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Landschaftsplan Nr. 11 "Blomberg"/ Gliederungs-Nr.:
DGK 227
Abgrenzung des Naturschutzgebietes "Hurn"
N 2.1-3
Stellungnahme des Initiativkreises Ortsumgehung Istrup
Der Entwurf des Landschaftsplanes "Blomberg" sieht vor, das
Waldgebiet "Hurn" im Norden von Istrup in den Grenzen der FFH-Gebietsmeldung
( Natura 2000-Nr. DE-4021-303 "Wälder bei Blomberg") als
Naturschutzgebiet auszuweisen.

Die an die Europäische Union gemeldete FFH-Gebietsgrenze des Hurn
nördlich des Siedlungsrandes von Istrup ist das Ergebnis einer Intervention
der Stadt Blomberg, des Kreises Lippe und des Regionalrates bei der Bezirksregierung
Detmold.

Diese zielte darauf ab, Konflikte zwischen der seit Jahren geplanten ortsnahen
Nordumgehung von Istrup (B 1n/ Vorplanungslinie) und einer FFH-Schutzgebietsausweisung
der dafür benötigten Waldfläche zu vermeiden. Eine entsprechende
Dokumentation liegt vor.
So beinhaltete die FFH-Gebietsgrenze zu Beginn des FFH-Meldeverfahrens
bekanntlich zusätzlich einen dem Buchenaltholzbestand in Südwesthanglage
vorgelagerten Streifen von Buchenjungwuchs, Mischbestand und Fichten.
Die von Straßen.NRW favorisierte Vorplanungslinie der B 1n, eine
von insgesamt sieben verschiedenen Trassenalternativen im Norden und Süden
von Istrup, würde diese Waldfläche queren.
Dass die Herausnahme dieses Waldstreifens aus der ursprünglichen
FFH-Gebietskulisse naturschutzfachlich nicht begründet war, steht
für uns außer Frage.
Naturschutzfachliche Argumente waren auch zu keinem Zeitpunkt Gegenstand
der Argumentation. Eine Abwägung zwischen einer naturschutzfachlich
erforderlichen Gebietsmeldung und entgegenstehenden straßenplanerischen
Belangen durfte nach der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes
jedoch nicht stattfinden. Die von sachfremden Kriterien geleitete Ermessensausübung
bei der FFH-Gebietsabgrenzung wird zu gegebener Zeit im Rahmen des Gerichtsverfahrens
gegen das Straßenbauvorhaben auch justiziabel sein.
Wir fordern, nun wenigstens bei der Abgrenzung
des Naturschutzgebietes "Hurn" ausschließlich naturschutzfachliche
Kriterien zugrunde zu legen.
Die Ausweisung als Naturschutzgebiet
kann unabhängig vom FFH-Status
eines Gebietes erfolgen, die Grenzen eines Naturschutzgebietes können
über die Grenzen des FFH-Gebietes hinausgehen.
Bei dem Waldbereich am nördlichen Ortsrand von Istrup handelt es
sich um Buchenmischwald mit Nadelhölzern
sowie um Fichtenwald auf Buchenwaldstandort.
Dieser derzeit von Fichten (mittleres Baumholz) dominierte Waldbereich
in südexponierter Hanglage des Eggeberges sollte aus folgenden Gründen
in das zukünftige Naturschutzgebiet "Hurn" einbezogen werden
(bzw. hätte aus folgenden Gründen innerhalb der FFH-Gebietskulisse
"Hurn" verbleiben müssen):
- Der Waldstandort bietet aufgrund der abiotischen Bedingungen (Geologie/Boden,
Wasserhaushalt, Klima) u.a. aufgrund des Alters des Fichtenbestandes
(die Hiebreife wird in absehbarer Zeit erreicht sein) ein hohes
Entwicklungspotential zum Buchenwald, was dem Schutzziel "Erhaltung
und Entwicklung großflächig-zusammenhängender,
naturnaher Hainsimsen-Buchenwälder und basenreicher, meist kraut-
und geophytenreicher Waldmeister-Buchenwälder ..." des FFH-Meldebogens
entspricht.
