Die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS)

Stand xx.xx.19??
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Was ist eine UVS?

Vor dem Bau oder der Änderung einer Bundesfernstraße ( hier der B 1 ) ist es nach dem Gesetz erforderlich, eine Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) zu erstellen. Zweck dieser Maßnahme ist es, bei einem solchen Straßenbauvorhaben die Auswirkungen auf die Umwelt frühzeitig und umfassend zu ermitteln, zu beschreiben und in ihrer Schwere zu bewerten, damit diese bei der Entscheidung über die Zulässigkeit des Straßenbauvorhabens berücksichtigt werden können. Geprüft werden müssen nach einem vorgeschriebenen Verfahren die Auswirkungen des Vorhabens auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, sowie Kultur- und sonstige Sachgüter.

 

Wer hat sie erstellt?

Das Westfälische Straßenbauamt Bielefeld (WSBA) hat drei Privatunternehmen, mit denen es öfter zusammenarbeitet, mit der Erstellung der UVS beauftragt. Es sind dies die Firmen:

  • IGS Ingenieurgesellschaft Stolz mbH, Kaarst,

  • Wolters Partner, Coesfeld,

  • Landschaft + Siedlung GbR, Recklinghausen.

Ein Unternehmen aus dem hiesigen Raum, das mit den Örtlichkeiten vertraut ist, war nicht dabei.

 

Was passiert mit der UVS?

An der Entscheidung, wie , wo und wann eine Bundesfernstraße gebaut wird, sind viele verschiedene Behörden und Institutionen beteiligt ( siehe Anlage 1). Das gesamte Verfahren ist lang und kompliziert. Wir befinden uns in Istrup jetzt im sogenannten Linienbestimmungsverfahren. Hier und jetzt wird festgelegt, wo in etwa die Straße verlaufen und wie sie gestaltet werden soll ( zweispurig, dreispurig, auf Brücken, in Troglage etc.). Liegt die Linie erst einmal fest, werden später in der Bauplanung im Rahmen dieser festgelegten Linie die Details bis auf den Zentimeter genau geplant. Die grundsätzliche Streckenführung wird aber nicht mehr in Frage gestellt.. Die Linienbestimmung ist somit der eigentlich entscheidende Punkt im gesamten Verfahrensablauf, da nur hier noch Einfluß auf den grundsätzlichen Verlauf der Straße genommen werden kann. Die UVS soll nun allen beteiligten Behörden und Institutionen helfen, den für die Menschen und die Umwelt verträglichsten Verlauf zu finden. Es ist deshalb besonders wichtig, daß die UVS vollständig, richtig und in sich schlüssig ist.

 

Was haben wir mit der UVS zu tun?

Nach dem Gesetz ist die Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Straßenbauvorhabens anzuhören. Zu diesem Zweck wurde die UVS im letzten Jahr im Bauamt der Stadt Blomberg 4 Wochen lang zur Einsichtnahme ausgelegt und in der Bürgerversammlung von den angereisten Vertretern der Gutachterfirmen vorgestellt.

Den Bürgern vor Ort, von denen man annimmt, daß sie die örtlichen Gegebenheiten am besten kennen, soll so Gelegenheit gegeben werden, die Darstellungen der Gutachter zu prüfen und zu kommentieren. Die Einwendungen und Äußerungen der Bürger sollen in den Entscheidungsprozeß der Behörden einfließen. Außerdem sollen sie dem Rat der Stadt Blomberg, der gemeinsam mit anderen darüber zu entscheiden hat, ob eine der vorgeschlagenen Trassen genommen wird, einen Eindruck vom Stimmungsbild in der Bevölkerung verschaffen.

 

Was steht in der UVS?

1) Verkehrsuntersuchung

Der eigentlichen UVS wird als Teil A eine Verkehrsuntersuchung vorangestellt. Diese beschäftigt sich zunächst mit der heutigen und zukünftigen Bedeutung der Ostwestfalenstraße und der B 1.

