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Umweltverträglichkeit und FFH-Verträglichkeit Die Untersuchung der Projektfolgen für Natur und Umwelt ist mangelhaft und führt zu einem falschen Ergebnis. Dies belegen die Expertisen/Gutachten die von uns im Jahre 2003 in Auftrag gegeben worden sind. a) Methodenkritik Die vorliegende FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) aus 04/2002 genügt wie schon zuvor die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) aus 1995/1997 in punkto Sorgfalt und Genauigkeit sowohl bei der Basisdatenermittlung als auch bei der Auswirkungsanalyse den an sie zu richtenden Anforderungen nicht und führt infolge einer nur lückenhaften Erkenntnislage zu einem nicht haltbaren Ergebnis. Hinweise darauf, welchen Standards eine FFH-Verträglichkeitsuntersuchung nach Ansicht der EU Kommissionsdienststellen entsprechen sollte, finden sich in verschiedenen Fachdokumentationen. Mindestanforderungen für die Grundlagenerfassungen zwecks anschließender Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft formulieren ferner Veröffentlichungen des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand, Technologie und Verkehr NRW und des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW. Eine hausinterne Rundverfügung des Landesbetriebes Straßen.NRW. vom 11.06.03, die dem ehrenamtlichen Naturschutz vorliegt, bestimmt die verbindliche Vorgehensweise bei Verdacht auf Vorkommen von Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie (FFH-RL). Der zur Ortsumgehung Istrup präsentierten FFH-VP fehlt es an jeglicher systematischer Erfassung vor Ort (Vegetationszustand, faunistische Vorkommen, hydrogeologische Grunddaten etc.). Auf die Bedeutung und Notwendigkeit einer umfassenden Grundlagenerhebung und die dafür empfohlene Vorgehensweise weist Anhang 1 der EU-Methodik-Leitlinie explizit hin. Planungsvorhaben, die sich wie in Istrup auf seltene Brutvogelarten auswirken könnten, erfordern nach der EU-Leitlinie ausgedehnte, wiederholte Gebietsbegehungen und Felderhebungen durch die Gutachter oder hinzugezogene Fachökologen. Auch Bestandserhebungen von Säugetieren (z.B. Fledermäusen) müssen nach EU-Vorgaben fester Bestandteil der umfassenden ökologischen Prüfung eines potentiellen Erschließungsstandortes sein. An die Stelle sorgfältiger eigener Felderhebungen treten bei der vorgelegten FFH-VP generalisierte aus Teilen der Literatur abgeleitete Pauschalaussagen (z.B. für den Rotmilan, Seite 18: "Da die bevorzugten Horststandorte vor allem in 200-400 Meter Entfernung vom Waldrand liegen.., sind erhebliche Beeinträchtigungen .nicht zu er-warten".), und Rückgriffe auf nur ansatzweise vorhandene Datenbestände des (eh-renamtlichen) Naturschutzes. Diese erweisen sich vor Ort sogar für einen weniger sachkundigen, aber dafür regelmäßigen Beobachter schnell als unzureichend. Fle-dermäuse, immerhin Arten von FFH-Relevanz, die von Anwohnern und Besuchern am Hurn und in der angrenzenden Siedlung seit Jahren in der sommerlichen Abenddämmerung im Jagdflug zu beobachten sind, finden in der FFH-VP keinerlei Erwähnung. Dies überrascht umso mehr, als Fledermausvorkommen aufgrund der von den verschiedenen Arten präferierten Biotopstrukturen im und am Hurn zu erwarten waren. Wir vermuten daher, dass keiner der für die Erstellung der FFH-VP verantwortlichen Gutachter sich überhaupt zur Beobachtung des Untersuchungsgebietes vor Ort eingefunden hat. Die in der UVS von 1995/1997 ausgewerteten, damals vorhandenen Datenquellen über im wesentlichen Zufallsfunde sind heute ausnahmslos mehr als 10 Jahre alt. Auf systematische floristische Kartierungen und faunistische Bestandsaufnahmen wurde sträflicherweise bereits damals verzichtet. Zum Vorkommen anderer als der in der FFH-VP angesprochenen drei Arten (Mittel-, Schwarzspecht, Rotmilan) haben sich die Gutachter seit 1997 nicht einmal mehr geäußert. Auch die ergänzende UVS zur erweiterten Vorplanungslinie aus 10/1999 erhält keinerlei Aussagen zu faunistischen Vorkommen in dem neu überplanten Gebiet. Das bereits im