Einspruch zur Ortsnahen Umgehung Istrup / Bis zum 19.12.2003
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Stadt Blomberg
Marktplatz 1

32825 Blomberg

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Blomberg, den
   
Neubau der B 1 als ortsnahe Nordumgehung von Istrup  
   
Sehr geehrte Damen und Herren,  
   
hiermit erhebe ich Einwendungen gegen den Bau der B 1 als ortsnahe Nordumgehung von Istrup. Begründung:
   
  • Das so genannte "Netzkonzept Ostlippe" überzeugt mich nicht. Statt wie bisher auf direktem Wege von Herrentrup durch Blomberg nach Barntrup zu fahren, soll der B1-Verkehr künftig vor Blomberg nach Istrup abbiegen und über Großenmarpe, Selbeck und Barntrup wieder auf die alte B1-Trasse Richtung Hameln geschleust werden. Diese Neufüh-rung des B1- Verkehrs zur Entlastung der Blomberger Kernstadt verlängert die vom B 1-Fahrer zurückzulegende Strecke erheblich und macht sie nicht wesentlich schneller. Eine Akzeptanz dieses Zick-Zack-Kurses beim Autofahrer kann ich mir nicht vorstellen.

  • Da eine konfliktfreie Umgehungsstraße für Istrup nicht gefunden wurde, erfolgt die Entlastung der Kernstadt Blomberg zu Lasten vieler Istruper/innen. Die Verschiebung von Verkehrsbelastung in einen Nachbarortsteil wie Istrup ist als Problemlösung für die Kernstadt nicht akzeptabel und wird von mir abgelehnt.

  • Die vorgestellte Verkehrsprognose 2010 kann im Jahre 2003 nicht mehr Entscheidungsbasis sein, der Prognosezeitraum ist zu kurz gewählt. Das Bundesverkehrsministerium veröffentlicht für 2015 rückläufige Prognosezahlen. Straßen.NRW legt keinerlei Daten für 2015/2020 vor. Ohne gesicherte Prognosedaten darf eine für Mensch und Natur so schwerwiegende Entscheidung nicht getroffen werden.

  • Die Ausführungen zum angeblichen Schleichverkehr durch Wellentrup und Höntrup im Falle einer Südumgehung von Istrup kann ich nicht nachvollziehen. Die Planer gehen bei der neuen B1-Führung davon aus, dass der Autofahrer einer Fahrempfehlung für eine längere Strecke folgt, wenn sie attraktiver ist. Diese Grundannahme muss dann konsequenterweise auch bei den weiteren Betrachtungen zugrunde gelegt werden. Tut man dies, so ist davon auszugehen, dass der Autofahrer auf der attraktiveren Südumgehung von Istrup bleibt, anstatt sich durch die engen Ortsdurchfahrten von Wellentrup und Höntrup zu quälen. Verzichtet man auf die Anbindung einer etwaigen Südumgehung an die Detmolder Straße und plant die Ortsanbindung der Umgehung westlich oder östlich von Istrup erledigt sich die Sorge um Schleichverkehr ganz.

  • Die Entlastung von Anwohnern der derzeitigen Ortsdurchfahrt Istrup wird erkauft durch eine deutliche Mehrbelastung der Bewohner im Nordwesten, Norden und Nordosten von Istrup. Selbst wenn die Lärmschutzgrenzwerte noch eingehalten werden sollten, bedeutet dies eine massive Verlärmung bislang ruhiger Wohngebiete. Darauf weisen auch die Gutachter der Straßenplanungsbehörde in der UVS mehrfach hin. Dies ist lediglich eine Problemverlagerung, keine Problemlösung!

  • Die ortsnahe Nordtrasse wird zur Hälfte auf Brücken und Dämmen (bis 12 Meter hoch) geführt und verschandelt das Ortsbild.

  • Die geplante Trasse zerstört das Naherholungsgebiet am Waldrand. Auch der Festplatz des Heimatvereins, das Ehrenmahnmal und der Friedhof spielen im dörflichen Gemeinschaftsleben eine wichtige Rolle und werden durch die künftig direkte Lage an der B 1 entwertet.

  • Die geplante Anbindung des Ortes Istrup an die Umgehungsstraße über nur ein Auffahrtohr im Osten des Dorfes ist zu umständlich und verlängert die innerorts zurückzulegende Strecke für viele Istruper/innen mit Fahrziel Lemgo erheblich.

  • Die in Istrup glücklicherweise noch vorhandenen Geschäfte (Bäcker, Imbissstuben, Blumengeschäft, Tankstelle) leben auch vom Durchgangsverkehr. Entfällt dieser wie vorhergesagt völlig, rechne ich mit dem Verlust unseres Nahversorgungsangebots. Dies
    wäre ein deutlicher Standortnachteil für Istrup und eine Minderung der Lebensqualität für alle Einwohner.

  • Die inzwischen veraltete Umweltverträglichkeitsstudie von 1995 und die FFH- Verträglichkeitststudie erfassen Pflanzen- und Tierwelt im/am FFH-Gebiet Hurn nur lückenhaft und kommen zu einem falschen Abwägungsergebnis. Das Gutachten einer örtlichen Bürgerinitiative weist im Trassenbereich das Vorkommen mehrerer geschützter Arten aus den Roten Listen, der FFH-Richtlinie Anhang II und IV und der Vogelschutzrichtlinie nach (u.a. Rotmilanbrut, Schwarzspecht, 4 Fledermausarten). Ich fordere, auf den Bau einer Bun-desstraße in diesem wertvollen Naturraum zu verzichten.

  • Ich verurteile, dass politisch interveniert wurde, um den für die Trasse benötigten Waldstreifen wieder aus der FFH-Gebietsabgrenzung herauszunehmen. Ich meine, dass FFH-Gebietsgrenzen nicht für Straßenbauvorhaben verschoben werden dürfen.

  • Der tiefe Geländeeinschnitt der Nordtrasse in Südwesthanglage des Waldes Hurn verändert die Wasserverhältnisse (Schichtenwasser, Grundwasser) und die Bodenverhältnisse (Bodenfeuchte, Porenwassergehalt) nördlich und südlich der Einschnittslage erheblich. Große Mengen an Niederschlagwasser müssen künftig von Wald und Straße künstlich abgeleitet werden. Untersuchungen zu den Auswirkungen auf die Vegetation beiderseits der Einschnittslage sowie auf die künftige Tragfähigkeit und Dichte des Bodens im Siedlungsbereich (Bodensetzungen?) liegen nicht vor, sind jedoch vor einer Linienbestimmung unverzichtbar.

Ich bitte um eine schriftliche Stellungnahme.

Mit freundlichen Grüßen

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© 2003 Initiativkreis Ortsumgehung Istrup