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Kritik an der Verkehrsuntersuchung

Die vorgestellte Verkehrsprognose für das Jahr 2010 taugt nicht mehr als Entscheidungsbasis für ein Planungsvorhaben, das sich 2005 noch im Linienbestimmungsverfahren befindet. Der Prognosehorizont ist viel zu kurz.

Berücksichtigt man die verfahrensübliche Dauer der nachfolgenden Planungsschritte (detaillierte Entwurfsplanung, Planfeststellung, ggf. Prozeßdauer, Bauausführung) so wird schnell deutlich, dass das Bauvorhaben selbst unter Idealbedingungen im Jahre 2010 keinesfalls realisiert sein wird. Daher sind Prognosedaten bis 2015/2020 zwingend notwendig.

Der Planungsträger legt keinerlei Daten für 2015/2020 vor. Das Bundesverkehrsminis-terium veröffentlicht für das Jahr 2015 zur Ortsumgehung Istrup als B 1n eine Ver-kehrsprognose von ca. 10.000 Kfz/24 h). Die entsprechende Seite des Ministeriums sollte Interessierten die Möglichkeit geben, sich über einzelne Maßnahmen des künftigen Bundesverkehrswegeplanes kundig zu machen und stellt somit eine seriöse Informationsquelle dar.

Straßen.NRW behauptete in der Bürgerversammlung, die Prognosedaten des Ministeriums seien falsch, blieb aber den Beweis und insbesondere die Präsentation eigener Zahlen für 2015/2020 schuldig. Die Pauschalaussage des Planungsträgers, "man gehe von weiter steigenden Verkehrszahlen aus", vermag insofern eine gesicherte, nachvollziehbare Datenlage nicht zu ersetzen. Dies gilt um so mehr, als es sich bei dem Projekt um einen irreversiblen Eingriff handelt, der mit gravierenden Folgen für Mensch und Natur verbunden ist und Kosten in zweistelliger Millionenhöhe verursacht.

Die vom Bundesverkehrsministerium genannte Zahl ist auch nicht auf den ersten Blick unplausibel, wie der Planungsträger in der Bürgerversammlung glauben machen wollte. Bei zwei Verkehrszählungen in der Ortsdurchfahrt Istrup wurden folgende Verkehrsbelastungen gemessen:

1995: 12.300 Kfz/24 Std.;
2000: 13.000 Kfz/24 Std..

Diese Daten sollten als Prognosebasis herangezogen werden.

Werden die anderen Maßnahmen des Netzkonzeptes "Ostlippe" realisiert, werden sich die Verkehrsströme in der Region grundsätzlich verschieben. Auch der dreispurige Ausbau der A 2 wirkt sich aus. Berücksichtigt man ferner die zunehmende Alterung der Gesellschaft und den Wegzug bzw. die Stillegung bedeutender Unternehmen aus der Region Südostlippe kann ein Rückgang der Verkehrsbelastung um 3.000 Kfz /24 Std. in den 15 Jahren von 2000 bis 2015 nicht ausgeschlossen werden. Dies gilt erst recht, wenn man wie wir davon ausgeht, dass der B 1-Fahrer den ihm empfohlenen Zick-Zack-Kurs über Barntrup/Selbeck/Großenmarpe und Istrup gar nicht annehmen wird, sondern weiterhin durch die Blomberger Kernstadt fährt. Dies schlägt sich auch in den Prognosedaten des Bundesverkehrsministeriums nieder.

Es bleibt daher festzuhalten, dass die Notwendigkeit eines Straßenneubaus durch eine gesicherte Belastungsprognose für einen angemessenen Prognosehorizont, der sogar eher bei 2020 als bei 2015 liegen sollte, gegenwärtig nicht nachgewiesen ist.
Wir regen an, im Rahmen einer Prognosevariante für das Jahr 2020 auch einmal die Verwirklichung des Netzkonzeptes "Ostlippe" ohne B 1-Verlagerung durchzurechnen.

Die Verkehrsuntersuchung überzeugt auch in einem anderen Punkt nicht.
Aus verkehrsgutachterlicher und auch aus städtebaulicher Sicht ergibt sich der Vorteil der Vorplanungslinie vor den Südvarianten gemäß Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) einzig und allein aus der angeblichen Benutzung von Schleichwegen durch Wellentrup (K78) und Höntrup (K75) im Falle einer Südumgehung. Diesem Problem glaubt man, nicht anders als durch die Wahl einer Nordvariante Herr werden zu können.

Diese Ausführungen widersprechen der ganzen bisherigen Argumentationskette des Planungsträgers und sind nicht nachvollziehbar.
Die Planer gehen bei der neuen B1-Führung davon aus, dass der Autofahrer einer Fahrempfehlung für eine längere Strecke folgt, wenn sie attraktiver ist. Diese Grundannahme muss dann konsequenterweise auch bei den weiteren Betrachtungen zugrunde gelegt werden. Tut man dies, so ist davon auszugehen, dass der Autofahrer auf der attraktiveren Südumgehung von Istrup bleibt, anstatt sich durch die engen Ortsdurchfahrten von Wellentrup und Höntrup zu quälen. Hier vermissen wir eine plausible Erklärung dafür, warum der Autofahrer gerade in Istrup von diesem Verhaltensmuster abweichen soll.
Verzichtet man auf die Anbindung einer etwaigen Südumgehung an die Detmolder Straße und plant die Ortsanbindung der Umgehung westlich und/oder östlich von Istrup erledigt sich die Sorge um Schleichverkehr sowieso ganz.
Würde man die bisherige Ortsdurchfahrt beginnend ab Kreuzung L 712/Detmolder Straße ebenfalls zur Kreisstraße (K 78) herabstufen, wäre - wenn gewünscht - im Westen und/oder Osten Istrups auch eine Verknüpfung von K 78 und B 1n gegeben.

Neue Prognosedaten erfordern ganz unabhängig davon jedoch stets auch neue Verkehrsflußprognosen, die potentielles Ausweichverhalten des VKT aktualisiert erfassen.

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© 2005 Initiativkreis Ortsumgehung Istrup