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Stadt Blomberg
Marktplatz 1
32825 Blomberg
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Absender:
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Blomberg, den
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| Neubau der B 1 als ortsnahe Nordumgehung
von Istrup |
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| Sehr geehrte Damen und Herren, |
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| hiermit erhebe ich Einwendungen gegen
den Bau der B 1 als ortsnahe Nordumgehung von Istrup. Begründung: |
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- Das so genannte "Netzkonzept Ostlippe" überzeugt
mich nicht. Statt wie bisher auf direktem Wege von Herrentrup
durch Blomberg nach Barntrup zu fahren, soll der B1-Verkehr
künftig vor Blomberg nach Istrup abbiegen und über
Großenmarpe, Selbeck und Barntrup wieder auf die alte
B1-Trasse Richtung Hameln geschleust werden. Diese Neufüh-rung
des B1- Verkehrs zur Entlastung der Blomberger Kernstadt verlängert
die vom B 1-Fahrer zurückzulegende Strecke erheblich und
macht sie nicht wesentlich schneller. Eine Akzeptanz dieses
Zick-Zack-Kurses beim Autofahrer kann ich mir nicht vorstellen.
- Da eine konfliktfreie Umgehungsstraße für Istrup
nicht gefunden wurde, erfolgt die Entlastung der Kernstadt Blomberg
zu Lasten vieler Istruper/innen. Die Verschiebung von Verkehrsbelastung
in einen Nachbarortsteil wie Istrup ist als Problemlösung
für die Kernstadt nicht akzeptabel und wird von mir abgelehnt.
- Die vorgestellte Verkehrsprognose 2010 kann im Jahre 2003
nicht mehr Entscheidungsbasis sein, der Prognosezeitraum ist
zu kurz gewählt. Das Bundesverkehrsministerium veröffentlicht
für 2015 rückläufige Prognosezahlen. Straßen.NRW
legt keinerlei Daten für 2015/2020 vor. Ohne gesicherte
Prognosedaten darf eine für Mensch und Natur so schwerwiegende
Entscheidung nicht getroffen werden.
- Die Ausführungen zum angeblichen Schleichverkehr durch
Wellentrup und Höntrup im Falle einer Südumgehung
von Istrup kann ich nicht nachvollziehen. Die Planer gehen bei
der neuen B1-Führung davon aus, dass der Autofahrer einer
Fahrempfehlung für eine längere Strecke folgt, wenn
sie attraktiver ist. Diese Grundannahme muss dann konsequenterweise
auch bei den weiteren Betrachtungen zugrunde gelegt werden.
Tut man dies, so ist davon auszugehen, dass der Autofahrer auf
der attraktiveren Südumgehung von Istrup bleibt, anstatt
sich durch die engen Ortsdurchfahrten von Wellentrup und Höntrup
zu quälen. Verzichtet man auf die Anbindung einer etwaigen
Südumgehung an die Detmolder Straße und plant die
Ortsanbindung der Umgehung westlich oder östlich von Istrup
erledigt sich die Sorge um Schleichverkehr ganz.
- Die Entlastung von Anwohnern der derzeitigen Ortsdurchfahrt
Istrup wird erkauft durch eine deutliche Mehrbelastung der Bewohner
im Nordwesten, Norden und Nordosten von Istrup. Selbst wenn
die Lärmschutzgrenzwerte noch eingehalten werden sollten,
bedeutet dies eine massive Verlärmung bislang ruhiger Wohngebiete.
Darauf weisen auch die Gutachter der Straßenplanungsbehörde
in der UVS mehrfach hin. Dies ist lediglich eine Problemverlagerung,
keine Problemlösung!
- Die ortsnahe Nordtrasse wird zur Hälfte auf Brücken
und Dämmen (bis 12 Meter hoch) geführt und verschandelt
das Ortsbild.
- Die geplante Trasse zerstört das Naherholungsgebiet am
Waldrand. Auch der Festplatz des Heimatvereins, das Ehrenmahnmal
und der Friedhof spielen im dörflichen Gemeinschaftsleben
eine wichtige Rolle und werden durch die künftig direkte
Lage an der B 1 entwertet.
- Die geplante Anbindung des Ortes Istrup an die Umgehungsstraße
über nur ein Auffahrtohr im Osten des Dorfes ist zu umständlich
und verlängert die innerorts zurückzulegende Strecke
für viele Istruper/innen mit Fahrziel Lemgo erheblich.
- Die in Istrup glücklicherweise noch vorhandenen Geschäfte
(Bäcker, Imbissstuben, Blumengeschäft, Tankstelle)
leben auch vom Durchgangsverkehr. Entfällt dieser wie vorhergesagt
völlig, rechne ich mit dem Verlust unseres Nahversorgungsangebots.
Dies
wäre ein deutlicher Standortnachteil für Istrup und
eine Minderung der Lebensqualität für alle Einwohner.
- Die inzwischen veraltete Umweltverträglichkeitsstudie
von 1995 und die FFH- Verträglichkeitststudie erfassen
Pflanzen- und Tierwelt im/am FFH-Gebiet Hurn nur lückenhaft
und kommen zu einem falschen Abwägungsergebnis. Das Gutachten
einer örtlichen Bürgerinitiative weist im Trassenbereich
das Vorkommen mehrerer geschützter Arten aus den Roten
Listen, der FFH-Richtlinie Anhang II und IV und der Vogelschutzrichtlinie
nach (u.a. Rotmilanbrut, Schwarzspecht, 4 Fledermausarten).
Ich fordere, auf den Bau einer Bun-desstraße in diesem
wertvollen Naturraum zu verzichten.
- Ich verurteile, dass politisch interveniert wurde, um den
für die Trasse benötigten Waldstreifen wieder aus
der FFH-Gebietsabgrenzung herauszunehmen. Ich meine, dass FFH-Gebietsgrenzen
nicht für Straßenbauvorhaben verschoben werden dürfen.
- Der tiefe Geländeeinschnitt der Nordtrasse in Südwesthanglage
des Waldes Hurn verändert die Wasserverhältnisse (Schichtenwasser,
Grundwasser) und die Bodenverhältnisse (Bodenfeuchte, Porenwassergehalt)
nördlich und südlich der Einschnittslage erheblich.
Große Mengen an Niederschlagwasser müssen künftig
von Wald und Straße künstlich abgeleitet werden.
Untersuchungen zu den Auswirkungen auf die Vegetation beiderseits
der Einschnittslage sowie auf die künftige Tragfähigkeit
und Dichte des Bodens im Siedlungsbereich (Bodensetzungen?)
liegen nicht vor, sind jedoch vor einer Linienbestimmung unverzichtbar.
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| Ich bitte um eine schriftliche Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüßen
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