An den Ausschuß für Bauen und Umwelt
der Stadt Blomberg
Marktplatz 1
32820 Blomberg
B 1n/ OU Istrup – Bürgerbefragung
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom 10.12.2004 wurde uns gut ein Jahr (!) nach der Bürgerversammlung
vom 11.11.03 die Stellungnahme des Landesbetriebes Straßen.NRW
zu den im Rahmen der Bürgerbe-teiligung von Bürgern/innen
schriftlich vorgebrachten Einwendungen/Anregungen zum Planungsvorhaben
der B 1n/ OU Istrup übersandt.
Die Erwiderungen des Straßenbaulastträgers gehen unseres
Erachtens auf die ausführlich und fundiert vorgetragenen Bürgerbedenken
nur oberflächlich ein, erschöpfen sich in der Wiederho-lung
altbekannter und bereits seit Jahren von Straßen.NRW rezitierter
Argumente und vermögen uns in keiner Weise zu überzeugen.
So kann die Stellungnahme insbesondere nicht darüber hinwegtäuschen,
dass unter anderem fol-gende entscheidungsrelevante Punkte nach wie
vor nicht hinreichend geklärt sind:
- Stimmigkeit des Verkehrskonzeptes;
- Aktualität der Verkehrsprognose und Angemessenheit des Prognosehorizonts;
- Nachweis eines echten Zugewinnes bei Gegenüberstellung von entlastenden
und belas-tenden Auswirkungen des Planungsvorhabens auf die Bebauung,
die Infrastruktur und die Naherholung im Ortsteil Istrup;
- entscheidende Aspekte der Umweltverträglichkeit nach Landes-,
Bundes-, und Europa-recht.
Besonders enttäuscht, dass trotz gutachterlich nachgewiesener
ergebnisrelevanter Lücken und Unzulänglichkeiten der Umweltverträglichkeitsstudie
und der FFH-Verträglichkeitsstudie die unum-gänglichen und
längst überfälligen faunistischen Erfassungs-/ Untersuchungsarbeiten
im favori-sierten Planungsgebiet erst nach der Linienbestimmung durchgeführt
werden sollen.
Wir haben uns daher entschlossen, selbst weitere gutachterliche Untersuchungen,
ggf. eine weite-re FFH-Verträglichkeitsprüfung in Auftrag
zu geben.
Wir befürchten jedoch, daß Verwaltung und Politik die oben
genannten offenen Fragen entweder als für sich zufrieden stellend
beantwortet betrachten, oder deren gründliche Klärung nicht
abwar-ten wollen, sondern sich bereits den Modalitäten der vorgesehenen
Bürgerbefragung zuwenden .
Zur Ausgestaltung des Fragebogens beantragen
wir daher,
-
Der Variantenauswahl soll die Eingangsfrage vorangestellt
werden:
"Halten Sie den Bau einer Ortsumgehung von Istrup für erforderlich,
ja oder nein?".
- Demjenigen der diese Eingangsfrage mit "ja" beantwortet,
sollen alle noch im Auswahlver-fahren befindlichen Trassenvarianten
zur Wahl gestellt werden, als da sind:
a) Vorplanungslinie Var. 1a (ortsnah Nord/ bei Jerusalem
vor den Höfen
Brinkmann/ Henkensmeier);
b) erweiterteVorplanungslinie (ortsnah Nord/ bei Jerusalem hinter
den Höfen);
c) Variante 3 (ortsnächste Südvariante);
d) Variante 4 (entferntere Südvariante);
e) Variante 4a (ortsfernste Südvariante).
-
Jede Trassenvariante sollte unter ihrem Sortierpunkt
in einem Kartenausschnitt einzeln kartografisch dargestellt und ggfs.
in ihren signifikanten Details verbal erläutert werden.
-
Ungeachtet der Trassenpräferenz von Straßen.NRW
befinden sich alle o.g. Trassenvarian-ten noch im Beteiligungsverfahren
und stehen zur Wahl zur Verfügung. Dies wurde dem Runden Tisch
auf schriftliche Anfrage hin vom Leiter des Landesbetriebes, Herrn
Windha-ger, mit Schreiben vom 13.3.2000 ausdrücklich bestätigt
und unter anderem in der Bürger-versammlung vom 11.11.04 nochmals
bekräftigt (s. Protokoll S. 13). Lediglich die ortsfer-nen Nordvarianten
1, 2 und 2a, die großflächig das FFH-Gebiet "Hurn"
in Anspruch neh-men und sich unstreitig als FFH-unverträglich
erwiesen haben, schieden im Jahre 2002 damit aus dem weiteren Auswahlverfahren
aus.
-
Die Varianten inklusive der Null-Lösung bilden
die in Istrup vorhandenen und seit Jahren diskutierten Meinungsbilder
im wesentlichen ab; den Bürgern wurde wiederholt verspro-chen
(Bürgerversammlungen 1998 und 2002, Ex-Bürgermeister Dr.
Pilgrim am Runden Tisch, Dorfausschuß etc.), sich in einer Bürgerbefragung
je nach persönlicher Überzeu-gung zwischen diesen Varianten
entscheiden zu dürfen.
