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2003 · 2003

Sachstandsbericht Initiativkreis

Sachstandsbericht Initiativkreis 09.11.2003

Aktueller Sachstandsbericht
zur Planung der B 1n/Ortsumgehung Istrup
Situation vor Ort

Seit mehr als 20 Jahren engagieren sich Istruper Bürger/innen
gegen den Bau der Nordumgehung von Istrup, zunächst geplant als L 712n.
Mit Wiederaufleben der öffentlichen Diskussion um das Projekt ( jetzt
geplant als B 1n im Rahmen des sog. "Netzkonzeptes Ostlippe") im Jahre
1998 übernahm es die Bürgerinitiative "Initiativkreis Ortsumgehung Istrup"
sozusagen in zweiter Generation, die Proteste gegen das Straßenbauvorhaben
zu bündeln und zu artikulieren.

Das Planungsverfahren befindet sich im Stadium der Linienbestimmung.
Die vom Planungsträger, dem Landesbetrieb Straßen.NRW. favorisierte Vorplanungslinie
Ia, eine ortsnahe Nordumgehung der Ortschaft, wurde der Bevölkerung 1998
als eine von insgesamt sieben Trassenvarianten im Norden und Süden von
Istrup vorgestellt. Während die Vorplanungslinie Ia direkt am nördlichen
Siedlungsrand (Wohnbebauung) in Troglage den Südwesthang des Waldgebietes
"Hurn" durchquert und im Bereich der Splittersiedlung "Jerusalem" auf
die Wohngebäude zweier bewirtschafteter Höfe trifft, nähme eine ortsfernere
Nordumgehungsvariante ebenfalls in Troglage den Buchenaltholzbestand des
"Hurn" in Anspruch.
Die Südvarianten, außerhalb der Splittersiedlung "Jerusalem" in unterschiedlichem
Maß allesamt ortsferner als die Vorplanungslinie, kreuzen zweimal das
Feuchtbiotop "Hainbach/Hainbachtal".

Angesichts masssiver Bürgerproteste gegen die favorisierte
Vorplanungslinie auf einer von Straßen.NRW. veranstalteten Bürgerversammlung
in Istrup Mitte 1998 forderte der Rat der Stadt Blomberg den Landesbetrieb
auf, eine von den Bürgern angeregte neue ortsferne Trassenvariante im
Süden von Istrup zu prüfen, die sog. "Siebenhöfen"-Variante.
Diese sollte Istrup von Westen kommend ortsfern südlich umgehen und sodann
bei der Flur "Siebenhöfen" auf der Linie bereits vorhandener Wirtschaftswege
zwischen den Ackerflächen ohne nochmalige Kreuzung der Hainbachaue und
in deutlichem Abstand zu der Splittersiedlung "Jerusalem" direkt in die
bestehende B1 einschwenken. Bereits nach Durchführung einer Verkehrsuntersuchung
für zwei Modifikationen der "Siebenhöfen"-Variante verwarf Straßen.NRW.
diesen Planungsansatz wieder, da für die Strecke in einem Teilabschnitt
nicht die für den Bau einer Bundesstraße erforderliche Auslastung errechnet
wurde. Außerdem prognostizierte Straßen.NRW. für die "Siebenhöfen"-Variante
Kosten in Höhe von 23,8 bzw. 25,3 Mio.€, die die Kosten der deutlich billigeren
Lösung ( 12,5 Mio. €) im Norden von Istrup weit überstiegen.

Stattdessen präsentierte man nunmehr eine sog. "erweiterte
Vorplanungslinie"
, die die von Straßen.NRW. schon bisher favorisierte
ortsnahe Nordumgehung lediglich dahingehend modifizierte, dass diese im
Bereich der Splittersiedlung "Jerusalem" jetzt direkt hinter den (ursprünglich
überplanten) Hofstel-len verlaufen sollte. Die Bürgerproteste
hielten an, im Rahmen einer Unterschriftensammlung
des Initiativkreises hatten sich zuvor bereits 450
Istruper/innen gegen die ortsnahe Nordumgehung ausgesprochen. Ein eigens
zu dieser Frage von der Stadt Blomberg eingerichteter und finanzierter
Runder Tisch, sowie der Dorfausschuß
Istrup kamen übereinstimmend zu dem (Zwischen-) Ergebnis, dass allenfalls
eine ortsferne Trassenführung der geplanten Ortsumgehung im Interesse
der Gesamtbevölkerung von Istrup sein könne. Die weiteren Diskussionen
am Runden Tisch wurden unterbrochen, als bekannt wurde, dass das Waldgebiet
"Hurn" inklusive der für die Nordvarianten benötigten Waldflächen als
sog. "FFH-Gebiet" nach der EU-Richtlinie 92/43/EWG zur Europäischen Union
gemeldet werden sollte.

Die Stadt Blomberg, der Kreis Lippe und der Regionalrat
bei der Bezirksregierung Detmold intervenierten daraufhin gegen die FFH-Gebietsausweisung
der Flächen wegen Kollision mit straßenplanerischen Interessen politisch
und erzielten einen Teilerfolg dahingehend, dass der für die ortsnahe
Vorplanungslinie benötigte Waldstreifen bis auf zwei kleine Teilflächen
wieder aus der Gebietskulisse des Meldegebietes herausgenommen wurde.
Der unmittelbar anschließende Buchenaltholzbestand, durch den die ortsferne
Nordvariante trassiert war, blieb zu meldendes FFH-Gebiet.

