2) Fachbeitrag "Bebaute Umwelt"
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Teil B der UVS, der sog. Fachbeitrag "Bebaute Umwelt", befaßt sich mit den Auswirkungen des Straßenbauvorhabens auf den Menschen, sein städtebauliches (Wohn-)Umfeld sowie die im Untersuchungsraum vorhandenen Kultur- und sonstigen Sachgüter. Der Siedlungsraum des Menschen wird durch das Bauvorhaben "Straße" ggf. positiv oder negativ verändert. Es ist Aufgabe dieses Fachbeitrages, solche Veränderungen zu analysieren und zu bewerten. Da die von einem Planungsvorhaben betroffenen Bürger einen Anspruch auf die Erhaltung eines qualitativ hochwertigen Lebensumfeldes haben, ist es das Ziel, eine wenig empfindliche (=konfliktarme) Fläche zu finden, auf der das Bauvorhaben realisiert werden könnte.

Da man aufgrund der vorausgegangenen Verkehrsuntersuchung festgestellt haben will, daß sich durch verschiedene Nachbarorte Schleichverkehr entwickeln könnte, wurde die städtebauliche Untersuchung nicht - wie ursprünglich vorgesehen- auf die Ortslage Istrup beschränkt, sondern auf die benachbarten Ortsteile Mossenberg, Brüntrup, Wellentrup, Höntrup und Herrentrup ausgedehnt.

Der Fachbeitrag beschäftigt sich zunächst mit der derzeitigen Situation in Istrup und trifft folgende Feststellungen:

Der OT Istrup hat rd. 1.500 Einwohner, wovon etwa 300 unmittelbar entlang der L 712 wohnen.
Zwei Drittel der Einwohner Istrups wohnen nördlich der Ostwestfalenstraße.
Traditionell prägt das Waldgebiet Hurn nördlich der Ortslage die Lage im Raum, die Siedlungsmotivation war dereinst auf die günstigen Bodenverhältnisse, den Südhang und den Hainbach zurückzuführen.
Das Wohnen ist heute die dominierende Funktion in Istrup, weder Landwirtschaft noch Gewerbe spielen eine nennenswerte Rolle. An die Funktion "Wohnen" werden im ländlichen Raum andere Ansprüche gestellt, als dies im Stadtbereich der Fall ist. In Istrup stehen gesunde Lebensbedingungen sowie naturnahe Erholungsmöglichkeiten im Vordergrund.
Ein "kultureller Mittelpunkt" von Istrup liegt am nördlichen Siedlungsrand. Dort wird ein ehemaliger Steinbruch für Dorffeste, aber auch für private Feiern genutzt.
Auf dem Weg zu dieser Anlage in außergewöhnlich reizvoller landschaftlicher Lage wurde ein Ehrenmal aufgestellt.
Im Südosten am Hainbach wird eine ehemalige Kläranlage ebenfalls als Treffpunkt genutzt.
Im unmittelbaren Umfeld von Istrup gibt es zahlreiche attraktive Wanderwege, das Waldgebiet Hurn hat hier überörtliche Bedeutung. Am Hankenberg wurde ein Wanderparkplatz errichtet.
In stadtgestalterischer Hinsicht muß vor allem die Lage am Rand des Waldgebietes als besonders prägend hervorgehoben werden. Der durch den südlichen Ortsteil fließende Hainbach ist ebenfalls ein positives ortsbildprägendes Element.

Aufgrund der Breite der derzeitigen Ortsdurchfahrt und der eingeschränkten Querungsmöglichkeiten ist der funktionale Zusammenhang des Ortes gestört. Während die Mehrheit der Bewohner nördlich der Ortsdurchfahrt wohnt, befinden sich wichtige zentrale Funktionen (Schule, Sportplatz, Mehrzweckhalle, Sparkasse, Kirche) südlich davon. Angesichts der erwarteten Steigerung des Verkehrsaufkommens in den nächsten Jahren ist mit einer Verstärkung bestehender Porbleme zu rechnen. Mit der Reduzierung des Verkehrs auf der Lemgoer Straße/Blomberger Str. würde sich die Möglichkeit eröffnen, den Straßenzug zurückzubauen und so die beiden Ortshälften miteinander zu verknüpfen.

Ein konfliktfreier Korridor für die geplante Ortsumgehung ist aus der Sicht der Gutachter erst in sehr großer Entfernung von der Ortslage vorhanden.

Nach Darstellung der von der Gutachterfirma angewandten Methodik erfolgt sodann eine Bewertung der verschiedenen Trassen.

Aus städtebaulicher Sicht werden die Unterschiede zwischen den einzelnen Trassenvarianten als nur wenig ausgeprägt betrachtet. Im relativen Vergleich sollen sich die Nordumgehungen günstiger als die Südumgehungen erweisen. Ausschlaggebend ist dafür, daß bei den Südvarianten durch Verkehrsverlagerungen über den Anschlußpunkt K 78/Detmolder Straße benachbarte Ortsteile (Wellentrup, Höntrup) zusätzlich belastet werden sollen (Schleichwegproblematik). Eine Neubelastung bislang unbeteiligter Siedlungsräume könne nicht das Ziel des Baus einer Ortsumgehung sein - auch wenn es sich in absoluten Zahlen ausgedrückt um eine eher unbedeutende Größe handele. Außerdem würde die Detmolder Straße als einzige Anbindung des Ortes Istrup an eine Südumgehung an Verkehrsbedeutung gewinnen, was ebenfalls nicht erwünscht sei.

