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2003 · 2003

Einspruch Strae bis zum 19.12.2003

Einspruch zur Ortsnahen Umgehung Istrup / Bis zum 19.12.2003

Stadt Blomberg
Marktplatz 1

32825 Blomberg

Absender:
 
Blomberg, den
   
Neubau der B 1 als ortsnahe Nordumgehung
von Istrup
 
   
Sehr geehrte Damen und Herren,  
   
hiermit erhebe ich Einwendungen gegen
den Bau der B 1 als ortsnahe Nordumgehung von Istrup. Begründung:
   
  • Das so genannte "Netzkonzept Ostlippe" überzeugt
    mich nicht. Statt wie bisher auf direktem Wege von Herrentrup
    durch Blomberg nach Barntrup zu fahren, soll der B1-Verkehr
    künftig vor Blomberg nach Istrup abbiegen und über
    Großenmarpe, Selbeck und Barntrup wieder auf die alte
    B1-Trasse Richtung Hameln geschleust werden. Diese Neufüh-rung
    des B1- Verkehrs zur Entlastung der Blomberger Kernstadt verlängert
    die vom B 1-Fahrer zurückzulegende Strecke erheblich und
    macht sie nicht wesentlich schneller. Eine Akzeptanz dieses
    Zick-Zack-Kurses beim Autofahrer kann ich mir nicht vorstellen.

  • Da eine konfliktfreie Umgehungsstraße für Istrup
    nicht gefunden wurde, erfolgt die Entlastung der Kernstadt Blomberg
    zu Lasten vieler Istruper/innen. Die Verschiebung von Verkehrsbelastung
    in einen Nachbarortsteil wie Istrup ist als Problemlösung
    für die Kernstadt nicht akzeptabel und wird von mir abgelehnt.

  • Die vorgestellte Verkehrsprognose 2010 kann im Jahre 2003
    nicht mehr Entscheidungsbasis sein, der Prognosezeitraum ist
    zu kurz gewählt. Das Bundesverkehrsministerium veröffentlicht
    für 2015 rückläufige Prognosezahlen. Straßen.NRW
    legt keinerlei Daten für 2015/2020 vor. Ohne gesicherte
    Prognosedaten darf eine für Mensch und Natur so schwerwiegende
    Entscheidung nicht getroffen werden.

  • Die Ausführungen zum angeblichen Schleichverkehr durch
    Wellentrup und Höntrup im Falle einer Südumgehung
    von Istrup kann ich nicht nachvollziehen. Die Planer gehen bei
    der neuen B1-Führung davon aus, dass der Autofahrer einer
    Fahrempfehlung für eine längere Strecke folgt, wenn
    sie attraktiver ist. Diese Grundannahme muss dann konsequenterweise
    auch bei den weiteren Betrachtungen zugrunde gelegt werden.
    Tut man dies, so ist davon auszugehen, dass der Autofahrer auf
    der attraktiveren Südumgehung von Istrup bleibt, anstatt
    sich durch die engen Ortsdurchfahrten von Wellentrup und Höntrup
    zu quälen. Verzichtet man auf die Anbindung einer etwaigen
    Südumgehung an die Detmolder Straße und plant die
    Ortsanbindung der Umgehung westlich oder östlich von Istrup
    erledigt sich die Sorge um Schleichverkehr ganz.

  • Die Entlastung von Anwohnern der derzeitigen Ortsdurchfahrt
    Istrup wird erkauft durch eine deutliche Mehrbelastung der Bewohner
    im Nordwesten, Norden und Nordosten von Istrup. Selbst wenn
    die Lärmschutzgrenzwerte noch eingehalten werden sollten,
    bedeutet dies eine massive Verlärmung bislang ruhiger Wohngebiete.
    Darauf weisen auch die Gutachter der Straßenplanungsbehörde
    in der UVS mehrfach hin. Dies ist lediglich eine Problemverlagerung,
    keine Problemlösung!

  • Die ortsnahe Nordtrasse wird zur Hälfte auf Brücken
    und Dämmen (bis 12 Meter hoch) geführt und verschandelt
    das Ortsbild.

  • Die geplante Trasse zerstört das Naherholungsgebiet am
    Waldrand. Auch der Festplatz des Heimatvereins, das Ehrenmahnmal
    und der Friedhof spielen im dörflichen Gemeinschaftsleben
    eine wichtige Rolle und werden durch die künftig direkte
    Lage an der B 1 entwertet.

  • Die geplante Anbindung des Ortes Istrup an die Umgehungsstraße
    über nur ein Auffahrtohr im Osten des Dorfes ist zu umständlich
    und verlängert die innerorts zurückzulegende Strecke
    für viele Istruper/innen mit Fahrziel Lemgo erheblich.

  • Die in Istrup glücklicherweise noch vorhandenen Geschäfte
    (Bäcker, Imbissstuben, Blumengeschäft, Tankstelle)
    leben auch vom Durchgangsverkehr. Entfällt dieser wie vorhergesagt
    völlig, rechne ich mit dem Verlust unseres Nahversorgungsangebots.
    Dies
    wäre ein deutlicher Standortnachteil für Istrup und
    eine Minderung der Lebensqualität für alle Einwohner.

  • Die inzwischen veraltete Umweltverträglichkeitsstudie
    von 1995 und die FFH- Verträglichkeitststudie erfassen
    Pflanzen- und Tierwelt im/am FFH-Gebiet Hurn nur lückenhaft
    und kommen zu einem falschen Abwägungsergebnis. Das Gutachten
    einer örtlichen Bürgerinitiative weist im Trassenbereich
    das Vorkommen mehrerer geschützter Arten aus den Roten
    Listen, der FFH-Richtlinie Anhang II und IV und der Vogelschutzrichtlinie
    nach (u.a. Rotmilanbrut, Schwarzspecht, 4 Fledermausarten).
    Ich fordere, auf den Bau einer Bun-desstraße in diesem
    wertvollen Naturraum zu verzichten.

  • Ich verurteile, dass politisch interveniert wurde, um den
    für die Trasse benötigten Waldstreifen wieder aus
    der FFH-Gebietsabgrenzung herauszunehmen. Ich meine, dass FFH-Gebietsgrenzen
    nicht für Straßenbauvorhaben verschoben werden dürfen.

  • Der tiefe Geländeeinschnitt der Nordtrasse in Südwesthanglage
    des Waldes Hurn verändert die Wasserverhältnisse (Schichtenwasser,
    Grundwasser) und die Bodenverhältnisse (Bodenfeuchte, Porenwassergehalt)
    nördlich und südlich der Einschnittslage erheblich.
    Große Mengen an Niederschlagwasser müssen künftig
    von Wald und Straße künstlich abgeleitet werden.
    Untersuchungen zu den Auswirkungen auf die Vegetation beiderseits
    der Einschnittslage sowie auf die künftige Tragfähigkeit
    und Dichte des Bodens im Siedlungsbereich (Bodensetzungen?)
    liegen nicht vor, sind jedoch vor einer Linienbestimmung unverzichtbar.

Ich bitte um eine schriftliche Stellungnahme.

Mit freundlichen Grüßen

© 2003 Initiativkreis Ortsumgehung Istrup

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