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Teil B der UVS, der sog. Fachbeitrag "Bebaute Umwelt", befaßt
sich mit den Auswirkungen des Straßenbauvorhabens auf den Menschen,
sein städtebauliches (Wohn-)Umfeld sowie die im Untersuchungsraum
vorhandenen Kultur- und sonstigen Sachgüter. Der Siedlungsraum des
Menschen wird durch das Bauvorhaben "Straße" ggf. positiv
oder negativ verändert. Es ist Aufgabe dieses Fachbeitrages, solche
Veränderungen zu analysieren und zu bewerten. Da die von einem Planungsvorhaben
betroffenen Bürger einen Anspruch auf die Erhaltung eines qualitativ
hochwertigen Lebensumfeldes haben, ist es das Ziel, eine wenig empfindliche
(=konfliktarme) Fläche zu finden, auf der das Bauvorhaben realisiert
werden könnte.
Da man aufgrund der vorausgegangenen Verkehrsuntersuchung festgestellt
haben will, daß sich durch verschiedene Nachbarorte Schleichverkehr
entwickeln könnte, wurde die städtebauliche Untersuchung nicht
- wie ursprünglich vorgesehen- auf die Ortslage Istrup beschränkt,
sondern auf die benachbarten Ortsteile Mossenberg, Brüntrup, Wellentrup,
Höntrup und Herrentrup ausgedehnt.
Der Fachbeitrag beschäftigt sich zunächst
mit der derzeitigen Situation in Istrup und trifft folgende Feststellungen:
Der OT Istrup hat rd. 1.500 Einwohner, wovon etwa 300 unmittelbar entlang
der L 712 wohnen.
Zwei Drittel der Einwohner Istrups wohnen nördlich der Ostwestfalenstraße.
Traditionell prägt das Waldgebiet Hurn nördlich der Ortslage
die Lage im Raum, die Siedlungsmotivation war dereinst auf die günstigen
Bodenverhältnisse, den Südhang und den Hainbach zurückzuführen.
Das Wohnen ist heute die dominierende Funktion in Istrup, weder Landwirtschaft
noch Gewerbe spielen eine nennenswerte Rolle. An die Funktion "Wohnen"
werden im ländlichen Raum andere Ansprüche gestellt, als dies
im Stadtbereich der Fall ist. In Istrup stehen gesunde Lebensbedingungen
sowie naturnahe Erholungsmöglichkeiten im Vordergrund.
Ein "kultureller Mittelpunkt" von Istrup liegt am nördlichen
Siedlungsrand. Dort wird ein ehemaliger Steinbruch für Dorffeste,
aber auch für private Feiern genutzt.
Auf dem Weg zu dieser Anlage in außergewöhnlich reizvoller
landschaftlicher Lage wurde ein Ehrenmal aufgestellt.
Im Südosten am Hainbach wird eine ehemalige Kläranlage ebenfalls
als Treffpunkt genutzt.
Im unmittelbaren Umfeld von Istrup gibt es zahlreiche attraktive Wanderwege,
das Waldgebiet Hurn hat hier überörtliche Bedeutung. Am Hankenberg
wurde ein Wanderparkplatz errichtet.
In stadtgestalterischer Hinsicht muß vor allem die Lage am Rand
des Waldgebietes als besonders prägend hervorgehoben werden. Der
durch den südlichen Ortsteil fließende Hainbach ist ebenfalls
ein positives ortsbildprägendes Element.
Aufgrund der Breite der derzeitigen Ortsdurchfahrt und der eingeschränkten
Querungsmöglichkeiten ist der funktionale Zusammenhang des Ortes
gestört. Während die Mehrheit der Bewohner nördlich der
Ortsdurchfahrt wohnt, befinden sich wichtige zentrale Funktionen (Schule,
Sportplatz, Mehrzweckhalle, Sparkasse, Kirche) südlich davon. Angesichts
der erwarteten Steigerung des Verkehrsaufkommens in den nächsten
Jahren ist mit einer Verstärkung bestehender Porbleme zu rechnen.
Mit der Reduzierung des Verkehrs auf der Lemgoer Straße/Blomberger
Str. würde sich die Möglichkeit eröffnen, den Straßenzug
zurückzubauen und so die beiden Ortshälften miteinander zu
verknüpfen.
Ein konfliktfreier Korridor für die geplante Ortsumgehung ist
aus der Sicht der Gutachter erst in sehr großer Entfernung von
der Ortslage vorhanden.
Nach Darstellung der von der Gutachterfirma angewandten Methodik erfolgt
sodann eine Bewertung der verschiedenen Trassen.
Aus städtebaulicher Sicht werden die Unterschiede zwischen den
einzelnen Trassenvarianten als nur wenig ausgeprägt betrachtet.
Im relativen Vergleich sollen sich die Nordumgehungen günstiger
als die Südumgehungen erweisen. Ausschlaggebend ist dafür,
daß bei den Südvarianten durch Verkehrsverlagerungen über
den Anschlußpunkt K 78/Detmolder Straße benachbarte Ortsteile
(Wellentrup, Höntrup) zusätzlich belastet werden sollen (Schleichwegproblematik).
