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Einspruch Initiativkreis vom 20.04.2003
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Kreis Lippe 32754 Detmold Landschaftsplan Nr. 11 "Blomberg"/ Gliederungs-Nr.:
DGK 227 Sehr geehrte Damen und Herren, verschiedene Bürger aus Istrup haben sich 1998
zum Initiativkreis Ortsumgehung Istrup zusammengeschlossen um zu erreichen,
dass die von Straßen.NRW geplante B1n nicht an den Interessen der
Istruper Bürger vorbeigeht. Nach einer Sammlung von 450 Unterschriften
unter Istruper Bürgern gegen die im Rahmen des Linienbe-stimmungsverfahrens
von Straßen.NRW befürwortete Vorplanungslinie 1a (ortsnah im
Norden) engagierten wir uns in einem von dem Blomberger Rat eingesetzten
Runden Tisch und fanden mit anderen Interessenvertretern den Konsens,
keine ortsnahe Tra-ssenvariante (weder Nord noch Süd) weiterzuverfolgen.
Der Schutz des Waldes war hierbei immer eines der entscheidenden Argumente. Der Entwurf des Landschaftsplanes "Blomberg" sieht nun vor, das Waldgebiet "Hurn" im Norden von Istrup in den Grenzen der FFH-Gebietsmeldung ( Natura 2000-Nr. DE-4021-303 "Wälder bei Blomberg") als Naturschutzgebiet auszuweisen. Die ursprüngliche FFH-Gebietsgrenze zu Beginn des FFH-Meldeverfahrens beinhaltete bekanntlich zusätzlich einen dem Buchenaltholzbestand in Südwesthanglage vorgelagerten Streifen von Buchenjungwuchs, Mischbestand und Fichten. Die von Straßen.NRW favorisierte Vorplanungslinie der B 1n, eine von insgesamt sieben verschiedenen Trassenalternativen im Norden und Süden von Istrup, würde diese Waldfläche queren. Naturschutzfachlich war diese Herausnahme zu keinem Zeitpunkt begründet, dies wurde auch gar nicht versucht. Der Waldrand schützt bekanntlich die Kernzone des FFH-Gebietes und bietet zumindest genauso gute Standortbedingungen wie die Kernzone selbst, was die dort verbreitet auftretende Hainsimse ebenso beweist wie die Jungbestände nachwachsender Buchen an den Stellen, wo Fichten weichen mussten. Andererseits ist es keineswegs so, dass für den gesamten Hurn die Fichtenstreifen aus dem FFH-Gebiet herausgenommen wurden, dies geschah nur in dem beschrie-benen Streifen. Forderung: Unserer Meinung nach muß sich die Frage der Ausweisung eines Naturschutzgebie-tes ausschließlich an naturschutzfachlichen Kriterien orientieren. Zudem ist die vage Straßenplanung weder ein Grund für die Herausnahme aus dem FFH-Gebiet (s. gängige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes) noch anderweitig sinnvoll, da wie oben dargelegt, erheblicher Widerstand in der Bevölkerung gegen eine ortsnahe Nordvariante besteht und die Mitglieder des Initiativkreises alle rechtlichen Mittel - auch mit Unterstützung der diese Trasse ebenso ablehnenden Naturschutzverbände - ausschöpfen werden, diese Trassierung zu verhindern. Weiterhin ist die Istruper Bevölkerung mit dem
Hurn und der dort präsenten Flora und Fauna stark verwurzelt. Dieses
zeigte sich nicht nur während der Gespräche am "Run-den
Tisch" sondern auch in den Aktivitäten, welche die Vereine für
den Erhalt dieses Naherholungsgebietes leisten. Auch die ökologisch
günstig angelegten Wanderwege unterstützen die Verbindung Mensch
und Natur. Nicht durch den Wald sondern am Waldrand, zwischen Ortsgrenze
und Buchenmischwaldes, verläuft der Weg den die Istruper zur Naherholung
nutzen. Wir bitten, unsere Argumente zu prüfen und das Naturschutzgebiet "Hurn" um die be-treffende Waldfläche (s. ursprüngliche FFH-Gebietsgrenze, die zu Beginn des FFH-Meldeverfahrens nördlich von Istrup bis an die Bebauungsgrenze des Ortes verlief) auszuweiten.
Initiativkreis Ortsumgehung Istrup |
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