Zusammenhang mit der örtlichen Fauna bemängelte Defizit an Basisdaten ist auch bei der Prognose möglicher Veränderungen des Wasserhaushaltes im Bereich des trassennahen Waldmeister-Buchenwaldes festzustellen. Der Vorhabensträger glaubt, ohne exakte durch Pegelbohrungen ermittelte Kenntnisse über den Stand des Grund-/Schichtenwassers, oder z.B. die Mächtigkeit des obersten Schichtenwasserleiters die Aussage treffen zu können, dass eine Gefährdung des Waldmeister-Buchenwaldes durch Veränderung des Wasserhaushaltes oberhalb des 5 bis 6 Meter Einschnittslagen am Südwesthang des Hurn ausgeschlossen werden kann. Diese Einschätzung hat ausweislich der von uns in Auftrag gegebenen wassertechnischen Stellungnahme rein spekulativen Charakter. Der tiefe Geländeeinschnitt der Nordtrasse verändert die Wasserverhältnisse (Schichtenwasser, Grundwasser) und die Bodenverhältnisse (Bodenfeuchte, Porenwassergehalt) nördlich und südlich der Einschnittslage erheblich. Große Mengen an Niederschlagwasser müssen künftig von Wald und Straße künstlich abgeleitet werden. Untersuchungen zu den Auswirkungen auf die Vegetation beiderseits der Einschnittslage sowie auf die künftige Tragfähigkeit und Dichte des Bodens im Siedlungsbereich (Bodensetzungen?) fehlen völlig, sind jedoch vor einer Linienbestimmung unverzichtbar. Die FFH-VP versäumt zu prüfen, ob das Straßenbauprojekt im Zusammenwirken mit dem von der Stadt Blomberg ausgewiesenen Windpark (1,5 km westlich des Hurn) zu sich summierenden negativen Auswirkungen auf das FFH Gebiet Hurn führen kann (Summationsprüfung Art.6 Abs.3 FFH-RL). Die Stadt Blomberg weist in ihrem neuen Flächennutzungsplan (FNP) nordwestlich des Ortsteiles Istrup zwei Sonderbauflächen von insgesamt 51,5 ha als Vorrangfläche zur Windenergienutzung aus. Der Fläche bietet Potential für 12 Windkraftanlagen (WKA) mit einer Höhenbeschränkung von 120 Metern. In jüngster Zeit mehren sich Veröffentlichungen von Wissenschaftlern und Naturschützern, die auf erhebliche negative Auswirkungen von Windkraftanlagen auf bestimmte Vogelarten und sämtliche Fledermausarten hinweisen (Entwertung von Brut-, Nahrungs- und Rasthabitaten; Störung der Zugkorridore; Beeinträchtigung durch Schlag oder Luftverwirbelung; Störung durch niederfrequente elektrische und magnetische Felder). Hier werden besonders oft die Arten Rotmilan, Großer Abendsegler, Breitflügelfledermaus und Zwergfledermaus genannt. Diese Arten kommen, wie das faunistische Gutachten nachweist, im FFH-Gebiet Hurn vor und werden bereits durch das Straßenbauvorhaben direkt am Hurn gestört. Eine Summationsprüfung ist daher unentbehrlich. Der Vorhabensträger hat es versäumt, wie im Rahmen einer FFH-VP
gefordert, die Planungsparameter der Bauphase
exakt zu bestimmen und auf ihre Auswirkungen zu untersuchen. Eine dezidierte
Beschreibung dieser vorhabensbedingten Wirkfaktoren (Baustelleneinrichtungen,
Bau von Erschließungswegen, Nebenanlagen, Bodenentsorgung, Einbringung
von Fremdboden im Bereich der Dammlagen, Transportbedarf, Dauer der Bauphase,
Zeitraum der Plandurchführung -Brutzeit?- etc.) auf die in der Einwirkungszone
jetzt festgestellten Arten fehlt völlig. b) Artenvorkommen Wir haben aufgrund fehlender Felderhebungen des Planungsträgers
durch Fachökologen vor Ort Untersuchungen durchführen lassen. ba) Fledermäuse Eine Prüfung der Projektverträglichkeit mit Fledermausvorkommen
nach Anhang II oder Anhang IV der FFH-RL im überplanten Gebiet oder
Trassennähe fehlt völlig. Der Planungsträger kann eine baubedingte Zerstörung und/oder
Beeinträchtigung von Fledermauswochenstuben, Sommer- oder Winterquartieren
der bereits festgestellten Arten nicht ausschließen, da er deren
Verbreitung im PG nicht kennt. Eine Vielzahl verlassener Spechthöhlen
sowie der stillgelegte Istruper Steinbruch kämen als von verschiedenen