Der Planungsträger Straßen.NRW. hatte nunmehr die Planungsvarianten
der Ortsumgehung Istrup auf ihre sog. FFH-Verträglichkeit
nach Art. 6 Abs. 3 der FFH- Richtlinie hin
zu bewerten. Die ortsferne Nordvariante wurde wegen der großflächigen
Inanspruchnahme des Buchenaltholzbestandes des Hurn ohne Detailprüfung
als FFH-unverträglich eingestuft. Für die direkt daneben liegende ortsnahe
Vorplanungslinie wurde eine FFH-Vertäglichkeitsuntersuchung durchgeführt.
Diese kam zu dem Ergebnis, dass die für das FFH-Gebiet festgelegten Erhaltungsziele
durch das Straßenbauvorhaben nicht erheblich be-einträchtigt werden. Alle
Südvarianten wurden wegen ihres Abstandes zum Waldgebiet ohne Prüfung
als FFH-verträglich klassifiziert.

Die Bürgerinitiative ist der Ansicht, dass die FFH-Verträglichkeitsuntersuchung
insbesondere in puncto Sorgfalt bei der Erfassung von Basisdaten (z.B.
Tier-artenvorkommen, hydrogeologische Grunddaten) und Untersuchungstiefe
den nach der FFH-Richtlinie an sie zu stellenden Anforderungen nicht genügt
und zu einem falschen Ergebnis kommt. Sie hat daher selbst externe Gutachter
mit Vegetationsuntersuchungen und faunistischen Erfassungen beauftragt
und entsprechende Expertisen vorgelegt. Darüberhinaus vertritt sie die
Auffassung, dass die von straßenplanerischen Belangen motivierte Rücknahme
der zunächst zutreffend gewählten FFH-Gebietsgrenze nach der FFH-Richtlinie
nicht zulässig war, und es sich daher bei dem ortsnah überplanten Wald-streifen
um potentielles FFH-Gebiet handelt.

Der Landesbetrieb Straßen.NRW. wird nun im November
2003 nochmals eine Bürgerversammlung vor Ort durchführen, um der Istruper
Bevölkerung den gegenwärtigen Planungsstand und die Ergebnisse der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung
zu präsentieren.

Die Stadt Blomberg
hat sich offiziell bisher für keine der Trassenvarianten entschieden.
Als Folge der massiven Proteste der Istruper Bevölkerung gegen eine ortsnahe
Nordumgehung, die sich bis in das Jahr 1982 zurückverfolgen lassen und
heute nicht minder aktuell sind, wurde den Bürgern von Istrup jedoch ein
Mitspracherecht bei der Trassenauswahl in Form eine systematischen Bürgerbefragung
zugesichert. Ob sich die Istruper Bevölkerung mehr-heitlich überhaupt
für eine Ortsumgehung aussprechen wird und welche Trassenvariante sie
gegebenenfalls favorisieren würde, vermag heute niemand zu beurteilen.
Der Kreistag Lippe hatte sich bereits 1998 -vor Wiederaufflammen der -Bürgerproteste-
für die von Straßen.NRW. (damals noch WSBA Bielefeld) favorisierte ortsnahe
Nordumgehung von Istrup entschieden. Es gibt aus politischen Kreisen jedoch
Signale, dass der Kreis Lippe nicht gegen den Willen der Stadt Blomberg
an dieser Entscheidung festhalten wird.

Straßen.NRW. drängt
Politik und über Presseveröffentlichungen auch die Bevölkerung, sich jetzt
schnell für die erweiterte Vorplanungslinie ortsnah im Norden zu entscheiden,
da angesichts leerer Kassen nur so der Bau einer Ortsumgehung überhaupt
sichergestellt werden könne. Im Entwurf des neuen Bundesverkehrswegeplanes
2015 ist die B 1n/Orts-umgehung Istrup als Teil einer Gesamtmaßnahme gebildet
aus den Ortsumgehungen B 66 Barntrup,B 66 Barntrup-Selbeck, B 1 Blomberg-Istrup
und B 1 Blomberg-Herrentrup im vordringlichen Bedarf enthalten.

Die Bürgerinitiative
kündigt nicht nur erbitterten Widerstand für die kommenden (Planungs-)
Jahre an, sondern verweist auch darauf, dass sie wegen der bestehenden
Konflikte mit einem FFH-Gebiet den Klageweg – notfalls bis zum Europäischen
Gerichtshof – einschlagen wird. Sie fordert dringend dazu auf, die FFH-Verträglichkeitsuntersuchung
richtlinienkonform zu überarbeiten und mit der gebotenen Sorgfalt den
von ihr bereits gelieferten Nachweisen von Vorkommen mehrerer geschützter
Arten (Arten der roten Listen, VogelschutzRL und FFH-RL Anh. II und IV)
auf und an der Vorplanungslinie nachzugehen. Sie hält die Frage
der Linienbestimmung für gegenwärtig nicht entscheidungsreif
, da
zu wesentlichen Aussagen der FFH-Verträglichkeitsstudie ein Gegenbeweis
bereits erbracht wurde und gravierende Informationsdefizite nachgewiesen
worden sind. Die hiesige Politik zieht es vor, auf Basis des status quo
eine Bürgerversammlung durchzuführen.

 
© 2003 Initiativkreis Ortsumgehung Istrup

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