Antrag Initiativkreis zur Bürgerbefragung vom 03.03.2005

zurück

Blomberg, 3. März 2005

An den Rat der Stadt Blomberg
-Hauptausschuß-
Marktplatz 1

32820 Blomberg


B 1n/ OU Istrup
Bürgerbefragung zum Linienbestimmungsverfahren anläßlich der Landtagswahl 2005

Sehr geehrte Damen und Herren,

unser Antrag vom 21.02.05 an den Ausschuß für Bauen und Umwelt wurde in dessen Sitzung am 28.02.05 nur beiläufig erwähnt. Der obige Tagesordnungspunkt wurde in die Hauptausschusssitzung am 16.03.05 vertagt. Wir bitten unseren Antrag als Antrag gemäß § 24 GO NW dort ebenfalls mitzubehandeln. Zum Inhalt:

Mit Schreiben vom 10.12.2004 wurde uns gut ein Jahr (!) nach der Bürgerversammlung vom 11.11.03 die Stellungnahme des Landesbetriebes Straßen.NRW zu den im Rahmen der Bürgerbeteiligung von Bürgern/innen schriftlich vorgebrachten Einwendungen/Anregungen zum Planungsvorhaben der B 1n/ OU Istrup übersandt.
Die Erwiderungen des Straßenbaulastträgers gehen unseres Erachtens auf die ausführlich und fundiert vorgetragenen Bürgerbedenken nur oberflächlich ein, erschöpfen sich in der Wiederholung altbekannter und bereits seit Jahren von Straßen.NRW rezitierter Argumente und vermögen uns in keiner Weise zu überzeugen.

So kann die Stellungnahme insbesondere nicht darüber hinwegtäuschen, dass unter anderem folgende entscheidungsrelevante Punkte nach wie vor nicht hinreichend geklärt sind:

  • Stimmigkeit des Verkehrskonzeptes;
  • Aktualität der Verkehrsprognose und Angemessenheit des Prognosehorizonts;
  • Nachweis eines echten Zugewinnes bei Gegenüberstellung von entlastenden und belastenden Auswirkungen des Planungsvorhabens auf die Bebauung, die Infrastruktur und die Naherholung im Ortsteil Istrup;
  • entscheidende Aspekte der Umweltverträglichkeit nach Landes-, Bundes-, und Europarecht.

Besonders enttäuscht, dass trotz gutachterlich nachgewiesener ergebnisrelevanter Lücken und Unzulänglichkeiten der Umweltverträglichkeitsstudie und der FFH-Verträglichkeitsstudie die unumgänglichen und längst überfälligen faunistischen Erfassungs-/ Untersuchungsarbeiten im favorisierten Planungsgebiet erst nach der Linienbestimmung durchgeführt werden sollen.
Wir haben uns daher entschlossen, selbst weitere gutachterliche Untersuchungen, ggf. eine weitere FFH-Verträglichkeitsprüfung in Auftrag zu geben.

Es ist jedoch festzustellen, daß Verwaltung und Politik die oben genannten offenen Fragen entweder als für sich zufrieden stellend beantwortet betrachten, oder deren gründliche Klärung nicht abwarten wollen, sondern sich bereits den Modalitäten der vorgesehenen Bürgerbefragung zuwenden.

Wir regen daher an, folgendem Beschlussvorschlag zu entsprechen:

Die zur Landtagswahl 2005 zugelassenen Istruper Bürger/innen werden nach ihrer Meinung zum geplanten Neubau der B 1-Ortsumgehung Istrup befragt. Als Termin dafür wird der Wahlsonntag der Landtagswahl, 22.05.05, festgesetzt.

Der Text der Befragung lautet:

Frage 1:
Halten Sie den Bau einer Ortsumgehung von Istrup für erforderlich

Bitte kreuzen Sie an: O Ja O Nein  


Frage 2:
Wenn Sie Frage 1 mit "Ja" beantwortet haben, welche der nachfolgend aufgeführten Straßenvarianten sollte Ihrer Ansicht nach gebaut werden? Bitte kreuzen Sie die Trasse an, der Sie den Vorzug geben.