Arten bevorzugtes Quartier in Betracht. Die gänzlich fehlende Auseinandersetzung von UVS und FFH-VP mit Fledermausvor-kommen stellt einen gravierenden Mangel dar. bb) Vogelarten Für die nicht in der FFH-RL behandelten Vogelarten konnte Straßen.NRW das Planungsgebiet betreffend weder eigene Daten noch überhaupt Daten vorlegen, die nicht bereits älter als zehn Jahre sind. Wie die von uns vorgelegte faunistische Untersuchung nachweist, kommen in dem von der Vorplanungslinie überplanten Waldstreifen und in der Nähe mehrere nach Landes-, Bundes- und EU-Recht geschützte Arten in unterschiedlicher Ausprägung vor. Nur beispielhaft seien hier erwähnt: Der nachgewiesene seit zwei Jahren erfolgreich bebrütete Rotmilanhorst würde nach derzeitigem Planungsstand dem Bauvorhaben zum Opfer fallen. Der Schwarzspecht ist seit Jahren regelmäßig als Nahrungsgast in dem überplanten Waldstreifen und trassennahen Bereichen zu beobachten. In Altholzstümpfen hackend kann er sogar nah am Wanderweg gesehen werden. UVS und FFH-VP versäumen es zu diskutieren, wie sich der Verlust dieses Nahrungshabitats und die Reduzierung des Nahrungsangebotes auf die Lebensraumnutzung der Art im Hurn auswirken könnte. Der Planungsträger unterläßt es, sich selbst davon zu
überzeugen, ob Mittelspecht Vorkommen
im Planungsgebiet vorhanden sind oder nicht. Angesichts des Umstandes,
dass der Hurn bisher offensichtlich nicht im Interessenfocus des ehrenamtlichen
Naturschutzes gestanden hat, vermag die Datenlage für das Planungsgebiet,
die eher als dünn zu bezeichnen ist, auch diesbezüglich eigene
Recherchen nicht zu ersetzen. Von Anliegern des Waldgebietes am nördlichen Istruper Siedlungsrand gingen nach Abschluß der Feldarbeiten für die faunistische Untersuchung noch Hinweise auf die Beobachtung folgender Vogelarten im/am Südwesthang des Hurn ein, wobei nur Mehrfachnennungen aufgeführt werden: Waldkauz, Waldohreule, Sperber, Falke, Grauspecht, Grünspecht, Kolkrabe. bc) Amphibien Die UVS erschöpft sich in der Bemerkung, dass bezüglich der Amphibien von einer flächendeckenden Verbreitung im Bereich der Wälder auszugehen ist. Auf spezifizierte Untersuchungen wurde auch hier verzichtet. In Trassennähe der favorisierten Vorplanungslinie liegen drei Laichgewässer. In einem naturnahen Gartenteich am nördli-chen Siedlungsrand und einem größeren Stillgewässer im Kerbtal östlich Istrups laichen große Populationen der Erdkröte, deren Wanderkorridore in den jeweils nördlich gelegenen Wald führen. Durch die in Einschnittslage geplante Trasse am nördlichen Siedlungsrand, sowie den das Kerbtal querenden ca. 12 Meter hohen Damm werden diese Wanderkorridore zerschnitten. Alteingesessene Istruper mit Sachkunde weisen darauf hin, dass in dem bachbegleitenden, ganzjährig sumpfignassen Flächen des Kerbtales in der Nähe des Stillgewässers wiederholt auch Kammmolche beobachtet wurden. Derartigen Hinweisen ist noch vor der Linienbestimmung nachzugehen. Der in der faunistischen Untersuchung angesprochene Bergmolch und der
Feuersalamander können insbesondere im Bereich des Istruper Steinbruches
beobachtet werden. Die bei der Waldbewirtschaftung geschlagenen Baumstämme,
die regelmäßig hinter dem Ehrenmahnmal oft wochenlang zwischengelagert
werden, bieten den Tieren tagsüber Zuflucht. An trüben Regentagen
und in der Dämmerung können sie beobachtet werden. Gelegentlich
sind im Steinbruch und auf Trockenmauern waldangrenzender Gärten
auch Eidechsen zu beobachten. c) Beeinträchtigung von FFH-Gebiet Der Vorhabensträger geht davon aus, bei Überplanung der Waldfläche
nördlich des Istruper Siedlungsrandes mit zwei kleineren Ausnahmen
kein FFH-Gebiet in Anspruch zu nehmen. Diese Grundannahme
ist falsch. Die von uns vorgelegten drei Untersuchungen zeigen, dass die ursprünglich
vorgesehene Ausdehnung des FFH-Gebietes bis an den Siedlungsrand aufgrund
des Entwicklungszustandes und des Entwicklungspotentials der dort vorhandenen
Vegetation sowie aufgrund der hohen tierökologischen Bedeutung des
Gebietes durchaus richtig war.
Die obigen Ausführungen zu den hervorstechenden Mängeln sind beispielhaft und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. |
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© 2005 Initiativkreis Ortsumgehung Istrup
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