- Die Entscheidung zwischen der Vorplanungslinie 1a und der sog. "erweiterten
Vorpla-nungslinie" (die Trassenführung variiert hier bei Jerusalem
im Bereich der Hofstellen Hen-kensmeier und Brinkmann) sollte ebenfalls
dem Bürgervotum unterzogen werden, zumal die von der Variante hauptbetroffenen
beiden Landwirte mit der "erweiterten Vorplanungsli-nie" nicht
einverstanden sind und diesbezüglich ein Meinungskonsens in der
Bevölkerung nicht vorliegt. Zudem haben auch beteiligte Fachbehörden
(Kreis Lippe/Untere Land-schaftsbehörde) die "erweiterte Vorplanungslinie"
bereits abgelehnt.
-
Die von Straßen.NRW geschürten Zweifel
an der Durchsetzbarkeit einer anderen als der vom Landesbetrieb favorisierten
Trasse (= ortsnahe Nordvariante) dürfen keinesfalls dazu führen,
den Istrupern bereits im Vorfeld das Recht abzuerkennen, zunächst
zwischen allen noch verfügbaren Trassenalternativen frei wählen
zu dürfen. Die Zusage der Politik zu er-fragen, "was die
Istruper wirklich wollen", sollte hier Maßstab sein. Die
Frage, ob sich der Bürgerwunsch im weiteren Verfahrensablauf
gegenüber Dritten/beteiligten Fachbehörden auch durchsetzen
lässt, ist dabei zunächst sekundär. Außerdem
steht es jedem Aus-schuß-/ Ratsmitglied frei, den Aspekt der
Durchsetzbarkeit ungeachtet des Abstimmungs-ergebnisses in seine spätere
Entscheidung einfließen zu lassen.
-
Sollte sich die nicht unwesentliche Zahl der Istruper,
die einer Südumgehung den Vorzug geben würden, bereits in
der Fragestellung zur Meinungserforschung nicht berücksichtigt
finden, dürfte dies den Dorffrieden empfindlich stören und
die Akzeptanz der Befragung insgesamt gefährden.
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Sollten die Ergebnisse der noch durchzuführenden
Untersuchungen bei den Planungsbe-hörden/Fachbehörden zeitnah
zu der Erkenntnis führen, dass die ortsnahe Nordvariante aufgegeben
werden muß, könnten Erkenntnisse zum Beliebtheitsgrad der
verbleibenden Trassenvarianten aus der diesjährigen Befragung
gewonnen werden. Dies gilt jedoch nur, wenn alle noch verfahrensbeteiligtenTrassenvarianten
zur Auswahl angeboten werden.
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Sowohl Nord- wie Südvarianten sind unter Umweltaspekten
bedenklich und der Unter-schied der Belastungsintensität ist
laut eigenem Gutachten von Straßen.NRW gering. Wenn weitere
Untersuchungen seitens der Politik nicht eingefordert und abgewartet
wer-den sollen, obliegt es den Bürgern abzuwägen, welche
Variante sie bei Straßenwunsch in punkto Realisierbarkeit und
Gerichtsfestigkeit für die geeignetste halten. Die Politik sollte
den Bürgern diese Entscheidung zutrauen.
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Gerichtliche Auseinandersetzungen sind im Falle der
Südvarianten nicht auszuschließen, im Falle der Nordvarianten
ist definitiv mit Klagen zu rechnen. Keine der Varianten bietet daher
unter Zeitaspekten Gewähr für einen baldigen Bau der Straße.
Man überlasse es den Istrupern, diese Erkenntnis selbst in ihre
Wahl einfließen zu lassen.
-
Die Beteiligung anderer Blomberger Ortsteile an der
Bürgerbefragung zur OU Istrup lehnen wir ab. Dies wurde vereinzelt
unter Hinweis auf möglichen Schleichverkehr durch benachbarte
Ortsteile im Falle einer Südumgehung von Istrup angedacht. Angesichts
fehlender aktueller Prognosedaten (angemessener Prognosehorizont mindestens
2020) zum künftigen Verkehrsaufkommen und Ver-kehrsfluß
liegen zum Schleichverkehr keinerlei Basisdaten vor. Außerdem
widerspricht diese An-nahme der Grundkonzeption des Netzkonzeptes
("der Verkehr wählt die attraktivere Strecke, auch wenn
sie länger ist"). Eine etwaige Sorge kann überdies
durch eine Verlegung des Ortsanbin-dungsknotens an die OU in den Westen
und/oder Osten Istrups entgegen gewirkt werden
Rein vorsorglich beantragen wir jedoch, eine getrennte Stimmenauszählung
für jeden an der Befragung beteiligten Ortsteil durchzuführen,
damit der Wunsch der hauptbetroffenen Istruper deutlich sichtbar wird.
Wir bitten, unseren Antrag in derjenigen Bauausschusssitzung, die sich
mit der Bürgerbefragung beschäftigt – ggfs. als Tischvorlage
– zu berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
für den Initiativkreis Ortsumgehung Istrup
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