O
a) Vorplanungslinie Var. 1a die ortsnahe Nordumgehung, die den Verkehr bei Jerusalem vor den Höfen "Brinkmann" und "Henkensmeier" entlang führt;
O
b) erweiterte Vorplanungslinie die ortsnahe Nordumgehung, die den Verkehr bei Jerusalem hinter den Höfen "Brinkmann" und "Henkensmeier" entlang führt;
O
c) Variante 3 die ortsnächste Südumgehung;
O
d) Variante 4 die entferntere Südumgehung;
O
e) Variante 4a die ortsfernste Südumgehung;

Jede Trassenvariante wird unter ihrem Sortierpunkt in einem Kartenausschnitt einzeln kartografisch dargestellt.


Begründung:

  • Das Schreiben des Landesbetriebes Straßen.NRW gibt ausschließlich und einseitig die Sicht des Straßenbaulastträgers wider. Diese wird von uns in allen entscheidenden Punkten nicht geteilt. Der letzte Behördenvortermin fand angabegemäß Anfang 1998 statt. Seither wurde eine Reihe wesentlicher neuer Erkenntnisse gewonnen (Ausweisung des "Hurn" als FFH-Gebiet, gutachterlicher Nachweis von FFH-Artenvorkommen im Planungsgebiet, die bisher nicht berücksichtigt wurden etc.). Das Ergebnis der Erörterungen in den kommenden Behördenterminen ist aus unserer Sicht wegen der gravierenden, neuen Erkenntnisse völlig offen.

  • Ungeachtet der Trassenpräferenz von Straßen.NRW befinden sich alle o.g. Trassenvarianten noch im Beteiligungsverfahren und stehen zur Wahl zur Verfügung. Dies wurde dem Runden Tisch auf schriftliche Anfrage hin vom Leiter des Landesbetriebes, Herrn Windhager, mit Schreiben vom 13.3.2000 ausdrücklich bestätigt und unter anderem in der Bürgerversammlung vom 11.11.04 nochmals bekräftigt (s. Protokoll S. 13). Lediglich die ortsfernen Nordvarianten 1, 2 und 2a, die großflächig das FFH-Gebiet "Hurn" in Anspruch nehmen und sich unstreitig als FFH-unverträglich erwiesen haben, schieden im Jahre 2002 damit aus dem weiteren Auswahlverfahren aus.

  • Die Varianten inklusive der Null-Lösung bilden die in Istrup vorhandenen und seit Jahren diskutierten Meinungsbilder im wesentlichen ab; den Bürgern wurde wiederholt versprochen (Bürgerversammlungen 1998 und 2002, Ex-Bürgermeister Dr. Pilgrim am Runden Tisch, Dorfausschuß etc.), sich in einer Bürgerbefragung je nach persönlicher Überzeugung zwischen diesen Varianten entscheiden zu dürfen.

  • Die Entscheidung zwischen der Vorplanungslinie 1a und der sog. "erweiterten Vorplanungslinie" (die Trassenführung variiert hier bei Jerusalem im Bereich der Hofstellen Henkensmeier und Brinkmann) sollte ebenfalls dem Bürgervotum unterzogen werden, zumal die von der Variante hauptbetroffenen beiden Landwirte mit der "erweiterten Vorplanungslinie" nicht einverstanden sind und diesbezüglich ein Meinungskonsens in der Bevölkerung nicht vorliegt. Zudem haben auch beteiligte Fachbehörden (Kreis Lippe/Untere Landschaftsbehörde) die "erweiterte Vorplanungslinie" bereits abgelehnt.

  • Die von Straßen.NRW geschürten Zweifel an der Durchsetzbarkeit einer anderen als der vom Landesbetrieb favorisierten Trasse (= ortsnahe Nordvariante) dürfen keinesfalls dazu führen, den Istrupern bereits im Vorfeld das Recht abzuerkennen, zunächst zwischen allen noch verfügbaren Trassenalternativen frei wählen zu dürfen. Die Zusage der Politik zu erfragen, "was die Istruper wirklich wollen", sollte hier Maßstab sein. Die Frage, ob sich der Bürgerwunsch im weiteren Verfahrensablauf gegenüber Dritten/beteiligten Fachbehörden auch durchsetzen lässt, ist dabei zunächst sekundär. Außerdem steht es jedem Aus-schuß-/ Ratsmitglied frei, den Aspekt der Durchsetzbarkeit ungeachtet des Abstimmungsergebnisses in seine spätere Entscheidung einfließen zu lassen.