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2) Fachbeitrag "Bebaute Umwelt"

Teil B der UVS, der sog. Fachbeitrag "Bebaute Umwelt", befaßt sich mit den Auswirkungen des Straßenbauvorhabens auf den Menschen, sein städtebauliches (Wohn-)Umfeld sowie die im Untersuchungsraum vorhandenen Kultur- und sonstigen Sachgüter. Der Siedlungsraum des Menschen wird durch das Bauvorhaben "Straße" ggf. positiv oder negativ verändert. Es ist Aufgabe dieses Fachbeitrages, solche Veränderungen zu analysieren und zu bewerten. Da die von einem Planungsvorhaben betroffenen Bürger einen Anspruch auf die Erhaltung eines qualitativ hochwertigen Lebensumfeldes haben, ist es das Ziel, eine wenig empfindliche (=konfliktarme) Fläche zu finden, auf der das Bauvorhaben realisiert werden könnte.

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Fazit

Selbst unter Einbeziehung der Schleichwegproblematik der zu untersuchenden Varianten ergebe sich keine eindeutige Rangfolge der Trassen. Während sich die Nord- und Südvarianten untereinander vergleichsweise einfach in eine Rangfolge bringen ließen, sei der Vergleich Nord - Süd wesentlich komplexer. Die Nordvarianten erzeugen in ihrem Verlauf stärkere Konflikte , als dies bei allen Südvarianten der Fall ist. Die Südvarianten sollen jedoch im nachgeordneten Straßennetz Zusatzbelastungen durch Schleichverkehr erzielen.

Aufgrund der unterschiedlichen Möglichkeiten der Belastungsminderung durch technische Lösungen (Deckelung der Nordvarianten) wird jedoch letztendlich den Nordvarianten der Vorzug gegeben. Die Rangfolge lautet:

  1. Var. II
  2. Var. IIa
  3. Var. I
  4. Var. Ia
  5. Var. IVa
  6. Var. IV
  7. Var. III.

Diese Präferenz für eine Nordumgehung setze jedoch voraus, daß im Zuge der weiteren Planungen detailliert geprüft werde, ob der Immissionsschutz für die Anlieger ausreichend zu gewährleisten sei und ob durch bauliche Zusatzmaßnahmen noch eine spürbare Verbesserung zu erreichen sei. Dabei müsse man berücksichtigen, daß es sich um einen bislang völlig unbelasteten Raum handele. Überlegungen zum Immissionsschutz seien an diesem hohen Ausgangsniveau zu orientieren.

 

3) Fachbeitrag Landschaft

Zweck dieses Fachbeitrages ist es, die Auswirkungen eines Straßenbauvorhabens auf die Natur und das Landschaftsbild aufzuzeigen und eine möglichst konfliktarme Trassenvariante herauszufiltern.

Teil 1

Nach Darstellung des Ablaufschemas einer ökologischen Risikoanalyse erfolgt zunächst eine Betrachtung der Ausgangssituation (Grundlagenerfassung):

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Teil 2

Anschließend werden die Planungsvarianten I bis IV nebst Untervarianten im einzelnen geprüft. Einige andere Kombinationen werden noch grob mit abgehandelt, scheiden aber in einem frühen Stadium bereits wieder aus.

Die Prüfung bezieht sich auf die Gebiete:

  • Boden
  • Grundwasser
  • Oberflächenwasser
  • Klima und Lufthygiene
  • Arten und Biotopschutz
  • Erholung
  • Landschaftsbild
  • Kulturelles Erbe

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Fazit

Die Ergebnisse der Variantenuntersuchung aus landschaftsbezogener Sicht zeigen, daß es "die günstigste Lösung" für eine OU Istrup nicht gibt, sondern vielmehr in Abhängigkeit vom betrachteten Schutzgut und seiner Wertschätzung Verschiebungen in der Rangfolge der Trassen entstehen.

Bei allen Neubauvarianten sind erhebliche Beeinträchtigungsrisiken festzustellen. Da sich durch Optimierungsmaßnahmen (Deckelung und Begrünung) die Nachteile der Varianten Ia bzw. I jedoch eher als bei den anderen Varianten mindern lassen, wird Variante Ia von den Gutachtern letztlich als das "kleinste Übel" betrachtet.

Varianten II/IIa und III folgen untereinander gleichrangig vor den Varianten IV/IVa.

Die beste Lösung im Interesse von Natur und Landschaft ist aus Sicht der Umweltgutachter eindeutig die Beibehaltung der derzeitigen Situation und ein Verzicht auf den Bau einer Ortsumgehung.

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© 2003 Initiativkreis Ortsumgehung Istrup