3) Fachbeitrag Landschaft (Teil 2)

 

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Anschließend werden die Planungsvarianten I bis IV nebst Untervarianten im einzelnen geprüft. Einige andere Kombinationen werden noch grob mit abgehandelt, scheiden aber in einem frühen Stadium bereits wieder aus.

Boden

Durch die Straße und ihre Nebenanlagen wird bislang unbebauter Boden versiegelt und auf Dauer einer anderweitigen Nutzung entzogen. Entlang der Trasse wird der Boden durch Schadstoffimmissionen belastet. Diesbezüglich wird die Variante Ia als günstige Lösung betrachtet, im wesentlichen weil sie die kürzeste ist. Es folgen die Varianten I, II und IIa. Die Südvarianten III, IV und IVa schneiden, da länger, schlechter ab. Die Beeinträchtigungen sind nur eingeschränkt minimierbar und ausgleichbar.

Grundwasser

Durch Versiegelung des Bodens wird auf den betroffenen Flächen die Grundwasserneubildung unterbunden und das Grundwasser eventuell durch Schadstoffimmissionen belastet. Im Vergleich erweisen sich die Nordvarianten als untereinander fast gleichwertig und als relativ günstigste Lösungen. Die Südvarianten versiegeln in unterschiedlichem Umfang Flächen innerhalb der Wassergewinnungsgebiete (Rothenborn/Istrup-Höltkeberg) und werden daher in der Reihenfolge III, IV, IVa schlechter beurteilt, wobei die Unterschiede untereinander nur noch minimal sind.

Sämtliche Beeinträchtigungen werden jedoch als durch geeignete Maßnahmen minimierbar und ausgleichbar betrachtet.

Oberflächenwasser

Die Überbauung von Gewässern mit Straßen wird als problematisch betrachtet, da mit der Direkteinleitung von Straßenwasser zu rechnen ist und bei Unfällen wassergefährdende Stoffe direkt in die Gewässer gelangen können. Die mehrmalige Querung des Hainbaches läßt hier die Südvarianten ungünstiger erscheinen: Variante IV enthält 4 Querungen, Varianten III und IVa sogar 5 Querungen. Die Nordvarianten weisen nur je 3 Querungen auf. Auch die notwendige Verrohrung von Gewässern ist bei den Nordvarianten geringer.

Durch die Bebauung von Flächen mit Bedeutung für die Abflußregulation von Oberflächenwasser entstehen hohe Risiken. Betroffen sind in unterschiedlichem Umfang Waldflächen (Nordumgehungen) oder Auenbereiche im Hainbachtal (Südumgehungen). Hier wird jedoch die Inanspruchnahme von Waldflächen als weniger problematisch angesehen als die von natürlichen Retentionsräumen im Hainbachtal. Sämtliche Beeinträchtigungen werden aber als durch geeignete Maßnahmen ( Vorklärbecken etc.) minimierbar und ausgleichbar betrachtet, so daß letztlich bei den Neubauvarianten keine entscheidungsrelevanten Unterschiede mehr in der Rangfolge bestehen.

Klima/Lufthygiene

Die Beseitigung klimatisch relevanter Flächen (hier: Wald) sowie die Schaffung von Flächen mit erhöhter Aufheizung und Abstrahlung (Straße) zieht sehr starke Auswirkungen nach sich. Die Südumgehungen ( III,IV,IVa ) sind unter diesem Aspekt die günstigsten Lösungen. Bei den Nordvarianten werden dagegen bedeutsame Waldflächen in Anspruch genommen. Variante Ia erscheint hier als die ungünstigste Lösung, gefolgt von den Variante I, II und IIa. Die Waldverluste werden als nur begrenzt minimierbar betrachtet, sollen jedoch durch die Anlage von Windschutzpflanzungen, Feldgehölzen und Hecken ausgleichbar sein.

Arten und Biotopschutz

Das Straßenbauvorhaben wirkt sich in diesem Punkt vierfach aus:

durch die Beseitigung von Biotopen infolge Überbauung,
durch die Zerschneidung von zusammenhängenden Lebensräumen,
durch allgemeine Randeffekte ( Licht-, Lärm-, Schadstoffimmissionen, Erschütterungen, Beunruhigung)
durch Waldanschnitt.
Bei allen Neubauvarianten entstehen erhebliche Beeinträchtigungen durch die Überbauung von Flächen. Die ortsnahe Nordvariante I beansprucht im wesentlichen die Fichtenbestände am Ortsrand, was als mittlere Beeinträchtigung eingestuft wird. Es treten jedoch auch sehr hohe Beeinträchtigungen (Inanspruchnahme des gut strukturierten Waldrandes, von altem Baumbestand südlich des Steinbruchs und des Bachlaufes mit begleitenden Eschen im Osten) und hohe Beeinträchtigungen (Buchenbestand, Steinbruchbiotopstrukturen sowie naturnahe Gehölzstrukturen im Westen) auf. Aufgrund des geringeren Umfanges erheblicher Beeinträchtigungen erscheint die Untervariante Ia günstiger. Die ortsferne Nordvariante II nördlich des Steinbruchs greift großflächig in die naturnahen Buchenwälder aus starkem Baumholz ein. Es entstehen in großem Umfang sehr hohe Beeinträchtigungsrisiken. Die Untervariante IIa erscheint als günstigere Lösung.

