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2003 · 2003

Landschaftsplan Nr. 11 Blomberg

 

Landschaftsplan Nr. 11 "Blomberg"/ Gliederungs-Nr.:
DGK 227
Abgrenzung des Naturschutzgebietes "Hurn"
N 2.1-3
Stellungnahme des Initiativkreises Ortsumgehung Istrup

Der Entwurf des Landschaftsplanes "Blomberg" sieht vor, das
Waldgebiet "Hurn" im Norden von Istrup in den Grenzen der FFH-Gebietsmeldung
( Natura 2000-Nr. DE-4021-303 "Wälder bei Blomberg") als
Naturschutzgebiet auszuweisen.


Die an die Europäische Union gemeldete FFH-Gebietsgrenze des Hurn
nördlich des Siedlungsrandes von Istrup ist das Ergebnis einer Intervention
der Stadt Blomberg, des Kreises Lippe und des Regionalrates bei der Bezirksregierung
Detmold.


Diese zielte darauf ab, Konflikte zwischen der seit Jahren geplanten ortsnahen
Nordumgehung von Istrup (B 1n/ Vorplanungslinie) und einer FFH-Schutzgebietsausweisung
der dafür benötigten Waldfläche zu vermeiden. Eine entsprechende
Dokumentation liegt vor.
So beinhaltete die FFH-Gebietsgrenze zu Beginn des FFH-Meldeverfahrens
bekanntlich zusätzlich einen dem Buchenaltholzbestand in Südwesthanglage
vorgelagerten Streifen von Buchenjungwuchs, Mischbestand und Fichten.
Die von Straßen.NRW favorisierte Vorplanungslinie der B 1n, eine
von insgesamt sieben verschiedenen Trassenalternativen im Norden und Süden
von Istrup, würde diese Waldfläche queren.

Dass die Herausnahme dieses Waldstreifens aus der ursprünglichen
FFH-Gebietskulisse naturschutzfachlich nicht begründet war, steht
für uns außer Frage.
Naturschutzfachliche Argumente waren auch zu keinem Zeitpunkt Gegenstand
der Argumentation. Eine Abwägung zwischen einer naturschutzfachlich
erforderlichen Gebietsmeldung und entgegenstehenden straßenplanerischen
Belangen durfte nach der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes
jedoch nicht stattfinden. Die von sachfremden Kriterien geleitete Ermessensausübung
bei der FFH-Gebietsabgrenzung wird zu gegebener Zeit im Rahmen des Gerichtsverfahrens
gegen das Straßenbauvorhaben auch justiziabel sein.

Wir fordern, nun wenigstens bei der Abgrenzung
des Naturschutzgebietes "Hurn" ausschließlich naturschutzfachliche
Kriterien zugrunde zu legen.

Die Ausweisung als Naturschutzgebiet
kann unabhängig vom FFH-Status
eines Gebietes erfolgen, die Grenzen eines Naturschutzgebietes können
über die Grenzen des FFH-Gebietes hinausgehen.

Bei dem Waldbereich am nördlichen Ortsrand von Istrup handelt es
sich um Buchenmischwald mit Nadelhölzern
sowie um Fichtenwald auf Buchenwaldstandort.
Dieser derzeit von Fichten (mittleres Baumholz) dominierte Waldbereich
in südexponierter Hanglage des Eggeberges sollte aus folgenden Gründen
in das zukünftige Naturschutzgebiet "Hurn" einbezogen werden
(bzw. hätte aus folgenden Gründen innerhalb der FFH-Gebietskulisse
"Hurn" verbleiben müssen):

  • Der Waldstandort bietet aufgrund der abiotischen Bedingungen (Geologie/Boden,
    Wasserhaushalt, Klima) u.a. aufgrund des Alters des Fichtenbestandes
    (die Hiebreife wird in absehbarer Zeit erreicht sein) ein hohes
    Entwicklungspotential
    zum Buchenwald, was dem Schutzziel "Erhaltung
    und Entwicklung großflächig-zusammenhängender,
    naturnaher Hainsimsen-Buchenwälder und basenreicher, meist kraut-
    und geophytenreicher Waldmeister-Buchenwälder …" des FFH-Meldebogens
    entspricht.

  • Der südliche Randbereich des Waldgebietes Hurn erfüllt –
    trotz Fichtenbestockung – entlang des angrenzenden Weges eine Waldrandfunktion
    und ist so-mit dem zusammenhängenden
    Waldgebiet
    zuzuordnen. Der Waldrand mit aufkommenden Pionierbaumarten
    wie Eberesche sowie stellenweise mit lichterem Buchenmischwald weist
    schon heute (vor der Umwandlung in Laubwald) eine artenreiche Avifauna
    auf. Die südexponierte Lage bedingt zudem eine hohe Bedeutung für
    Insekten, wie z.B. für Schmetterlinge, sowie für Kriechtiere.