  • Auch dürfte den Istrupern eine Schlechterstellung und Ungleichbehandlung gegenüber den Bewohnern des OT Cappel nicht zu vermitteln sein. Diese durften sich zunächst ohne lenkende Vorgaben des Planungsträgers Straßen.NRW frei zwischen verschiedenen Trassenvarianten der geplanten OU Cappel entscheiden.

  • Sollte sich die nicht unwesentliche Zahl der Istruper, die einer Südumgehung den Vorzug geben würden, bereits in der Fragestellung zur Meinungserforschung nicht berücksichtigt finden, dürfte dies den Dorffrieden empfindlich stören und die Akzeptanz der Befragung insgesamt gefährden.

  • Dorfausschuß und Runder Tisch sahen 2000 als Konsens allenfalls eine ortsferne Trassenvariante, die mit der ortsfernen Südvariante nach wie vor zur Verfügung steht und den Bürgern deshalb auch angeboten werden sollte.

  • Sollten die Ergebnisse der noch durchzuführenden Untersuchungen bei den Planungsbehörden/Fachbehörden zeitnah zu der Erkenntnis führen, dass die ortsnahe Nordvariante aufgegeben werden muß, könnten Erkenntnisse zum Beliebtheitsgrad der verbleibenden Trassenvarianten aus der diesjährigen Befragung gewonnen werden. Dies gilt jedoch nur, wenn alle noch verfahrensbeteiligtenTrassenvarianten zur Auswahl angeboten werden.

  • Sowohl Nord- wie Südvarianten sind unter Umweltaspekten bedenklich und der Unterschied der Belastungsintensität ist laut eigenem Gutachten von Straßen.NRW gering. Wenn weitere Untersuchungen seitens der Politik nicht eingefordert und abgewartet werden sollen, obliegt es den Bürgern abzuwägen, welche Variante sie bei Straßenwunsch in punkto Realisierbarkeit und Gerichtsfestigkeit für die geeignetste halten. Die Politik sollte den Bürgern diese Entscheidung zutrauen.

  • Gerichtliche Auseinandersetzungen sind im Falle der Südvarianten nicht auszuschließen, im Falle der Nordvarianten ist definitiv mit Klagen zu rechnen. Keine der Varianten bietet daher unter Zeitaspekten Gewähr für einen baldigen Bau der Straße. Man überlasse es den Istrupern, diese Erkenntnis selbst in ihre Wahl einfließen zu lassen.

Die Beteiligung anderer Blomberger Ortsteile an der Bürgerbefragung zur OU Istrup lehnen wir ab. Dies wurde vereinzelt unter Hinweis auf möglichen Schleichverkehr durch benachbarte Ortsteile im Falle einer Südumgehung von Istrup angedacht. Angesichts fehlender aktueller Prognosedaten (angemessener Prognosehorizont mindestens 2020) zum künftigen Verkehrsaufkommen und Verkehrsfluß liegen zum Schleichverkehr keinerlei Basisdaten vor. Außerdem widerspricht diese Annahme der Grundkonzeption des Netzkonzeptes ("der Verkehr wählt die attraktivere Strecke, auch wenn sie länger ist"). Eine etwaige Sorge kann überdies durch eine Verlegung des Ortsanbindungsknotens an die OU in den Westen und/oder Osten Istrups entgegen gewirkt werden.

Rein vorsorglich beantragen wir jedoch, eine getrennte Stimmenauszählung für jeden an der Befragung beteiligten Ortsteil durchzuführen, damit der Wunsch der hauptbetroffenen Istruper deutlich sichtbar wird.

Mit freundlichen Grüßen
für den Initiativkreis Ortsumgehung Istrup

zurück
© 2005 Initiativkreis Ortsumgehung Istrup