Die Südumgehungen queren im Westen und Osten das Hainbachtal. In diesen Fällen kommt es zu hohen bis sehr hohen Beeinträchtigungsrisiken. Da ansonsten überwiegend Agrarbereiche betroffen sind, ist der Gesamtumfang erheblicher Beeinträchtigungen bei denSüdumgehungen verhältnismäßig gering. Sehr hohe Risiken entstehen wiederum bei Inanspruchnahme der Feucht-/Naßwiesen südlich von "Jerusalem",und von Niederungsgrünland im Hainbachtal. Die bevorzugte Rangfolge lautet daher Ia, I, III,IV,IVa, IIa, II.

Zerschneidungen entstehen bei allen Varianten. Bei den ortsnahen Nordvarianten kommt die Durchschneidung und Isolation des Waldrandes einem Biotopverlust gleich. Die verbleibenden Restwaldflächen bieten typischen Waldtieren keine geeigneten Lebensräume mehr. Bei den Südumgehungen werden in unterschiedlichem Ausmaß bislang relativ unzerschnittene Biotopkomplexe im Hainbachtal erheblich durchschnitten, auch hier bedeutet die Lebensraumzerstückelung für anspruchsvolle Tierarten eine Entwertung, die einem Biotopverlust gleichkommt. Die Gutachter räumen hier dem Schutz des Hainbachtales den Vorrang vor dem Schutz der Waldflächen ein und kommen zur Rangfolge: Ia, I, IIa, II, III, IV, IVa.

Beeinträchtigungen durch allgemeine Randeffekte im näheren Straßenumfeld treten bei allen Varianten auf. Hohe Beeinträchtigungen entstehen bei den Nordvarianten vor allem im Bereich der Laubwälder. Bei den Südumgehungen beschränken sie sich auf die Niederungs-/Talbereiche, die zweimal gequert werden. Die Südvarianten ( III, IV, IVa ) schneiden hier insgesamt aber günstiger ab, da über weite Strecken nur gering empfindliche Ackerflächen betroffen sind.

Beeinträchtigungen durch Waldanschnitt treten ausschließlich bei den Nordvarianten auf, sie sind als hoch zu bezeichnen im Bereich der Laubwälder und als mittel im Bereich der Nadelwälder. Variante Ia gilt als günstiger vor den Varianten I, II, IIa.

Die Zerschneidungswirkungen könnten durch eine Aufständerung der Trassen im Bereich des Hainbachtales deutlich minimiert werden, es verbleiben jedoch Restrisiken. Außerdem wurde eine solche Aufständerung aus Kostengründen bereits im Vorfeld abgelehnt., so daß eine weitergehende Untersuchung nicht erfolgt ist. Durch technische Bauweisen ist das Ausmaß der Waldinanspruchnahme am südlichen Hang des Hurn minimierbar. Durch die bereits im Fachbeitrag "Bebaute Umwelt" empfohlene Deckelung der ortsnahen Nordvarianten kann auch der Umfang erheblicher Beeinträchtigungen durch Randeffekte und der Zerschneidungseffekt von Flächen minimiert bzw. vermieden werden.

Durch Neuanlage von Waldflächen andernorts sowie die Renaturierung von bisherigen Ackerflächen wird der Waldverlust bei den ortsnahen Nordvarianten (I,Ia) für innerhalb von 30 Jahren ausgleichbar gehalten, wohingegen die Inanspruchnahme alter Laubwaldbestände (II, IIa) als nicht ausgleichbar betrachtet wird. Für die Entwertung von bislang zusammenhängenden Tal-/Niederungs-/Grünlandbiotopen im Hainbachtal durch Zerschneidung (III, IV, IVa) werden keine Ausgleichsmöglichkeiten gesehen.

Erholung

Für die Erholung relevante Auswirkungen sind

die Beseitigung von Erholungseinrichtungen/Erholungswegen durch Überbauung,
die Beeinträchtigung von deren Erreichbarkeit durch Zerschneidung,
die optische Beeinträchtigung von Erlebnisbereichen durch die Straße.,
die Verlärmung,
die Schadstoffimmissionen.
Erhebliche Beeinträchtigungen durch zunehmende Schadstoffimmissionen im Freiraum sind bei allen Neubauvarianten nicht zu erwarten.

Die Zugangsmöglichkeit vom Ortsrand zu erholungsrelevanten Wegen in der freien Landschaft sowie die Erholungsmöglichkeiten im Freiraum als solche werden durch die geplante Fernstraße erheblich eingeschränkt. Hier wird die Variante IVa als günstigste Lösung bezeichnet, die anderen Varianten werden diesbezüglich gleich bewertet.

Hinsichtlich der optischen Beeinträchtigung von Erlebnisbereichen ergibt sich die Rangfolge IIa, II, Ia, I, III, IV, IVa. Dies resultiert daraus, daß sich die das Waldgebiet querenden Nordvarianten besser in der Landschaft verstecken lassen.