- Der südliche Randbereich des Waldgebietes Hurn erfüllt -
trotz Fichtenbestockung - entlang des angrenzenden Weges eine Waldrandfunktion
und ist so-mit dem zusammenhängenden
Waldgebiet zuzuordnen. Der Waldrand mit aufkommenden Pionierbaumarten
wie Eberesche sowie stellenweise mit lichterem Buchenmischwald weist
schon heute (vor der Umwandlung in Laubwald) eine artenreiche Avifauna
auf. Die südexponierte Lage bedingt zudem eine hohe Bedeutung für
Insekten, wie z.B. für Schmetterlinge, sowie für Kriechtiere.
- Auch in seiner derzeitigen fichtendominierten Ausprägung besitzt
der Waldbereich eine deutliche Pufferfunktion
für den nördlich angrenzenden Buchenwald und die darin vorkommenden
geschützten Vogelarten gegenüber siedlungsbedingten und klimatischen
(Windbruch/Sonnenbrand) Störungen. Entsprechende Waldstandorte
in einem ähnlichen oder geringeren Entwicklungsstadium wurden sowohl
im Randbereich des Hurn als auch in anderen FFH-Gebieten in die Gebietskulisse
einbezogen bzw. in der Gebietskulisse belassen. Auf die Bedeutung von
Pufferflächen - selbst wenn diese die naturschutzfachlichen Ansprüche
gemäß der Richtlinie selbst nicht oder noch nicht hundertprozentig
erfüllen- wurde auch in der Stellungnahme der höheren Landschaftsbehörde
bei der Bezirksregierung Detmold zu häufig vorgetragenen grundsätzlichen
Einwendungen im Rahmen des FFH- Anhörungsverfahrens (Punkt A- 06)
explizit hingewiesen. Selbst intensiv bewirtschaftete Acker- und Grünlandflächen
oder reine Nadelholzforste werden hier beispielhaft genannt.
- Der am Südhang stockende Wald ist für die Erhaltung
der Lebensräume der im Hurn nachgewiesenen Arten der EU-Vogelschutzrichtlinie
Schwarzspecht und Rotmilan von Bedeutung. Bei der Ausgrenzung des südlichen
Waldbereiches des Hurn aus dem Naturschutzgebiet bzw. FFH-Gebiet kann
nicht ausgeschlossen werden, dass die Lebensräume dieser Arten
verkleinert werden (Verringerung des Nahrungsangebotes für den
Schwarzspecht durch Verlust an Totholz mit totholzbewohnenden Ameisen
und Käfern, Verringerung der Auswahl an geeigneten Horstbäumen
für den Rotmilan durch Verkleinerung des zusammenhängenden
Waldbereiches an den vom Rotmilan für den Horstbau aufgrund der
Thermik bevorzugten südexponierten Hängen). Im Rahmen einer
fachkundig begleiteten Erstbegehung des betreffenden Waldstreifens zur
Vorbereitung einer Flora- und Faunauntersuchung ergab sich hier ein
Brutverdacht für den Rotmilan. Zum Nachweis der auch aus tierökologischer
Sicht hohen Bedeutung des bisher von der geplanten Unterschutzstellung
als Naturschutzgebiet ausgenommenen Geländeabschnittes wurde eine
faunistische Untersuchung auf Vorkommen ausgewählter Tierarten
in dem betreffenden Gebiet durchgeführt. Das Gutachten weist nach,
dass der zur Diskussion stehende Waldabschnitt von schützenswerten
Arten der FFH-Richtlinie bzw. Roten Liste als Brut- und Nahrungshabitat
genutzt wird, was unseres Erachtens eine Einbeziehung in die Gebietskulisse
des künftigen Naturschutzgebietes zwingend erforderlich macht.
- Mit Steinbruch und Bachtal weist der Waldbereich eine beachtliche
Standortvielfalt auf: neben Waldbereichen
kommen karge Felsstandorte sowie sump-fig-nasse Bereiche mit der typischen
Flora und Fauna vor.
- Der Hurn ist auch hydrologisch
betrachtet ein Gesamtkomplex, der
insgesamt naturschutzgebietswürdig ist. Die Aussparung der betreffenden
Teilfläche in Südwesthanglage ( mit dem Ziel, eine geplante
Abgrabung nicht durch eine derartige Schutzgebietsausweisung zu komplizieren
) ist für die dortige Biozönose insgesamt schädlich und
in Bezug auf die für den Hurn formulierten Erhaltungs- und Entwicklungsziele
kontraproduktiv .