  • Auch in seiner derzeitigen fichtendominierten Ausprägung besitzt
    der Waldbereich eine deutliche Pufferfunktion
    für den nördlich angrenzenden Buchenwald und die darin vorkommenden
    geschützten Vogelarten gegenüber siedlungsbedingten und klimatischen
    (Windbruch/Sonnenbrand) Störungen. Entsprechende Waldstandorte
    in einem ähnlichen oder geringeren Entwicklungsstadium wurden sowohl
    im Randbereich des Hurn als auch in anderen FFH-Gebieten in die Gebietskulisse
    einbezogen bzw. in der Gebietskulisse belassen. Auf die Bedeutung von
    Pufferflächen – selbst wenn diese die naturschutzfachlichen Ansprüche
    gemäß der Richtlinie selbst nicht oder noch nicht hundertprozentig
    erfüllen- wurde auch in der Stellungnahme der höheren Landschaftsbehörde
    bei der Bezirksregierung Detmold zu häufig vorgetragenen grundsätzlichen
    Einwendungen im Rahmen des FFH- Anhörungsverfahrens (Punkt A- 06)
    explizit hingewiesen. Selbst intensiv bewirtschaftete Acker- und Grünlandflächen
    oder reine Nadelholzforste werden hier beispielhaft genannt.

  • Der am Südhang stockende Wald ist für die Erhaltung
    der Lebensräume der im Hurn nachgewiesenen Arten der EU-Vogelschutzrichtlinie

    Schwarzspecht und Rotmilan von Bedeutung. Bei der Ausgrenzung des südlichen
    Waldbereiches des Hurn aus dem Naturschutzgebiet bzw. FFH-Gebiet kann
    nicht ausgeschlossen werden, dass die Lebensräume dieser Arten
    verkleinert werden (Verringerung des Nahrungsangebotes für den
    Schwarzspecht durch Verlust an Totholz mit totholzbewohnenden Ameisen
    und Käfern, Verringerung der Auswahl an geeigneten Horstbäumen
    für den Rotmilan durch Verkleinerung des zusammenhängenden
    Waldbereiches an den vom Rotmilan für den Horstbau aufgrund der
    Thermik bevorzugten südexponierten Hängen). Im Rahmen einer
    fachkundig begleiteten Erstbegehung des betreffenden Waldstreifens zur
    Vorbereitung einer Flora- und Faunauntersuchung ergab sich hier ein
    Brutverdacht für den Rotmilan. Zum Nachweis der auch aus tierökologischer
    Sicht hohen Bedeutung des bisher von der geplanten Unterschutzstellung
    als Naturschutzgebiet ausgenommenen Geländeabschnittes wurde eine
    faunistische Untersuchung auf Vorkommen ausgewählter Tierarten
    in dem betreffenden Gebiet durchgeführt. Das Gutachten weist nach,
    dass der zur Diskussion stehende Waldabschnitt von schützenswerten
    Arten der FFH-Richtlinie bzw. Roten Liste als Brut- und Nahrungshabitat
    genutzt wird, was unseres Erachtens eine Einbeziehung in die Gebietskulisse
    des künftigen Naturschutzgebietes zwingend erforderlich macht.

  • Mit Steinbruch und Bachtal weist der Waldbereich eine beachtliche
    Standortvielfalt auf: neben Waldbereichen
    kommen karge Felsstandorte sowie sump-fig-nasse Bereiche mit der typischen
    Flora und Fauna vor.

  • Der Hurn ist auch hydrologisch
    betrachtet ein Gesamtkomplex, der
    insgesamt naturschutzgebietswürdig ist. Die Aussparung der betreffenden
    Teilfläche in Südwesthanglage ( mit dem Ziel, eine geplante
    Abgrabung nicht durch eine derartige Schutzgebietsausweisung zu komplizieren
    ) ist für die dortige Biozönose insgesamt schädlich und
    in Bezug auf die für den Hurn formulierten Erhaltungs- und Entwicklungsziele
    kontraproduktiv .

