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Blomberg, 3. März 2005
An den Rat der Stadt Blomberg
-Hauptausschuß-
Marktplatz 1
32820 Blomberg
B 1n/ OU Istrup
Bürgerbefragung zum Linienbestimmungsverfahren anläßlich
der Landtagswahl 2005
Sehr geehrte Damen und Herren,
unser Antrag vom 21.02.05 an den Ausschuß für Bauen und Umwelt
wurde in dessen Sitzung am 28.02.05 nur beiläufig erwähnt. Der
obige Tagesordnungspunkt wurde in die Hauptausschusssitzung am 16.03.05
vertagt. Wir bitten unseren Antrag als Antrag gemäß §
24 GO NW dort ebenfalls mitzubehandeln. Zum Inhalt:
Mit Schreiben vom 10.12.2004 wurde uns gut ein Jahr (!) nach der Bürgerversammlung
vom 11.11.03 die Stellungnahme des Landesbetriebes Straßen.NRW zu
den im Rahmen der Bürgerbeteiligung von Bürgern/innen schriftlich
vorgebrachten Einwendungen/Anregungen zum Planungsvorhaben der B 1n/ OU
Istrup übersandt.
Die Erwiderungen des Straßenbaulastträgers gehen unseres Erachtens
auf die ausführlich und fundiert vorgetragenen Bürgerbedenken
nur oberflächlich ein, erschöpfen sich in der Wiederholung altbekannter
und bereits seit Jahren von Straßen.NRW rezitierter Argumente und
vermögen uns in keiner Weise zu überzeugen.
So kann die Stellungnahme insbesondere nicht darüber hinwegtäuschen,
dass unter anderem folgende entscheidungsrelevante Punkte nach wie vor
nicht hinreichend geklärt sind:
- Stimmigkeit des Verkehrskonzeptes;
- Aktualität der Verkehrsprognose und Angemessenheit des Prognosehorizonts;
- Nachweis eines echten Zugewinnes bei Gegenüberstellung von entlastenden
und belastenden Auswirkungen des Planungsvorhabens auf die Bebauung,
die Infrastruktur und die Naherholung im Ortsteil Istrup;
- entscheidende Aspekte der Umweltverträglichkeit nach Landes-,
Bundes-, und Europarecht.
Besonders enttäuscht, dass trotz gutachterlich nachgewiesener ergebnisrelevanter
Lücken und Unzulänglichkeiten der Umweltverträglichkeitsstudie
und der FFH-Verträglichkeitsstudie die unumgänglichen und längst
überfälligen faunistischen Erfassungs-/ Untersuchungsarbeiten
im favorisierten Planungsgebiet erst nach der Linienbestimmung
durchgeführt werden sollen.
Wir haben uns daher entschlossen, selbst weitere gutachterliche Untersuchungen,
ggf. eine weitere FFH-Verträglichkeitsprüfung in Auftrag zu
geben.
Es ist jedoch festzustellen, daß Verwaltung und Politik die oben
genannten offenen Fragen entweder als für sich zufrieden stellend
beantwortet betrachten, oder deren gründliche Klärung nicht
abwarten wollen, sondern sich bereits den Modalitäten der vorgesehenen
Bürgerbefragung zuwenden.
Wir regen daher an, folgendem Beschlussvorschlag
zu entsprechen:
Die zur Landtagswahl 2005 zugelassenen Istruper Bürger/innen werden
nach ihrer Meinung zum geplanten Neubau der B 1-Ortsumgehung Istrup befragt.
Als Termin dafür wird der Wahlsonntag der Landtagswahl, 22.05.05,
festgesetzt.
Der Text der Befragung lautet:
Frage 1:
Halten Sie den Bau einer Ortsumgehung von Istrup für erforderlich
| Bitte kreuzen Sie an: |
O Ja |
O Nein |
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Frage 2:
Wenn Sie Frage 1 mit "Ja" beantwortet haben, welche der nachfolgend
aufgeführten Straßenvarianten sollte Ihrer Ansicht nach gebaut
werden? Bitte kreuzen Sie die Trasse an, der Sie den Vorzug geben.