- Das fragliche Waldstück sollte auch im Interesse einer vor Ort
klar erkennbaren Gebietsabgrenzung
in das Naturschutzgebiet einbezogen werden. Teilweise strafbewehrte
Verhaltensregeln für den Aufenthalt in Naturschutzgebieten können
gegenüber der Bevölkerung nur dann eingefordert und gegebenenfalls
auch durchgesetzt werden, wenn die Naturschutzgebietsgrenzen für
den Bürger vor Ort auch erkennbar sind. Dies ist bei Ihrer Abgrenzungsvariante
nicht der Fall. Bereits in ihrem derzeitigen Entwicklungsstadium lässt
die Vegetation vor Ort aufgrund des fließenden Überganges
der Entwicklungsstadien eine eindeutige Standortbestimmung (noch in
oder schon außerhalb des Naturschutzgebietes?) nicht zu.
- Als Grundlage für die Auswahl der FFH-Gebiete diente seinerzeit
das Biotopkataster der LÖBF.
Als Objekt-Nr. BK-4020-048 wird "Der Hurn nördlich Istrup"
- inklusive des südlichen derzeit fichtendominierten Waldbereiches
und inklusive Steinbruch - als Gebiet mit besonderer Wertigkeit für
den Biotop- und Artenschutz geführt. Das Biotopkataster der LÖBF
dient als Basis für den Schutz der wildwachsenden Pflanzen und
wildlebenden Tiere in ihren Lebensräumen und Lebensgemeinschaften,
so dass ihr Vorkommen auf Dauer gesichert ist. Nach wissenschaftlichen
Kriterien sind im Biotopkataster solche Flächen erfasst und beschrieben
worden, die für den Biotop- und Artenschutz eine besondere Bedeutung
und eine daraus resultierende Schutzwürdigkeit im jeweiligen Naturraum
haben. Die letzte Begehung des Hurn im Rahmen der Fortschreibung der
Biotopkartierung NRW erfolgte am 07.09.1999; der Hurn in seiner ursprünglichen
Abgrenzung wird demnach weiterhin als Gebiet von "internationaler
Bedeutung" bewertet, und es wird der Schutzstatus NSG vorgeschlagen.
Seit der letzten Bewertung des Gebietes durch die LÖBF (1999) sind
keine tiefgreifenden Veränderungen im südlichen Randbereich
des Hurn erfolgt, so dass eine geringere Bewertung dieses Bereiches
zum heutigen Zeitpunkt aus Sicht des Arten- und Biotopschutzes nicht
nachvollziehbar ist.
Das Planungsverfahren zur Ortsumgehung Istrup/ B 1n befindet sich immer
noch im Stadium der Linienbestimmung. Neben der von Straßen.NRW
favorisierten ortsnahen Nordumgehung, um derentwillen die FFH Gebietsgrenze
zurückgenommen wurde, stehen als Alternative weitere Trassenvarianten
zur Verfügung. Die Stadt Blomberg hat sich bisher für keine
der Trassenvarianten entschieden. Als Folge massiver Proteste der Istruper
Bevölkerung gegen eine ortsnahe Nordumgehung, die sich bis in das
Jahr 1982 zurückverfolgen lassen und heute nicht minder aktuell sind,
wurde den Bürgern von Istrup jedoch ein Mitspracherecht bei der Trassenauswahl
in Form eine systematischen Bürgerbefragung zugesichert. Ob sich
die Istruper Bevölkerung mehrheitlich überhaupt für eine
Ortsumgehung aussprechen wird und welche Trassenvariante sie gegebenenfalls
favorisieren würde, vermag heute niemand zu beurteilen. Als Zwischenergebnis
eines eigens zu dieser Frage von der Stadt Blomberg eingerichteten und
finanzierten "Runden Tisches", einer Unterschriftensammlung
des Initiativkreises Ortsumgehung Istrup, sowie einer Entscheidung des
Dorfausschusses Istrup kann jedoch festgehalten werden, dass eine ortsnahe
Trassenvariante - sei es im Süden oder Norden von Istrup- von der
Bevölkerung nicht gewünscht wird.
Sowohl der Wunsch, in dem betreffenden Waldabschnitt eine B 1n Trasse
zu bauen, als auch die Chance, eine solche Planung gegen alle Widerstände
auch Realität werden zu lassen, sind gegenwärtig eher vage.
Vor diesem Hintergrund halten wir es für unvertretbar, der Kernzone
eines FFH-Gebietes in Südwesthanglage eine durch den Status "Naturschutzgebiet"
ausreichend geschützte Pufferzone versagen zu wollen.
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