  • Das fragliche Waldstück sollte auch im Interesse einer vor Ort
    klar erkennbaren Gebietsabgrenzung
    in das Naturschutzgebiet einbezogen werden. Teilweise strafbewehrte
    Verhaltensregeln für den Aufenthalt in Naturschutzgebieten können
    gegenüber der Bevölkerung nur dann eingefordert und gegebenenfalls
    auch durchgesetzt werden, wenn die Naturschutzgebietsgrenzen für
    den Bürger vor Ort auch erkennbar sind. Dies ist bei Ihrer Abgrenzungsvariante
    nicht der Fall. Bereits in ihrem derzeitigen Entwicklungsstadium lässt
    die Vegetation vor Ort aufgrund des fließenden Überganges
    der Entwicklungsstadien eine eindeutige Standortbestimmung (noch in
    oder schon außerhalb des Naturschutzgebietes?) nicht zu.

  • Als Grundlage für die Auswahl der FFH-Gebiete diente seinerzeit
    das Biotopkataster der LÖBF.
    Als Objekt-Nr. BK-4020-048 wird "Der Hurn nördlich Istrup"
    – inklusive des südlichen derzeit fichtendominierten Waldbereiches
    und inklusive Steinbruch – als Gebiet mit besonderer Wertigkeit für
    den Biotop- und Artenschutz geführt. Das Biotopkataster der LÖBF
    dient als Basis für den Schutz der wildwachsenden Pflanzen und
    wildlebenden Tiere in ihren Lebensräumen und Lebensgemeinschaften,
    so dass ihr Vorkommen auf Dauer gesichert ist. Nach wissenschaftlichen
    Kriterien sind im Biotopkataster solche Flächen erfasst und beschrieben
    worden, die für den Biotop- und Artenschutz eine besondere Bedeutung
    und eine daraus resultierende Schutzwürdigkeit im jeweiligen Naturraum
    haben. Die letzte Begehung des Hurn im Rahmen der Fortschreibung der
    Biotopkartierung NRW erfolgte am 07.09.1999; der Hurn in seiner ursprünglichen
    Abgrenzung wird demnach weiterhin als Gebiet von "internationaler
    Bedeutung" bewertet, und es wird der Schutzstatus NSG vorgeschlagen.
    Seit der letzten Bewertung des Gebietes durch die LÖBF (1999) sind
    keine tiefgreifenden Veränderungen im südlichen Randbereich
    des Hurn erfolgt, so dass eine geringere Bewertung dieses Bereiches
    zum heutigen Zeitpunkt aus Sicht des Arten- und Biotopschutzes nicht
    nachvollziehbar ist.

Das Planungsverfahren zur Ortsumgehung Istrup/ B 1n befindet sich immer
noch im Stadium der Linienbestimmung. Neben der von Straßen.NRW
favorisierten ortsnahen Nordumgehung, um derentwillen die FFH Gebietsgrenze
zurückgenommen wurde, stehen als Alternative weitere Trassenvarianten
zur Verfügung. Die Stadt Blomberg hat sich bisher für keine
der Trassenvarianten entschieden. Als Folge massiver Proteste der Istruper
Bevölkerung gegen eine ortsnahe Nordumgehung, die sich bis in das
Jahr 1982 zurückverfolgen lassen und heute nicht minder aktuell sind,
wurde den Bürgern von Istrup jedoch ein Mitspracherecht bei der Trassenauswahl
in Form eine systematischen Bürgerbefragung zugesichert. Ob sich
die Istruper Bevölkerung mehrheitlich überhaupt für eine
Ortsumgehung aussprechen wird und welche Trassenvariante sie gegebenenfalls
favorisieren würde, vermag heute niemand zu beurteilen. Als Zwischenergebnis
eines eigens zu dieser Frage von der Stadt Blomberg eingerichteten und
finanzierten "Runden Tisches", einer Unterschriftensammlung
des Initiativkreises Ortsumgehung Istrup, sowie einer Entscheidung des
Dorfausschusses Istrup kann jedoch festgehalten werden, dass eine ortsnahe
Trassenvariante – sei es im Süden oder Norden von Istrup- von der
Bevölkerung nicht gewünscht wird.

Sowohl der Wunsch, in dem betreffenden Waldabschnitt eine B 1n Trasse
zu bauen, als auch die Chance, eine solche Planung gegen alle Widerstände
auch Realität werden zu lassen, sind gegenwärtig eher vage.
Vor diesem Hintergrund halten wir es für unvertretbar, der Kernzone
eines FFH-Gebietes in Südwesthanglage eine durch den Status "Naturschutzgebiet"
ausreichend geschützte Pufferzone versagen zu wollen.

 
© 2003 Initiativkreis Ortsumgehung Istrup

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