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Kritik an der Verkehrsuntersuchung
Die vorgestellte Verkehrsprognose
für das Jahr 2010 taugt nicht mehr als Entscheidungsbasis für
ein Planungsvorhaben, das sich 2005 noch im Linienbestimmungsverfahren
befindet. Der Prognosehorizont ist viel zu kurz.
Berücksichtigt man die verfahrensübliche Dauer der nachfolgenden
Planungsschritte (detaillierte Entwurfsplanung, Planfeststellung, ggf.
Prozeßdauer, Bauausführung) so wird schnell deutlich, dass
das Bauvorhaben selbst unter Idealbedingungen im Jahre 2010 keinesfalls
realisiert sein wird. Daher sind Prognosedaten bis 2015/2020 zwingend
notwendig.
Der Planungsträger legt keinerlei Daten für 2015/2020 vor.
Das Bundesverkehrsminis-terium veröffentlicht für das Jahr 2015
zur Ortsumgehung Istrup als B 1n eine Ver-kehrsprognose von ca. 10.000
Kfz/24 h). Die entsprechende Seite des Ministeriums sollte Interessierten
die Möglichkeit geben, sich über einzelne Maßnahmen des
künftigen Bundesverkehrswegeplanes kundig zu machen und stellt somit
eine seriöse Informationsquelle dar.
Straßen.NRW behauptete in der Bürgerversammlung, die Prognosedaten
des Ministeriums seien falsch, blieb aber den Beweis und insbesondere
die Präsentation eigener Zahlen für 2015/2020 schuldig. Die
Pauschalaussage des Planungsträgers, "man gehe von weiter steigenden
Verkehrszahlen aus", vermag insofern eine gesicherte, nachvollziehbare
Datenlage nicht zu ersetzen. Dies gilt um so mehr, als es sich bei dem
Projekt um einen irreversiblen Eingriff handelt, der mit gravierenden
Folgen für Mensch und Natur verbunden ist und Kosten in zweistelliger
Millionenhöhe verursacht.
Die vom Bundesverkehrsministerium genannte Zahl ist auch nicht auf den
ersten Blick unplausibel, wie der Planungsträger in der Bürgerversammlung
glauben machen wollte. Bei zwei Verkehrszählungen in der Ortsdurchfahrt
Istrup wurden folgende Verkehrsbelastungen gemessen:
1995: 12.300 Kfz/24 Std.;
2000: 13.000 Kfz/24 Std..
Diese Daten sollten als Prognosebasis herangezogen werden.
Werden die anderen Maßnahmen des Netzkonzeptes "Ostlippe"
realisiert, werden sich die Verkehrsströme in der Region grundsätzlich
verschieben. Auch der dreispurige Ausbau der A 2 wirkt sich aus. Berücksichtigt
man ferner die zunehmende Alterung der Gesellschaft und den Wegzug bzw.
die Stillegung bedeutender Unternehmen aus der Region Südostlippe
kann ein Rückgang der Verkehrsbelastung um 3.000 Kfz /24 Std. in
den 15 Jahren von 2000 bis 2015 nicht ausgeschlossen werden. Dies gilt
erst recht, wenn man wie wir davon ausgeht, dass der B 1-Fahrer den ihm
empfohlenen Zick-Zack-Kurs über Barntrup/Selbeck/Großenmarpe
und Istrup gar nicht annehmen wird, sondern weiterhin durch die Blomberger
Kernstadt fährt. Dies schlägt sich auch in den Prognosedaten
des Bundesverkehrsministeriums nieder.
Es bleibt daher festzuhalten, dass die Notwendigkeit eines Straßenneubaus
durch eine gesicherte Belastungsprognose für einen angemessenen Prognosehorizont,
der sogar eher bei 2020 als bei 2015 liegen sollte, gegenwärtig nicht
nachgewiesen ist.
Wir regen an, im Rahmen einer Prognosevariante für das Jahr 2020
auch einmal die Verwirklichung des Netzkonzeptes "Ostlippe"
ohne B 1-Verlagerung durchzurechnen.
Die Verkehrsuntersuchung überzeugt auch in einem anderen Punkt nicht.
Aus verkehrsgutachterlicher und auch aus städtebaulicher Sicht ergibt
sich der Vorteil der Vorplanungslinie vor den Südvarianten gemäß
Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) einzig und allein aus der angeblichen
Benutzung von Schleichwegen durch Wellentrup
(K78) und Höntrup (K75) im Falle einer Südumgehung. Diesem Problem
glaubt man, nicht anders als durch die Wahl einer Nordvariante Herr werden
zu können.
Diese Ausführungen widersprechen der ganzen bisherigen Argumentationskette
des Planungsträgers und sind nicht nachvollziehbar.
Die Planer gehen bei der neuen B1-Führung davon aus, dass der Autofahrer
einer Fahrempfehlung für eine längere Strecke folgt, wenn sie
attraktiver ist. Diese Grundannahme muss dann konsequenterweise auch bei
den weiteren Betrachtungen zugrunde gelegt werden. Tut man dies, so ist
davon auszugehen, dass der Autofahrer auf der attraktiveren Südumgehung
von Istrup bleibt, anstatt sich durch die engen Ortsdurchfahrten von Wellentrup
und Höntrup zu quälen. Hier vermissen wir eine plausible Erklärung
dafür, warum der Autofahrer gerade in Istrup von diesem Verhaltensmuster
abweichen soll.
Verzichtet man auf die Anbindung einer etwaigen Südumgehung an die
Detmolder Straße und plant die Ortsanbindung der Umgehung westlich
und/oder östlich von Istrup erledigt sich die Sorge um Schleichverkehr
sowieso ganz.
Würde man die bisherige Ortsdurchfahrt beginnend ab Kreuzung L 712/Detmolder
Straße ebenfalls zur Kreisstraße (K 78) herabstufen, wäre
– wenn gewünscht – im Westen und/oder Osten Istrups auch eine Verknüpfung
von K 78 und B 1n gegeben.
Neue Prognosedaten erfordern ganz unabhängig davon jedoch stets
auch neue Verkehrsflußprognosen, die potentielles Ausweichverhalten
des VKT aktualisiert erfassen.
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