativ günstigste
Lösungen. Die Südvarianten versiegeln in unterschiedlichem
Umfang Flächen innerhalb der Wassergewinnungsgebiete (Rothenborn/Istrup-Höltkeberg)
und werden daher in der Reihenfolge III, IV, IVa schlechter beurteilt,
wobei die Unterschiede untereinander nur noch minimal sind.
Sämtliche Beeinträchtigungen werden jedoch als durch geeignete
Maßnahmen minimierbar und ausgleichbar betrachtet.
Oberflächenwasser
Die Überbauung von Gewässern mit Straßen wird als problematisch
betrachtet, da mit der Direkteinleitung von Straßenwasser zu rechnen
ist und bei Unfällen wassergefährdende Stoffe direkt in die
Gewässer gelangen können. Die mehrmalige Querung des Hainbaches
läßt hier die Südvarianten ungünstiger erscheinen:
Variante IV enthält 4 Querungen, Varianten III und IVa sogar 5
Querungen. Die Nordvarianten weisen nur je 3 Querungen auf. Auch die
notwendige Verrohrung von Gewässern ist bei den Nordvarianten geringer.
Durch die Bebauung von Flächen mit Bedeutung für die Abflußregulation
von Oberflächenwasser entstehen hohe Risiken. Betroffen sind in
unterschiedlichem Umfang Waldflächen (Nordumgehungen) oder Auenbereiche
im Hainbachtal (Südumgehungen). Hier wird jedoch die Inanspruchnahme
von Waldflächen als weniger problematisch angesehen als die von
natürlichen Retentionsräumen im Hainbachtal. Sämtliche
Beeinträchtigungen werden aber als durch geeignete Maßnahmen
( Vorklärbecken etc.) minimierbar und ausgleichbar betrachtet,
so daß letztlich bei den Neubauvarianten keine entscheidungsrelevanten
Unterschiede mehr in der Rangfolge bestehen.
Klima/Lufthygiene
Die Beseitigung klimatisch relevanter Flächen (hier: Wald) sowie
die Schaffung von Flächen mit erhöhter Aufheizung und Abstrahlung
(Straße) zieht sehr starke Auswirkungen nach sich. Die Südumgehungen
( III,IV,IVa ) sind unter diesem Aspekt die günstigsten Lösungen.
Bei den Nordvarianten werden dagegen bedeutsame Waldflächen in
Anspruch genommen. Variante Ia erscheint hier als die ungünstigste
Lösung, gefolgt von den Variante I, II und IIa. Die Waldverluste
werden als nur begrenzt minimierbar betrachtet, sollen jedoch durch
die Anlage von Windschutzpflanzungen, Feldgehölzen und Hecken ausgleichbar
sein.
Arten und Biotopschutz
Das Straßenbauvorhaben wirkt sich in diesem Punkt vierfach aus:
durch die Beseitigung von Biotopen infolge Überbauung,
durch die Zerschneidung von zusammenhängenden Lebensräumen,
durch allgemeine Randeffekte ( Licht-, Lärm-, Schadstoffimmissionen,
Erschütterungen, Beunruhigung)
durch Waldanschnitt.
Bei allen Neubauvarianten entstehen erhebliche Beeinträchtigungen
durch die Überbauung von Flächen. Die ortsnahe Nordvariante
I beansprucht im wesentlichen die Fichtenbestände am Ortsrand,
was als mittlere Beeinträchtigung eingestuft wird. Es treten jedoch
auch sehr hohe Beeinträchtigungen (Inanspruchnahme des gut strukturierten
Waldrandes, von altem Baumbestand südlich des Steinbruchs und des
Bachlaufes mit begleitenden Eschen im Osten) und hohe Beeinträchtigungen
(Buchenbestand, Steinbruchbiotopstrukturen sowie naturnahe Gehölzstrukturen
im Westen) auf. Aufgrund des geringeren Umfanges erheblicher Beeinträchtigungen
erscheint die Untervariante Ia günstiger. Die ortsferne Nordvariante
II nördlich des Steinbruchs greift großflächig in die
naturnahen Buchenwälder aus starkem Baumholz ein. Es entstehen
in großem Umfang sehr hohe Beeinträchtigungsrisiken. Die
Untervariante IIa erscheint als günstigere Lösung.
Die Südumgehungen queren im Westen und Osten das Hainbachtal.
In diesen Fällen kommt es zu hohen bis sehr hohen Beeinträchtigungsrisiken.
Da ansonsten überwiegend Agrarbereiche betroffen sind, ist der
Gesamtumfang erheblicher Beeinträchtigungen bei denSüdumgehungen
verhältnismäßig gering. Sehr hohe Risiken entstehen
wiederum bei Inanspruchnahme der Feucht-/Naßwiesen südlich
von "Jerusalem",und von Niederungsgrünland im Hainbachtal.
