Antrag zur Bürgerbefragung für die Ortsumgehung Istrup 2005; 21.02.2005
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An den Ausschuß für Bauen und Umwelt
der Stadt Blomberg
Marktplatz 1

32820 Blomberg


B 1n/ OU Istrup - Bürgerbefragung

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom 10.12.2004 wurde uns gut ein Jahr (!) nach der Bürgerversammlung vom 11.11.03 die Stellungnahme des Landesbetriebes Straßen.NRW zu den im Rahmen der Bürgerbe-teiligung von Bürgern/innen schriftlich vorgebrachten Einwendungen/Anregungen zum Planungsvorhaben der B 1n/ OU Istrup übersandt.
Die Erwiderungen des Straßenbaulastträgers gehen unseres Erachtens auf die ausführlich und fundiert vorgetragenen Bürgerbedenken nur oberflächlich ein, erschöpfen sich in der Wiederho-lung altbekannter und bereits seit Jahren von Straßen.NRW rezitierter Argumente und vermögen uns in keiner Weise zu überzeugen.

So kann die Stellungnahme insbesondere nicht darüber hinwegtäuschen, dass unter anderem fol-gende entscheidungsrelevante Punkte nach wie vor nicht hinreichend geklärt sind:

  • Stimmigkeit des Verkehrskonzeptes;
  • Aktualität der Verkehrsprognose und Angemessenheit des Prognosehorizonts;
  • Nachweis eines echten Zugewinnes bei Gegenüberstellung von entlastenden und belas-tenden Auswirkungen des Planungsvorhabens auf die Bebauung, die Infrastruktur und die Naherholung im Ortsteil Istrup;
  • entscheidende Aspekte der Umweltverträglichkeit nach Landes-, Bundes-, und Europa-recht.

Besonders enttäuscht, dass trotz gutachterlich nachgewiesener ergebnisrelevanter Lücken und Unzulänglichkeiten der Umweltverträglichkeitsstudie und der FFH-Verträglichkeitsstudie die unum-gänglichen und längst überfälligen faunistischen Erfassungs-/ Untersuchungsarbeiten im favori-sierten Planungsgebiet erst nach der Linienbestimmung durchgeführt werden sollen.
Wir haben uns daher entschlossen, selbst weitere gutachterliche Untersuchungen, ggf. eine weite-re FFH-Verträglichkeitsprüfung in Auftrag zu geben.

Wir befürchten jedoch, daß Verwaltung und Politik die oben genannten offenen Fragen entweder als für sich zufrieden stellend beantwortet betrachten, oder deren gründliche Klärung nicht abwar-ten wollen, sondern sich bereits den Modalitäten der vorgesehenen Bürgerbefragung zuwenden .

Zur Ausgestaltung des Fragebogens beantragen wir daher,

  1. Der Variantenauswahl soll die Eingangsfrage vorangestellt werden:
    "Halten Sie den Bau einer Ortsumgehung von Istrup für erforderlich, ja oder nein?".
  2. Demjenigen der diese Eingangsfrage mit "ja" beantwortet, sollen alle noch im Auswahlver-fahren befindlichen Trassenvarianten zur Wahl gestellt werden, als da sind:
    a) Vorplanungslinie Var. 1a (ortsnah Nord/ bei Jerusalem vor den Höfen
    Brinkmann/ Henkensmeier);
    b) erweiterteVorplanungslinie (ortsnah Nord/ bei Jerusalem hinter den Höfen);
    c) Variante 3 (ortsnächste Südvariante);
    d) Variante 4 (entferntere Südvariante);
    e) Variante 4a (ortsfernste Südvariante).
  3. Jede Trassenvariante sollte unter ihrem Sortierpunkt in einem Kartenausschnitt einzeln kartografisch dargestellt und ggfs. in ihren signifikanten Details verbal erläutert werden.

 

Begründung:

