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2005 · 2005

Antrag zur Brgerbefragung fr die Ortsumgehung Istrup

Antrag zur Bürgerbefragung für die Ortsumgehung
Istrup 2005; 21.02.2005

An den Ausschuß für Bauen und Umwelt
der Stadt Blomberg
Marktplatz 1

32820 Blomberg

B 1n/ OU Istrup – Bürgerbefragung

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom 10.12.2004 wurde uns gut ein Jahr (!) nach der Bürgerversammlung
vom 11.11.03 die Stellungnahme des Landesbetriebes Straßen.NRW
zu den im Rahmen der Bürgerbe-teiligung von Bürgern/innen
schriftlich vorgebrachten Einwendungen/Anregungen zum Planungsvorhaben
der B 1n/ OU Istrup übersandt.
Die Erwiderungen des Straßenbaulastträgers gehen unseres
Erachtens auf die ausführlich und fundiert vorgetragenen Bürgerbedenken
nur oberflächlich ein, erschöpfen sich in der Wiederho-lung
altbekannter und bereits seit Jahren von Straßen.NRW rezitierter
Argumente und vermögen uns in keiner Weise zu überzeugen.

So kann die Stellungnahme insbesondere nicht darüber hinwegtäuschen,
dass unter anderem fol-gende entscheidungsrelevante Punkte nach wie
vor nicht hinreichend geklärt sind:

  • Stimmigkeit des Verkehrskonzeptes;
  • Aktualität der Verkehrsprognose und Angemessenheit des Prognosehorizonts;
  • Nachweis eines echten Zugewinnes bei Gegenüberstellung von entlastenden
    und belas-tenden Auswirkungen des Planungsvorhabens auf die Bebauung,
    die Infrastruktur und die Naherholung im Ortsteil Istrup;
  • entscheidende Aspekte der Umweltverträglichkeit nach Landes-,
    Bundes-, und Europa-recht.

Besonders enttäuscht, dass trotz gutachterlich nachgewiesener
ergebnisrelevanter Lücken und Unzulänglichkeiten der Umweltverträglichkeitsstudie
und der FFH-Verträglichkeitsstudie die unum-gänglichen und
längst überfälligen faunistischen Erfassungs-/ Untersuchungsarbeiten
im favori-sierten Planungsgebiet erst nach der Linienbestimmung durchgeführt
werden sollen.
Wir haben uns daher entschlossen, selbst weitere gutachterliche Untersuchungen,
ggf. eine weite-re FFH-Verträglichkeitsprüfung in Auftrag
zu geben.

Wir befürchten jedoch, daß Verwaltung und Politik die oben
genannten offenen Fragen entweder als für sich zufrieden stellend
beantwortet betrachten, oder deren gründliche Klärung nicht
abwar-ten wollen, sondern sich bereits den Modalitäten der vorgesehenen
Bürgerbefragung zuwenden .

Zur Ausgestaltung des Fragebogens beantragen
wir daher,

  1. Der Variantenauswahl soll die Eingangsfrage vorangestellt
    werden:
    "Halten Sie den Bau einer Ortsumgehung von Istrup für erforderlich,
    ja oder nein?".
  2. Demjenigen der diese Eingangsfrage mit "ja" beantwortet,
    sollen alle noch im Auswahlver-fahren befindlichen Trassenvarianten
    zur Wahl gestellt werden, als da sind:

    a) Vorplanungslinie Var. 1a (ortsnah Nord/ bei Jerusalem
    vor den Höfen
    Brinkmann/ Henkensmeier);
    b) erweiterteVorplanungslinie (ortsnah Nord/ bei Jerusalem hinter
    den Höfen);
    c) Variante 3 (ortsnächste Südvariante);
    d) Variante 4 (entferntere Südvariante);
    e) Variante 4a (ortsfernste Südvariante).
  3. Jede Trassenvariante sollte unter ihrem Sortierpunkt
    in einem Kartenausschnitt einzeln kartografisch dargestellt und ggfs.
    in ihren signifikanten Details verbal erläutert werden.

 

Begründung:

  • Ungeachtet der Trassenpräferenz von Straßen.NRW
    befinden sich alle o.g. Trassenvarian-ten noch im Beteiligungsverfahren
    und stehen zur Wahl zur Verfügung. Dies wurde dem Runden Tisch
    auf schriftliche Anfrage hin vom Leiter des Landesbetriebes, Herrn
    Windha-ger, mit Schreiben vom 13.3.2000 ausdrücklich bestätigt
    und unter anderem in der Bürger-versammlung vom 11.11.04 nochmals
    bekräftigt (s. Protokoll S. 13). Lediglich die ortsfer-nen Nordvarianten
    1, 2 und 2a, die großflächig das FFH-Gebiet "Hurn"
    in Anspruch neh-men und sich unstreitig als FFH-unverträglich
    erwiesen haben, schieden im Jahre 2002 damit aus dem weiteren Auswahlverfahren
    aus.
  • Die Varianten inklusive der Null-Lösung bilden
    die in Istrup vorhandenen und seit Jahren diskutierten Meinungsbilder
    im wesentlichen ab; den Bürgern wurde wiederholt verspro-chen
    (Bürgerversammlungen 1998 und 2002, Ex-Bürgermeister Dr.
    Pilgrim am Runden Tisch, Dorfausschuß etc.), sich in einer Bürgerbefragung
    je nach persönlicher Überzeu-gung zwischen diesen Varianten
    entscheiden zu dürfen.
  • Die Entscheidung zwischen der Vorplanungslinie 1a und der sog. "erweiterten
    Vorpla-nungslinie" (die Trassenführung variiert hier bei Jerusalem
    im Bereich der Hofstellen Hen-kensmeier und Brinkmann) sollte ebenfalls
    dem Bürgervotum unterzogen werden, zumal die von der Variante hauptbetroffenen
    beiden Landwirte mit der "erweiterten Vorplanungsli-nie" nicht
    einverstanden sind und diesbezüglich ein Meinungskonsens in der
    Bevölkerung nicht vorliegt. Zudem haben auch beteiligte Fachbehörden
    (Kreis Lippe/Untere Land-schaftsbehörde) die "erweiterte Vorplanungslinie"
    bereits abgelehnt.
  • Die von Straßen.NRW geschürten Zweifel
    an der Durchsetzbarkeit einer anderen als der vom Landesbetrieb favorisierten
    Trasse (= ortsnahe Nordvariante) dürfen keinesfalls dazu führen,
    den Istrupern bereits im Vorfeld das Recht abzuerkennen, zunächst
    zwischen allen noch verfügbaren Trassenalternativen frei wählen
    zu dürfen. Die Zusage der Politik zu er-fragen, "was die
    Istruper wirklich wollen", sollte hier Maßstab sein. Die
    Frage, ob sich der Bürgerwunsch im weiteren Verfahrensablauf
    gegenüber Dritten/beteiligten Fachbehörden auch durchsetzen
    lässt, ist dabei zunächst sekundär. Außerdem
    steht es jedem Aus-schuß-/ Ratsmitglied frei, den Aspekt der
    Durchsetzbarkeit ungeachtet des Abstimmungs-ergebnisses in seine spätere
    Entscheidung einfließen zu lassen.
  • Auch dürfte den Istrupern eine Schlechterstellung
    und Ungleichbehandlung gegenüber den Bewohnern des OT Cappel
    nicht zu vermitteln sein. Diese durften sich zunächst ohne len-kende
    Vorgaben des Planungsträgers Straßen.NRW frei zwischen
    verschiedenen Tras-senvarianten der geplanten OU Cappel entscheiden.
  • Sollte sich die nicht unwesentliche Zahl der Istruper,
    die einer Südumgehung den Vorzug geben würden, bereits in
    der Fragestellung zur Meinungserforschung nicht berücksichtigt
    finden, dürfte dies den Dorffrieden empfindlich stören und
    die Akzeptanz der Befragung insgesamt gefährden.
  • Dorfausschuß und Runder Tisch sahen 2000 als
    Konsens allenfalls eine ortsferne Tras-senvariante, die mit der ortsfernen
    Südvariante nach wie vor zur Verfügung steht und den Bürgern
    deshalb auch angeboten werden sollte.
  • Sollten die Ergebnisse der noch durchzuführenden
    Untersuchungen bei den Planungsbe-hörden/Fachbehörden zeitnah
    zu der Erkenntnis führen, dass die ortsnahe Nordvariante aufgegeben
    werden muß, könnten Erkenntnisse zum Beliebtheitsgrad der
    verbleibenden Trassenvarianten aus der diesjährigen Befragung
    gewonnen werden. Dies gilt jedoch nur, wenn alle noch verfahrensbeteiligtenTrassenvarianten
    zur Auswahl angeboten werden.
  • Sowohl Nord- wie Südvarianten sind unter Umweltaspekten
    bedenklich und der Unter-schied der Belastungsintensität ist
    laut eigenem Gutachten von Straßen.NRW gering. Wenn weitere
    Untersuchungen seitens der Politik nicht eingefordert und abgewartet
    wer-den sollen, obliegt es den Bürgern abzuwägen, welche
    Variante sie bei Straßenwunsch in punkto Realisierbarkeit und
    Gerichtsfestigkeit für die geeignetste halten. Die Politik sollte
    den Bürgern diese Entscheidung zutrauen.
  • Gerichtliche Auseinandersetzungen sind im Falle der
    Südvarianten nicht auszuschließen, im Falle der Nordvarianten
    ist definitiv mit Klagen zu rechnen. Keine der Varianten bietet daher
    unter Zeitaspekten Gewähr für einen baldigen Bau der Straße.
    Man überlasse es den Istrupern, diese Erkenntnis selbst in ihre
    Wahl einfließen zu lassen.
  • Die Beteiligung anderer Blomberger Ortsteile an der
    Bürgerbefragung zur OU Istrup lehnen wir ab. Dies wurde vereinzelt
    unter Hinweis auf möglichen Schleichverkehr durch benachbarte
    Ortsteile im Falle einer Südumgehung von Istrup angedacht. Angesichts
    fehlender aktueller Prognosedaten (angemessener Prognosehorizont mindestens
    2020) zum künftigen Verkehrsaufkommen und Ver-kehrsfluß
    liegen zum Schleichverkehr keinerlei Basisdaten vor. Außerdem
    widerspricht diese An-nahme der Grundkonzeption des Netzkonzeptes
    ("der Verkehr wählt die attraktivere Strecke, auch wenn
    sie länger ist"). Eine etwaige Sorge kann überdies
    durch eine Verlegung des Ortsanbin-dungsknotens an die OU in den Westen
    und/oder Osten Istrups entgegen gewirkt werden

    Rein vorsorglich beantragen wir jedoch, eine getrennte Stimmenauszählung
    für jeden an der Befragung beteiligten Ortsteil durchzuführen,
    damit der Wunsch der hauptbetroffenen Istruper deutlich sichtbar wird.

Wir bitten, unseren Antrag in derjenigen Bauausschusssitzung, die sich
mit der Bürgerbefragung beschäftigt – ggfs. als Tischvorlage
– zu berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen
für den Initiativkreis Ortsumgehung Istrup

 

© 2005 Initiativkreis Ortsumgehung Istrup

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