Die bevorzugte Rangfolge lautet daher Ia, I, III,IV,IVa, IIa, II.
Zerschneidungen entstehen bei allen Varianten. Bei den ortsnahen Nordvarianten
kommt die Durchschneidung und Isolation des Waldrandes einem Biotopverlust
gleich. Die verbleibenden Restwaldflächen bieten typischen Waldtieren
keine geeigneten Lebensräume mehr. Bei den Südumgehungen werden
in unterschiedlichem Ausmaß bislang relativ unzerschnittene Biotopkomplexe
im Hainbachtal erheblich durchschnitten, auch hier bedeutet die Lebensraumzerstückelung
für anspruchsvolle Tierarten eine Entwertung, die einem Biotopverlust
gleichkommt. Die Gutachter räumen hier dem Schutz des Hainbachtales
den Vorrang vor dem Schutz der Waldflächen ein und kommen zur Rangfolge:
Ia, I, IIa, II, III, IV, IVa.
Beeinträchtigungen durch allgemeine Randeffekte im näheren
Straßenumfeld treten bei allen Varianten auf. Hohe Beeinträchtigungen
entstehen bei den Nordvarianten vor allem im Bereich der Laubwälder.
Bei den Südumgehungen beschränken sie sich auf die Niederungs-/Talbereiche,
die zweimal gequert werden. Die Südvarianten ( III, IV, IVa ) schneiden
hier insgesamt aber günstiger ab, da über weite Strecken nur
gering empfindliche Ackerflächen betroffen sind.
Beeinträchtigungen durch Waldanschnitt treten ausschließlich
bei den Nordvarianten auf, sie sind als hoch zu bezeichnen im Bereich
der Laubwälder und als mittel im Bereich der Nadelwälder.
Variante Ia gilt als günstiger vor den Varianten I, II, IIa.
Die Zerschneidungswirkungen könnten durch eine Aufständerung
der Trassen im Bereich des Hainbachtales deutlich minimiert werden,
es verbleiben jedoch Restrisiken. Außerdem wurde eine solche Aufständerung
aus Kostengründen bereits im Vorfeld abgelehnt., so daß eine
weitergehende Untersuchung nicht erfolgt ist. Durch technische Bauweisen
ist das Ausmaß der Waldinanspruchnahme am südlichen Hang
des Hurn minimierbar. Durch die bereits im Fachbeitrag "Bebaute
Umwelt" empfohlene Deckelung der ortsnahen Nordvarianten kann auch
der Umfang erheblicher Beeinträchtigungen durch Randeffekte und
der Zerschneidungseffekt von Flächen minimiert bzw. vermieden werden.
Durch Neuanlage von Waldflächen andernorts sowie die Renaturierung
von bisherigen Ackerflächen wird der Waldverlust bei den ortsnahen
Nordvarianten (I,Ia) für innerhalb von 30 Jahren ausgleichbar gehalten,
wohingegen die Inanspruchnahme alter Laubwaldbestände (II, IIa)
als nicht ausgleichbar betrachtet wird. Für die Entwertung von
bislang zusammenhängenden Tal-/Niederungs-/Grünlandbiotopen
im Hainbachtal durch Zerschneidung (III, IV, IVa) werden keine Ausgleichsmöglichkeiten
gesehen.
Erholung
Für die Erholung relevante Auswirkungen sind
die Beseitigung von Erholungseinrichtungen/Erholungswegen durch Überbauung,
die Beeinträchtigung von deren Erreichbarkeit durch Zerschneidung,
die optische Beeinträchtigung von Erlebnisbereichen durch die Straße.,
die Verlärmung,
die Schadstoffimmissionen.
Erhebliche Beeinträchtigungen durch zunehmende Schadstoffimmissionen
im Freiraum sind bei allen Neubauvarianten nicht zu erwarten.
Die Zugangsmöglichkeit vom Ortsrand zu erholungsrelevanten Wegen
in der freien Landschaft sowie die Erholungsmöglichkeiten im Freiraum
als solche werden durch die geplante Fernstraße erheblich eingeschränkt.
Hier wird die Variante IVa als günstigste Lösung bezeichnet,
die anderen Varianten werden diesbezüglich gleich bewertet.
Hinsichtlich der optischen Beeinträchtigung von Erlebnisbereichen
ergibt sich die Rangfolge IIa, II, Ia, I, III, IV, IVa. Dies resultiert
daraus, daß sich die das Waldgebiet querenden Nordvarianten besser
in der Landschaft verstecken lassen.
Hinsichtlich der Verlärmung ergeben sich aufgrund der höheren
Wegedichte im Norden von Istrup bei den Nordvarianten umfangreichere
Beeinträchtigungen als bei den Südumgehungen. Von besonderer
Entscheidungsrelevanz ist der Umfang der jeweils betroffenen Erholungswege.