  • Ungeachtet der Trassenpräferenz von Straßen.NRW befinden sich alle o.g. Trassenvarian-ten noch im Beteiligungsverfahren und stehen zur Wahl zur Verfügung. Dies wurde dem Runden Tisch auf schriftliche Anfrage hin vom Leiter des Landesbetriebes, Herrn Windha-ger, mit Schreiben vom 13.3.2000 ausdrücklich bestätigt und unter anderem in der Bürger-versammlung vom 11.11.04 nochmals bekräftigt (s. Protokoll S. 13). Lediglich die ortsfer-nen Nordvarianten 1, 2 und 2a, die großflächig das FFH-Gebiet "Hurn" in Anspruch neh-men und sich unstreitig als FFH-unverträglich erwiesen haben, schieden im Jahre 2002 damit aus dem weiteren Auswahlverfahren aus.
  • Die Varianten inklusive der Null-Lösung bilden die in Istrup vorhandenen und seit Jahren diskutierten Meinungsbilder im wesentlichen ab; den Bürgern wurde wiederholt verspro-chen (Bürgerversammlungen 1998 und 2002, Ex-Bürgermeister Dr. Pilgrim am Runden Tisch, Dorfausschuß etc.), sich in einer Bürgerbefragung je nach persönlicher Überzeu-gung zwischen diesen Varianten entscheiden zu dürfen.
  • Die Entscheidung zwischen der Vorplanungslinie 1a und der sog. "erweiterten Vorpla-nungslinie" (die Trassenführung variiert hier bei Jerusalem im Bereich der Hofstellen Hen-kensmeier und Brinkmann) sollte ebenfalls dem Bürgervotum unterzogen werden, zumal die von der Variante hauptbetroffenen beiden Landwirte mit der "erweiterten Vorplanungsli-nie" nicht einverstanden sind und diesbezüglich ein Meinungskonsens in der Bevölkerung nicht vorliegt. Zudem haben auch beteiligte Fachbehörden (Kreis Lippe/Untere Land-schaftsbehörde) die "erweiterte Vorplanungslinie" bereits abgelehnt.
  • Die von Straßen.NRW geschürten Zweifel an der Durchsetzbarkeit einer anderen als der vom Landesbetrieb favorisierten Trasse (= ortsnahe Nordvariante) dürfen keinesfalls dazu führen, den Istrupern bereits im Vorfeld das Recht abzuerkennen, zunächst zwischen allen noch verfügbaren Trassenalternativen frei wählen zu dürfen. Die Zusage der Politik zu er-fragen, "was die Istruper wirklich wollen", sollte hier Maßstab sein. Die Frage, ob sich der Bürgerwunsch im weiteren Verfahrensablauf gegenüber Dritten/beteiligten Fachbehörden auch durchsetzen lässt, ist dabei zunächst sekundär. Außerdem steht es jedem Aus-schuß-/ Ratsmitglied frei, den Aspekt der Durchsetzbarkeit ungeachtet des Abstimmungs-ergebnisses in seine spätere Entscheidung einfließen zu lassen.
  • Auch dürfte den Istrupern eine Schlechterstellung und Ungleichbehandlung gegenüber den Bewohnern des OT Cappel nicht zu vermitteln sein. Diese durften sich zunächst ohne len-kende Vorgaben des Planungsträgers Straßen.NRW frei zwischen verschiedenen Tras-senvarianten der geplanten OU Cappel entscheiden.
  • Sollte sich die nicht unwesentliche Zahl der Istruper, die einer Südumgehung den Vorzug geben würden, bereits in der Fragestellung zur Meinungserforschung nicht berücksichtigt finden, dürfte dies den Dorffrieden empfindlich stören und die Akzeptanz der Befragung insgesamt gefährden.
  • Dorfausschuß und Runder Tisch sahen 2000 als Konsens allenfalls eine ortsferne Tras-senvariante, die mit der ortsfernen Südvariante nach wie vor zur Verfügung steht und den Bürgern deshalb auch angeboten werden sollte.
  • Sollten die Ergebnisse der noch durchzuführenden Untersuchungen bei den Planungsbe-hörden/Fachbehörden zeitnah zu der Erkenntnis führen, dass die ortsnahe Nordvariante aufgegeben werden muß, könnten Erkenntnisse zum Beliebtheitsgrad der verbleibenden Trassenvarianten aus der diesjährigen Befragung gewonnen werden. Dies gilt jedoch nur, wenn alle noch verfahrensbeteiligtenTrassenvarianten zur Auswahl angeboten werden.
  • Sowohl Nord- wie Südvarianten sind unter Umweltaspekten bedenklich und der Unter-schied der Belastungsintensität ist laut eigenem Gutachten von Straßen.NRW gering. Wenn weitere Untersuchungen seitens der Politik nicht eingefordert und abgewartet wer-den sollen, obliegt es den Bürgern abzuwägen, welche Variante sie bei Straßenwunsch in punkto Realisierbarkeit und Gerichtsfestigkeit für die geeignetste halten. Die Politik sollte den Bürgern diese Entscheidung zutrauen.
  • Gerichtliche Auseinandersetzungen sind im Falle der Südvarianten nicht auszuschließen, im Falle der Nordvarianten ist definitiv mit Klagen zu rechnen. Keine der Varianten bietet daher unter Zeitaspekten Gewähr für einen baldigen Bau der Straße. Man überlasse es den Istrupern, diese Erkenntnis selbst in ihre Wahl einfließen zu lassen.
  • Die Beteiligung anderer Blomberger Ortsteile an der Bürgerbefragung zur OU Istrup lehnen wir ab. Dies wurde vereinzelt unter Hinweis auf möglichen Schleichverkehr durch benachbarte Ortsteile im Falle einer Südumgehung von Istrup angedacht. Angesichts fehlender aktueller Prognosedaten (angemessener Prognosehorizont mindestens 2020) zum künftigen Verkehrsaufkommen und Ver-kehrsfluß liegen zum Schleichverkehr keinerlei Basisdaten vor. Außerdem widerspricht diese An-nahme der Grundkonzeption des Netzkonzeptes ("der Verkehr wählt die attraktivere Strecke, auch wenn sie länger ist"). Eine etwaige Sorge kann überdies durch eine Verlegung des Ortsanbin-dungsknotens an die OU in den Westen und/oder Osten Istrups entgegen gewirkt werden

    Rein vorsorglich beantragen wir jedoch, eine getrennte Stimmenauszählung für jeden an der Befragung beteiligten Ortsteil durchzuführen, damit der Wunsch der hauptbetroffenen Istruper deutlich sichtbar wird.

Wir bitten, unseren Antrag in derjenigen Bauausschusssitzung, die sich mit der Bürgerbefragung beschäftigt - ggfs. als Tischvorlage - zu berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen
für den Initiativkreis Ortsumgehung Istrup

 

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