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O
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a) Vorplanungslinie Var. 1a die ortsnahe Nordumgehung,
die den Verkehr bei Jerusalem vor den Höfen "Brinkmann"
und "Henkensmeier" entlang führt; |
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O
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b) erweiterte Vorplanungslinie die ortsnahe Nordumgehung,
die den Verkehr bei Jerusalem hinter den Höfen "Brinkmann"
und "Henkensmeier" entlang führt; |
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O
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c) Variante 3 die ortsnächste Südumgehung; |
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O
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d) Variante 4 die entferntere Südumgehung; |
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O
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e) Variante 4a die ortsfernste Südumgehung; |
Jede Trassenvariante wird unter ihrem Sortierpunkt in einem Kartenausschnitt
einzeln kartografisch dargestellt.
Begründung:
- Das Schreiben des Landesbetriebes Straßen.NRW gibt ausschließlich
und einseitig die Sicht des Straßenbaulastträgers wider.
Diese wird von uns in allen entscheidenden Punkten nicht geteilt. Der
letzte Behördenvortermin fand angabegemäß Anfang 1998
statt. Seither wurde eine Reihe wesentlicher neuer Erkenntnisse gewonnen
(Ausweisung des "Hurn" als FFH-Gebiet, gutachterlicher Nachweis
von FFH-Artenvorkommen im Planungsgebiet, die bisher nicht berücksichtigt
wurden etc.). Das Ergebnis der Erörterungen in den kommenden Behördenterminen
ist aus unserer Sicht wegen der gravierenden, neuen Erkenntnisse völlig
offen.
- Ungeachtet der Trassenpräferenz von Straßen.NRW befinden
sich alle o.g. Trassenvarianten noch im Beteiligungsverfahren und stehen
zur Wahl zur Verfügung. Dies wurde dem Runden Tisch auf schriftliche
Anfrage hin vom Leiter des Landesbetriebes, Herrn Windhager, mit Schreiben
vom 13.3.2000 ausdrücklich bestätigt und unter anderem in
der Bürgerversammlung vom 11.11.04 nochmals bekräftigt (s.
Protokoll S. 13). Lediglich die ortsfernen Nordvarianten 1, 2 und 2a,
die großflächig das FFH-Gebiet "Hurn" in Anspruch
nehmen und sich unstreitig als FFH-unverträglich erwiesen haben,
schieden im Jahre 2002 damit aus dem weiteren Auswahlverfahren aus.
- Die Varianten inklusive der Null-Lösung bilden die in Istrup
vorhandenen und seit Jahren diskutierten Meinungsbilder im wesentlichen
ab; den Bürgern wurde wiederholt versprochen (Bürgerversammlungen
1998 und 2002, Ex-Bürgermeister Dr. Pilgrim am Runden Tisch, Dorfausschuß
etc.), sich in einer Bürgerbefragung je nach persönlicher
Überzeugung zwischen diesen Varianten entscheiden zu dürfen.
- Die Entscheidung zwischen der Vorplanungslinie 1a und der sog. "erweiterten
Vorplanungslinie" (die Trassenführung variiert hier bei Jerusalem
im Bereich der Hofstellen Henkensmeier und Brinkmann) sollte ebenfalls
dem Bürgervotum unterzogen werden, zumal die von der Variante hauptbetroffenen
beiden Landwirte mit der "erweiterten Vorplanungslinie" nicht
einverstanden sind und diesbezüglich ein Meinungskonsens in der
Bevölkerung nicht vorliegt. Zudem haben auch beteiligte Fachbehörden
(Kreis Lippe/Untere Landschaftsbehörde) die "erweiterte Vorplanungslinie"
bereits abgelehnt.
- Die von Straßen.NRW geschürten Zweifel an der Durchsetzbarkeit
einer anderen als der vom Landesbetrieb favorisierten Trasse (= ortsnahe
Nordvariante) dürfen keinesfalls dazu führen, den Istrupern
bereits im Vorfeld das Recht abzuerkennen, zunächst zwischen allen
noch verfügbaren Trassenalternativen frei wählen zu dürfen.
