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Kreis Lippe
Fachgebiet 4.4
Felix-Fechenbach Str. 5
32754 Detmold
Landschaftsplan Nr. 11 "Blomberg"/ Gliederungs-Nr.:
DGK 227
Abgrenzung des Naturschutzgebietes "Hurn" N 2.1-3
Sehr geehrte Damen und Herren,
verschiedene Bürger aus Istrup haben sich 1998
zum Initiativkreis Ortsumgehung Istrup zusammengeschlossen um zu erreichen,
dass die von Straßen.NRW geplante B1n nicht an den Interessen der
Istruper Bürger vorbeigeht. Nach einer Sammlung von 450 Unterschriften
unter Istruper Bürgern gegen die im Rahmen des Linienbe-stimmungsverfahrens
von Straßen.NRW befürwortete Vorplanungslinie 1a (ortsnah im
Norden) engagierten wir uns in einem von dem Blomberger Rat eingesetzten
Runden Tisch und fanden mit anderen Interessenvertretern den Konsens,
keine ortsnahe Tra-ssenvariante (weder Nord noch Süd) weiterzuverfolgen.
Der Schutz des Waldes war hierbei immer eines der entscheidenden Argumente.
Dieser Konsens wird auch vom Dorfausschuß getragen und ist dem Blomberger
Rat so übermittelt worden. Diese Haltung der Istruper Bevölkerung
deckt sich mit dem Er-gebnis einer Bürgerbefragung 1982, in der –
wenn überhaupt eine Umgehung als notwendig angesehen wurde – nur
den Ort weit umgehende Varianten auf Zustim-mung stießen.
Der Entwurf des Landschaftsplanes "Blomberg"
sieht nun vor, das Waldgebiet "Hurn" im Norden von Istrup in
den Grenzen der FFH-Gebietsmeldung ( Natura 2000-Nr. DE-4021-303 "Wälder
bei Blomberg") als Naturschutzgebiet auszuweisen.
Die an die Europäische Union gemeldete FFH-Gebietsgrenze des "Hurn"
nördlich des Siedlungsrandes von Istrup ist aber das Ergebnis einer
vorsorglichen Intervention der Stadt Blomberg, des Kreises Lippe und des
Regionalrates bei der Bezirksregierung Detmold. Diese zielte darauf ab,
Konflikte zwischen der seit Jahren geplanten ortsna-hen Nordumgehung von
Istrup (B 1n/ Vorplanungslinie) und einer FFH-Schutz-gebietsausweisung
der dafür benötigten Waldfläche zu vermeiden und vorsorglich
die FFH-Grenze zurückzunehmen, um sich im Rahmen des noch laufenden
Linienbe-stimmungsverfahrens nicht zu präjudizieren.
Die ursprüngliche FFH-Gebietsgrenze zu Beginn des
FFH-Meldeverfahrens beinhaltete bekanntlich zusätzlich einen dem
Buchenaltholzbestand in Südwesthanglage vorgelagerten Streifen von
Buchenjungwuchs, Mischbestand und Fichten. Die von Straßen.NRW favorisierte
Vorplanungslinie der B 1n, eine von insgesamt sieben verschiedenen Trassenalternativen
im Norden und Süden von Istrup, würde diese Waldfläche
queren.
Naturschutzfachlich war diese Herausnahme zu keinem
Zeitpunkt begründet, dies wurde auch gar nicht versucht. Der Waldrand
schützt bekanntlich die Kernzone des FFH-Gebietes und bietet zumindest
genauso gute Standortbedingungen wie die Kernzone selbst, was die dort
verbreitet auftretende Hainsimse ebenso beweist wie die Jungbestände
nachwachsender Buchen an den Stellen, wo Fichten weichen mussten. Andererseits
ist es keineswegs so, dass für den gesamten Hurn die Fichtenstreifen
aus dem FFH-Gebiet herausgenommen wurden, dies geschah nur in dem beschrie-benen
Streifen.
Forderung:
Der Initiativkreis möchte den Wald, der ein hervorragendes Entwicklungspotential
auf-weist, wie ein unabhängiger Gutachter schon bei einer Erstbegehung
feststellte, nun wenigstens als Naturschutzgebiet klassifiziert wissen.
Die Stellungnahme entnehmen Sie bitte der Anlage 2 zu diesem Schreiben.
Unserer Meinung nach muß sich die Frage der Ausweisung
eines Naturschutzgebie-tes ausschließlich an naturschutzfachlichen
Kriterien orientieren. Zudem ist die vage Straßenplanung weder ein
Grund für die Herausnahme aus dem FFH-Gebiet (s. gängige Rechtsprechung
des Europäischen Gerichtshofes) noch anderweitig sinnvoll, da wie
oben dargelegt, erheblicher Widerstand in der Bevölkerung gegen eine
ortsnahe Nordvariante besteht und die Mitglieder des Initiativkreises
alle rechtlichen Mittel – auch mit Unterstützung der diese Trasse
ebenso ablehnenden Naturschutzverbände – ausschöpfen werden,
diese Trassierung zu verhindern.
Weiterhin ist die Istruper Bevölkerung mit dem
Hurn und der dort präsenten Flora und Fauna stark verwurzelt. Dieses
zeigte sich nicht nur während der Gespräche am "Run-den
Tisch" sondern auch in den Aktivitäten, welche die Vereine für
den Erhalt dieses Naherholungsgebietes leisten. Auch die ökologisch
günstig angelegten Wanderwege unterstützen die Verbindung Mensch
und Natur. Nicht durch den Wald sondern am Waldrand, zwischen Ortsgrenze
und Buchenmischwaldes, verläuft der Weg den die Istruper zur Naherholung
nutzen.
Unserer Meinung nach eine ideale Voraussetzung um das FFH Buchenwaldgebiet
ungestört in den Buchenmischwald hinein zu entwickeln, da keine Weggrenze
die Ent-wicklung nachhaltig stören könnte. Nutznießer
sind bereits einige Tiere. Hier ist vor allen der Rotmilan (z.B. mit Brutplatz
im besagten Bereich) und der Schwarzspecht zu nennen, die wie auch andere
Tiere in Richtung Waldrand/Ortsrand vorstoßen. Die Landschaft stellt
die benötigten Bedingungen bereits jetzt zur Verfügung und sollte
diese Möglichkeit auch perspektivisch weiter entwickeln können.
Wir bitten, unsere Argumente zu prüfen und das
Naturschutzgebiet "Hurn" um die be-treffende Waldfläche
(s. ursprüngliche FFH-Gebietsgrenze, die zu Beginn des FFH-Meldeverfahrens
nördlich von Istrup bis an die Bebauungsgrenze des Ortes verlief)
auszuweiten.
Ihrer Antwort mit großem Interesse entgegensehend verbleiben wir
Mit freundlichen Grüßen
Initiativkreis Ortsumgehung Istrup
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