Hinsichtlich der Verlärmung ergeben sich aufgrund der höheren Wegedichte im Norden von Istrup bei den Nordvarianten umfangreichere Beeinträchtigungen als bei den Südumgehungen. Von besonderer Entscheidungsrelevanz ist der Umfang der jeweils betroffenen Erholungswege. Variante Ia/I erweist sich als ungünstigste Lösung. Nachteilig wirkt sich vor allem die erhebliche Verlärmung im ortsnahen Bereich aus, der für die landschaftsbezogene Erholung von besonderer Bedeutung ist. Variante II/IIa erscheint als bessere Nordvariante, wofür die immissionsmindernde tiefe Einschnittlage sowie die vom Ortsrand (Wanderweg) abgerückte Lage ist. Im Vergleich stehen die Varianten II/IIa und III als günstigere Lösungen vor den relativ schlechten Lösungen I/Ia, IV und IVa.

Zur Minimierung der geschilderten Lärmbeeinträchtigung wird auch aus landschaftsbezogener Sicht (Erholungsbelange) eine Deckelung der ortsnahen Nordvarianten erwartet. Wenn davon ausgegangen wird, daß eine Deckelung aus städtebaulichen Gründen mindestens im Streckenabschnitt zwischen der Straße "Am Hankenberg" und dem Friedhof zum Tragen kommt, ergebe sich eine relevante Vermeidung erheblicher Lärmbeeinträchtigungen vor allem auf dem Wanderweg am nördlichen Ortsrand, der auf einer Fläche von ca. 700 Metern parallel zu den Nordvarianten verläuft. Insbesondere der Umfang sehr hoher und hoher Beeinträchtigungsrisiken könnte damit deutlich reduziert werden. Auch im Waldgebiet Hurn mit seinen forstwirtschaftlichen Wegen, die für Erholungssuchende von Bedeutung sind, würde sich eine deutliche Verringerung erheblicher Lärmimmissionen feststellen lassen. Es wird erwartet, daß die ortsnahen Nordvarianten I und Ia unter Berücksichtigung dieser Deckelung dann den Varianten II, IIa und III ( günstigste Südvariante) gleichwertig sind.

Landschaftsbild

Bei allen Neubauvarianten wird eine erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch Veränderung der Oberflächenform, Technisierung und Zerschneidung des Landschaftsbildes erwartet. Die Hanglage im Waldgebiet Hurn bedingt überwiegend Einschnittslagen mit meist hohen Beeinträchtigungsrisiken für die Nordvarianten. Die Südumgehungen weisen einen hohen Anteil an Hochlagen auf. In den Niederungsbereichen des Hainbaches sind die Beeinträchtigungsrisiken als hoch bis sehr hoch einzustufen. Im Bereich der Ackerflächen ergeben sich überwiegend mittlere Beeinträchtigungsrisiken. Die Unterschiede der Südvarianten untereinander sind nur gering. Es wird folgende Rangfolge gewählt: Ia, I/II, IIa, III, IV, IVa.

Nennenswerte Vermeidungsmöglichkeiten sind bei keiner Variante erkennbar. Durch eine landschaftsgerechte Trasseneinbindung sind die Beeinträchtigungen allerdings deutlich minimierbar. Durch eine Deckelung der Nordvarianten besteht außerdem die Chance, die Technisierung des Landschaftsbildes durch eine Begrünung zu minimieren.

Kulturelles Erbe

Als kulturelles Erbe werden Relikte der traditionellen lippischen Kulturlandschaft ( hier vor allem die Niederungsbereiche im Hainbachtal und alte Laubwaldstandorte im Hurn) bezeichnet. Aufgrund der unmittelbaren Ortsrandlage wird hier Variante Ia als die am wenigsten beeinträchtigende Linie vor den Varianten I, III, IV, IIa und II betrachtet.

Fazit

Die Ergebnisse der Variantenuntersuchung aus landschaftsbezogener Sicht zeigen, daß es "die günstigste Lösung" für eine OU Istrup nicht gibt, sondern vielmehr in Abhängigkeit vom betrachteten Schutzgut und seiner Wertschätzung Verschiebungen in der Rangfolge der Trassen entstehen.

Bei allen Neubauvarianten sind erhebliche Beeinträchtigungsrisiken festzustellen. Da sich durch Optimierungsmaßnahmen (Deckelung und Begrünung) die Nachteile der Varianten Ia bzw. I jedoch eher als bei den anderen Varianten mindern lassen, wird Variante Ia von den Gutachtern letztlich als das "kleinste Übel" betrachtet.

Varianten II/IIa und III folgen untereinander gleichrangig vor den Varianten IV/IVa.

Die beste Lösung im Interesse von Natur und Landschaft ist aus Sicht der Umweltgutachter eindeutig die Beibehaltung der derzeitigen Situation und ein Verzicht auf den Bau einer Ortsumgehung.

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© 2003 Initiativkreis Ortsumgehung Istrup