Die Zusage der Politik zu erfragen, "was die Istruper wirklich
wollen", sollte hier Maßstab sein. Die Frage, ob sich der
Bürgerwunsch im weiteren Verfahrensablauf gegenüber Dritten/beteiligten
Fachbehörden auch durchsetzen lässt, ist dabei zunächst
sekundär. Außerdem steht es jedem Aus-schuß-/ Ratsmitglied
frei, den Aspekt der Durchsetzbarkeit ungeachtet des Abstimmungsergebnisses
in seine spätere Entscheidung einfließen zu lassen.
- Auch dürfte den Istrupern eine Schlechterstellung und Ungleichbehandlung
gegenüber den Bewohnern des OT Cappel nicht zu vermitteln sein.
Diese durften sich zunächst ohne lenkende Vorgaben des Planungsträgers
Straßen.NRW frei zwischen verschiedenen Trassenvarianten der geplanten
OU Cappel entscheiden.
- Sollte sich die nicht unwesentliche Zahl der Istruper, die einer Südumgehung
den Vorzug geben würden, bereits in der Fragestellung zur Meinungserforschung
nicht berücksichtigt finden, dürfte dies den Dorffrieden empfindlich
stören und die Akzeptanz der Befragung insgesamt gefährden.
- Dorfausschuß und Runder Tisch sahen 2000 als Konsens allenfalls
eine ortsferne Trassenvariante, die mit der ortsfernen Südvariante
nach wie vor zur Verfügung steht und den Bürgern deshalb auch
angeboten werden sollte.
- Sollten die Ergebnisse der noch durchzuführenden Untersuchungen
bei den Planungsbehörden/Fachbehörden zeitnah zu der Erkenntnis
führen, dass die ortsnahe Nordvariante aufgegeben werden muß,
könnten Erkenntnisse zum Beliebtheitsgrad der verbleibenden Trassenvarianten
aus der diesjährigen Befragung gewonnen werden. Dies gilt jedoch
nur, wenn alle noch verfahrensbeteiligtenTrassenvarianten zur Auswahl
angeboten werden.
- Sowohl Nord- wie Südvarianten sind unter Umweltaspekten bedenklich
und der Unterschied der Belastungsintensität ist laut eigenem Gutachten
von Straßen.NRW gering. Wenn weitere Untersuchungen seitens der
Politik nicht eingefordert und abgewartet werden sollen, obliegt es
den Bürgern abzuwägen, welche Variante sie bei Straßenwunsch
in punkto Realisierbarkeit und Gerichtsfestigkeit für die geeignetste
halten. Die Politik sollte den Bürgern diese Entscheidung zutrauen.
- Gerichtliche Auseinandersetzungen sind im Falle der Südvarianten
nicht auszuschließen, im Falle der Nordvarianten ist definitiv
mit Klagen zu rechnen. Keine der Varianten bietet daher unter Zeitaspekten
Gewähr für einen baldigen Bau der Straße. Man überlasse
es den Istrupern, diese Erkenntnis selbst in ihre Wahl einfließen
zu lassen.
Die Beteiligung anderer Blomberger Ortsteile an der Bürgerbefragung
zur OU Istrup lehnen wir ab. Dies wurde vereinzelt unter Hinweis auf möglichen
Schleichverkehr durch benachbarte Ortsteile im Falle einer Südumgehung
von Istrup angedacht. Angesichts fehlender aktueller Prognosedaten (angemessener
Prognosehorizont mindestens 2020) zum künftigen Verkehrsaufkommen
und Verkehrsfluß liegen zum Schleichverkehr keinerlei Basisdaten
vor. Außerdem widerspricht diese Annahme der Grundkonzeption des
Netzkonzeptes ("der Verkehr wählt die attraktivere Strecke,
auch wenn sie länger ist"). Eine etwaige Sorge kann überdies
durch eine Verlegung des Ortsanbindungsknotens an die OU in den Westen
und/oder Osten Istrups entgegen gewirkt werden.
Rein vorsorglich beantragen wir jedoch,
eine getrennte Stimmenauszählung für jeden an der Befragung
beteiligten Ortsteil durchzuführen, damit der Wunsch der hauptbetroffenen
Istruper deutlich sichtbar wird.
Mit freundlichen Grüßen
für den Initiativkreis Ortsumgehung Istrup
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