Variante I/Ia

Als wesentliches Problem dieser Varianten wird die Verlärmung eines heute sehr ruhigen, für die Erholung gut geeigneten Wohnumfeldes betrachtet. Dies gilt, obwohl die Trasse bis zu 5 Meter tief liegen soll . Man geht davon aus, daß angesichts der heute relativ ungestörten Situation schon das Erreichen der Lärmschutzgrenzwerte von den Anwohnern als sehr negative Veränderung wahrgenommen wird. Als weiterhin konfliktträchtig wird die Abtrennung des Festplatzes vom Rest des Ortes betrachtet. Da eine Anbindung jedoch durch eine Brücke hinter dem Friedhof gewährleistet bleibe, die nur einen geringen Umweg bedinge, sei diese Abtrennung aber nur gestalterisch relevant.

Variante II/IIa

Beide Varianten werden in ihrem Konfliktpotential als weitgehend vergleichbar mit den Varianten I/Ia betrachtet. Durch die weiter vom Ort abgerückte Streckenführung werden jedoch zwei Vorteile erzielt: Die Belastung der Anwohner am nördlichen Ortsrand wird deutlich geringer und die Einbindung des Festplatzes im Steinbruch an die Ortslage bleibt auch in gestalterischer Hinsicht gewährleistet.

Variante III

Variante III verläuft im ortsnächsten Südkorridor. Der Abstand zum Siedlungsrand ist dennoch überall größer, als bei den Nordvarianten I und II. Das Konfliktpotential der Variante III bestehe ausschließlich in einer optischen Störung des Ortsrandbildes und der Einschränkung von Erholungsmöglichkeiten im Siedlungsumfeld. Die zum Teil erforderliche Anschüttung von Dämmen geringer Höhe wird in der leicht hügeligen Landschaft vom Ort aus gesehen nur als geringe Beeinträchtigung betrachtet. Auch die Abtrennung des Freizeittreffpunktes an der ehemaligen Kläranlage, die durch eine Unterführung zugänglich gemacht werden soll, bringe lediglich gestalterische Einbußen mit sich. Die starke Annäherung der Trasse an die Siedlung "Jerusalem" im Bereich Wilbaser Weg führe zu keinem außergewöhnlichen Konflikt, da es sich um eine Splittersiedlung handele, die heute bereits stark vorbelastet sei.

Variante IV/IVa

Variante IV unterscheidet sich von Variante III durch eine ortsfernere Führung im Bereich zwischen Lemgoer und Detmolder Straße. Das schon in Variante III nur geringe Konfliktpotential könne damit nochmals abgesenkt werden.

Variante IVa entspricht westlich der Detmolder Straße dem Verlauf der Variante IV. Östlich der Kreuzung Detmolder Straße wird im Bereich "Jerusalem" ein größerer Abstand eingehalten. Damit sinke die Belastung dieser Siedlung deutlich ab und der Freizeittreff an der alten Kläranlage bleibe unmittelbar vom Ort aus erreichbar. Variante IV sei auf gut der Hälfte der Strecke aus städtebaulicher Sicht als völlig konfliktfrei zu bezeichnen.

Fazit

Selbst unter Einbeziehung der Schleichwegproblematik der zu untersuchenden Varianten ergebe sich keine eindeutige Rangfolge der Trassen. Während sich die Nord- und Südvarianten untereinander vergleichsweise einfach in eine Rangfolge bringen ließen, sei der Vergleich Nord - Süd wesentlich komplexer. Die Nordvarianten erzeugen in ihrem Verlauf stärkere Konflikte , als dies bei allen Südvarianten der Fall ist. Die Südvarianten sollen jedoch im nachgeordneten Straßennetz Zusatzbelastungen durch Schleichverkehr erzielen.

Aufgrund der unterschiedlichen Möglichkeiten der Belastungsminderung durch technische Lösungen (Deckelung der Nordvarianten) wird jedoch letztendlich den Nordvarianten der Vorzug gegeben. Die Rangfolge lautet:

1. Var. II

2. Var. IIa

3. Var. I

4. Var. Ia

5. Var. IVa

6. Var. IV

7. Var. III.

Diese Präferenz für eine Nordumgehung setze jedoch voraus, daß im Zuge der weiteren Planungen detailliert geprüft werde, ob der Immissionsschutz für die Anlieger ausreichend zu gewährleisten sei und ob durch bauliche Zusatzmaßnahmen noch eine spürbare Verbesserung zu erreichen sei. Dabei müsse man berücksichtigen, daß es sich um einen bislang völlig unbelasteten Raum handele. Überlegungen zum Immissionsschutz seien an diesem hohen Ausgangsniveau zu orientieren.

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© 2003 Initiativkreis Ortsumgehung Istrup