Kreis Lippe
Fachgebiet 4.4
Felix-Fechenbach Str. 5
32754 Detmold
Landschaftsplan Nr. 11 „Blomberg“/ Gliederungs-Nr.: DGK 227
Abgrenzung des Naturschutzgebietes „Hurn“ N 2.1-3
Sehr geehrte Damen und Herren,
verschiedene Bürger aus Istrup haben sich 1998 zum Initiativkreis Ortsumgehung Istrup zusammengeschlossen um zu erreichen, dass die von Straßen.NRW geplante B1n nicht an den Interessen der Istruper Bürger vorbeigeht. Nach einer Sammlung von 450 Unterschriften unter Istruper Bürgern gegen die im Rahmen des Linienbe-stimmungsverfahrens von Straßen.NRW befürwortete Vorplanungslinie 1a (ortsnah im Norden) engagierten wir uns in einem von dem Blomberger Rat eingesetzten Runden Tisch und fanden mit anderen Interessenvertretern den Konsens, keine ortsnahe Tra-ssenvariante (weder Nord noch Süd) weiterzuverfolgen. Der Schutz des Waldes war hierbei immer eines der entscheidenden Argumente.
Dieser Konsens wird auch vom Dorfausschuß getragen und ist dem Blomberger Rat so übermittelt worden. Diese Haltung der Istruper Bevölkerung deckt sich mit dem Er-gebnis einer Bürgerbefragung 1982, in der – wenn überhaupt eine Umgehung als notwendig angesehen wurde – nur den Ort weit umgehende Varianten auf Zustim-mung stießen.
Der Entwurf des Landschaftsplanes „Blomberg“ sieht nun vor, das Waldgebiet „Hurn“ im Norden von Istrup in den Grenzen der FFH-Gebietsmeldung ( Natura 2000-Nr. DE-4021-303 „Wälder bei Blomberg“) als Naturschutzgebiet auszuweisen.
Die an die Europäische Union gemeldete FFH-Gebietsgrenze des „Hurn“ nördlich des Siedlungsrandes von Istrup ist aber das Ergebnis einer vorsorglichen Intervention der Stadt Blomberg, des Kreises Lippe und des Regionalrates bei der Bezirksregierung Detmold. Diese zielte darauf ab, Konflikte zwischen der seit Jahren geplanten ortsna-hen Nordumgehung von Istrup (B 1n/ Vorplanungslinie) und einer FFH-Schutz-gebietsausweisung der dafür benötigten Waldfläche zu vermeiden und vorsorglich die FFH-Grenze zurückzunehmen, um sich im Rahmen des noch laufenden Linienbe-stimmungsverfahrens nicht zu präjudizieren.
Die ursprüngliche FFH-Gebietsgrenze zu Beginn des FFH-Meldeverfahrens beinhaltete bekanntlich zusätzlich einen dem Buchenaltholzbestand in Südwesthanglage vorgelagerten Streifen von Buchenjungwuchs, Mischbestand und Fichten. Die von Straßen.NRW favorisierte Vorplanungslinie der B 1n, eine von insgesamt sieben verschiedenen Trassenalternativen im Norden und Süden von Istrup, würde diese Waldfläche queren.
Naturschutzfachlich war diese Herausnahme zu keinem Zeitpunkt begründet, dies wurde auch gar nicht versucht. Der Waldrand schützt bekanntlich die Kernzone des FFH-Gebietes und bietet zumindest genauso gute Standortbedingungen wie die Kernzone selbst, was die dort verbreitet auftretende Hainsimse ebenso beweist wie die Jungbestände nachwachsender Buchen an den Stellen, wo Fichten weichen mussten. Andererseits ist es keineswegs so, dass für den gesamten Hurn die Fichtenstreifen aus dem FFH-Gebiet herausgenommen wurden, dies geschah nur in dem beschrie-benen Streifen.
Forderung:
Der Initiativkreis möchte den Wald, der ein hervorragendes Entwicklungspotential auf-weist, wie ein unabhängiger Gutachter schon bei einer Erstbegehung feststellte, nun wenigstens als Naturschutzgebiet klassifiziert wissen. Die Stellungnahme entnehmen Sie bitte der Anlage 2 zu diesem Schreiben.
Unserer Meinung nach muß sich die Frage der Ausweisung eines Naturschutzgebie-tes ausschließlich an naturschutzfachlichen Kriterien orientieren. Zudem ist die vage Straßenplanung weder ein Grund für die Herausnahme aus dem FFH-Gebiet (s. gängige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes) noch anderweitig sinnvoll, da wie oben dargelegt, erheblicher Widerstand in der Bevölkerung gegen eine ortsnahe Nordvariante besteht und die Mitglieder des Initiativkreises alle rechtlichen Mittel – auch mit Unterstützung der diese Trasse ebenso ablehnenden Naturschutzverbände – ausschöpfen werden, diese Trassierung zu verhindern.
Weiterhin ist die Istruper Bevölkerung mit dem Hurn und der dort präsenten Flora und Fauna stark verwurzelt. Dieses zeigte sich nicht nur während der Gespräche am „Run-den Tisch“ sondern auch in den Aktivitäten, welche die Vereine für den Erhalt dieses Naherholungsgebietes leisten. Auch die ökologisch günstig angelegten Wanderwege unterstützen die Verbindung Mensch und Natur. Nicht durch den Wald sondern am Waldrand, zwischen Ortsgrenze und Buchenmischwaldes, verläuft der Weg den die Istruper zur Naherholung nutzen.
Unserer Meinung nach eine ideale Voraussetzung um das FFH Buchenwaldgebiet ungestört in den Buchenmischwald hinein zu entwickeln, da keine Weggrenze die Ent-wicklung nachhaltig stören könnte. Nutznießer sind bereits einige Tiere. Hier ist vor allen der Rotmilan (z.B. mit Brutplatz im besagten Bereich) und der Schwarzspecht zu nennen, die wie auch andere Tiere in Richtung Waldrand/Ortsrand vorstoßen. Die Landschaft stellt die benötigten Bedingungen bereits jetzt zur Verfügung und sollte diese Möglichkeit auch perspektivisch weiter entwickeln können.
Wir bitten, unsere Argumente zu prüfen und das Naturschutzgebiet „Hurn“ um die be-treffende Waldfläche (s. ursprüngliche FFH-Gebietsgrenze, die zu Beginn des FFH-Meldeverfahrens nördlich von Istrup bis an die Bebauungsgrenze des Ortes verlief) auszuweiten.
Ihrer Antwort mit großem Interesse entgegensehend verbleiben wir
Mit freundlichen Grüßen
Initiativkreis Ortsumgehung Istrup
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