Eine Neubelastung bislang unbeteiligter Siedlungsräume könne
nicht das Ziel des Baus einer Ortsumgehung sein - auch wenn es sich
in absoluten Zahlen ausgedrückt um eine eher unbedeutende Größe
handele. Außerdem würde die Detmolder Straße als einzige
Anbindung des Ortes Istrup an eine Südumgehung an Verkehrsbedeutung
gewinnen, was ebenfalls nicht erwünscht sei.
Variante I/Ia
Als wesentliches Problem dieser Varianten wird die Verlärmung
eines heute sehr ruhigen, für die Erholung gut geeigneten Wohnumfeldes
betrachtet. Dies gilt, obwohl die Trasse bis zu 5 Meter tief liegen
soll . Man geht davon aus, daß angesichts der heute relativ ungestörten
Situation schon das Erreichen der Lärmschutzgrenzwerte von den
Anwohnern als sehr negative Veränderung wahrgenommen wird. Als
weiterhin konfliktträchtig wird die Abtrennung des Festplatzes
vom Rest des Ortes betrachtet. Da eine Anbindung jedoch durch eine Brücke
hinter dem Friedhof gewährleistet bleibe, die nur einen geringen
Umweg bedinge, sei diese Abtrennung aber nur gestalterisch relevant.
Variante II/IIa
Beide Varianten werden in ihrem Konfliktpotential als weitgehend vergleichbar
mit den Varianten I/Ia betrachtet. Durch die weiter vom Ort abgerückte
Streckenführung werden jedoch zwei Vorteile erzielt: Die Belastung
der Anwohner am nördlichen Ortsrand wird deutlich geringer und
die Einbindung des Festplatzes im Steinbruch an die Ortslage bleibt
auch in gestalterischer Hinsicht gewährleistet.
Variante III
Variante III verläuft im ortsnächsten Südkorridor. Der
Abstand zum Siedlungsrand ist dennoch überall größer,
als bei den Nordvarianten I und II. Das Konfliktpotential der Variante
III bestehe ausschließlich in einer optischen Störung des
Ortsrandbildes und der Einschränkung von Erholungsmöglichkeiten
im Siedlungsumfeld. Die zum Teil erforderliche Anschüttung von
Dämmen geringer Höhe wird in der leicht hügeligen Landschaft
vom Ort aus gesehen nur als geringe Beeinträchtigung betrachtet.
Auch die Abtrennung des Freizeittreffpunktes an der ehemaligen Kläranlage,
die durch eine Unterführung zugänglich gemacht werden soll,
bringe lediglich gestalterische Einbußen mit sich. Die starke
Annäherung der Trasse an die Siedlung "Jerusalem" im
Bereich Wilbaser Weg führe zu keinem außergewöhnlichen
Konflikt, da es sich um eine Splittersiedlung handele, die heute bereits
stark vorbelastet sei.
Variante IV/IVa
Variante IV unterscheidet sich von Variante III durch eine ortsfernere
Führung im Bereich zwischen Lemgoer und Detmolder Straße.
Das schon in Variante III nur geringe Konfliktpotential könne damit
nochmals abgesenkt werden.
Variante IVa entspricht westlich der Detmolder Straße dem Verlauf
der Variante IV. Östlich der Kreuzung Detmolder Straße wird
im Bereich "Jerusalem" ein größerer Abstand eingehalten.
Damit sinke die Belastung dieser Siedlung deutlich ab und der Freizeittreff
an der alten Kläranlage bleibe unmittelbar vom Ort aus erreichbar.
Variante IV sei auf gut der Hälfte der Strecke aus städtebaulicher
Sicht als völlig konfliktfrei zu bezeichnen.
Fazit
Selbst unter Einbeziehung der Schleichwegproblematik der zu untersuchenden
Varianten ergebe sich keine eindeutige Rangfolge der Trassen. Während
sich die Nord- und Südvarianten untereinander vergleichsweise einfach
in eine Rangfolge bringen ließen, sei der Vergleich Nord - Süd
wesentlich komplexer. Die Nordvarianten erzeugen in ihrem Verlauf stärkere
Konflikte , als dies bei allen Südvarianten der Fall ist. Die Südvarianten
sollen jedoch im nachgeordneten Straßennetz Zusatzbelastungen
durch Schleichverkehr erzielen.
Aufgrund der unterschiedlichen Möglichkeiten der Belastungsminderung
durch technische Lösungen (Deckelung der Nordvarianten) wird jedoch
letztendlich den Nordvarianten der Vorzug gegeben. Die Rangfolge lautet:
1. Var. II
2. Var. IIa
3. Var. I
4. Var. Ia
5. Var. IVa
6. Var. IV
7. Var. III.
Diese Präferenz für eine Nordumgehung setze jedoch voraus,
daß im Zuge der weiteren Planungen detailliert geprüft werde,
ob der Immissionsschutz für die Anlieger ausreichend zu gewährleisten
sei und ob durch bauliche Zusatzmaßnahmen noch eine spürbare
Verbesserung zu erreichen sei. Dabei müsse man berücksichtigen,
daß es sich um einen bislang völlig unbelasteten Raum handele.
Überlegungen zum Immissionsschutz seien an diesem hohen Ausgangsniveau
zu orientieren.
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