Variante Ia/I erweist sich als ungünstigste Lösung. Nachteilig
wirkt sich vor allem die erhebliche Verlärmung im ortsnahen Bereich
aus, der für die landschaftsbezogene Erholung von besonderer Bedeutung
ist. Variante II/IIa erscheint als bessere Nordvariante, wofür
die immissionsmindernde tiefe Einschnittlage sowie die vom Ortsrand
(Wanderweg) abgerückte Lage ist. Im Vergleich stehen die Varianten
II/IIa und III als günstigere Lösungen vor den relativ schlechten
Lösungen I/Ia, IV und IVa.
Zur Minimierung der geschilderten Lärmbeeinträchtigung wird
auch aus landschaftsbezogener Sicht (Erholungsbelange) eine Deckelung
der ortsnahen Nordvarianten erwartet. Wenn davon ausgegangen wird, daß
eine Deckelung aus städtebaulichen Gründen mindestens im Streckenabschnitt
zwischen der Straße "Am Hankenberg" und dem Friedhof
zum Tragen kommt, ergebe sich eine relevante Vermeidung erheblicher
Lärmbeeinträchtigungen vor allem auf dem Wanderweg am nördlichen
Ortsrand, der auf einer Fläche von ca. 700 Metern parallel zu den
Nordvarianten verläuft. Insbesondere der Umfang sehr hoher und
hoher Beeinträchtigungsrisiken könnte damit deutlich reduziert
werden. Auch im Waldgebiet Hurn mit seinen forstwirtschaftlichen Wegen,
die für Erholungssuchende von Bedeutung sind, würde sich eine
deutliche Verringerung erheblicher Lärmimmissionen feststellen
lassen. Es wird erwartet, daß die ortsnahen Nordvarianten I und
Ia unter Berücksichtigung dieser Deckelung dann den Varianten II,
IIa und III ( günstigste Südvariante) gleichwertig sind.
Landschaftsbild
Bei allen Neubauvarianten wird eine erhebliche Beeinträchtigung
des Landschaftsbildes durch Veränderung der Oberflächenform,
Technisierung und Zerschneidung des Landschaftsbildes erwartet. Die
Hanglage im Waldgebiet Hurn bedingt überwiegend Einschnittslagen
mit meist hohen Beeinträchtigungsrisiken für die Nordvarianten.
Die Südumgehungen weisen einen hohen Anteil an Hochlagen auf. In
den Niederungsbereichen des Hainbaches sind die Beeinträchtigungsrisiken
als hoch bis sehr hoch einzustufen. Im Bereich der Ackerflächen
ergeben sich überwiegend mittlere Beeinträchtigungsrisiken.
Die Unterschiede der Südvarianten untereinander sind nur gering.
Es wird folgende Rangfolge gewählt: Ia, I/II, IIa, III, IV, IVa.
Nennenswerte Vermeidungsmöglichkeiten sind bei keiner Variante
erkennbar. Durch eine landschaftsgerechte Trasseneinbindung sind die
Beeinträchtigungen allerdings deutlich minimierbar. Durch eine
Deckelung der Nordvarianten besteht außerdem die Chance, die Technisierung
des Landschaftsbildes durch eine Begrünung zu minimieren.
Kulturelles Erbe
Als kulturelles Erbe werden Relikte der traditionellen lippischen Kulturlandschaft
( hier vor allem die Niederungsbereiche im Hainbachtal und alte Laubwaldstandorte
im Hurn) bezeichnet. Aufgrund der unmittelbaren Ortsrandlage wird hier
Variante Ia als die am wenigsten beeinträchtigende Linie vor den
Varianten I, III, IV, IIa und II betrachtet.
Fazit
Die Ergebnisse der Variantenuntersuchung aus landschaftsbezogener Sicht
zeigen, daß es "die günstigste Lösung" für
eine OU Istrup nicht gibt, sondern vielmehr in Abhängigkeit vom
betrachteten Schutzgut und seiner Wertschätzung Verschiebungen
in der Rangfolge der Trassen entstehen.
Bei allen Neubauvarianten sind erhebliche Beeinträchtigungsrisiken
festzustellen. Da sich durch Optimierungsmaßnahmen (Deckelung
und Begrünung) die Nachteile der Varianten Ia bzw. I jedoch eher
als bei den anderen Varianten mindern lassen, wird Variante Ia von den
Gutachtern letztlich als das "kleinste Übel" betrachtet.
Varianten II/IIa und III folgen untereinander gleichrangig vor den
Varianten IV/IVa.
Die beste Lösung im Interesse von Natur
und Landschaft ist aus Sicht der Umweltgutachter eindeutig die Beibehaltung
der derzeitigen Situation und ein Verzicht auf den Bau einer Ortsumgehung.
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