Weder im Norden noch im Süden
05.11.2003 – Von der Flaniermeile zur Asphaltwüste
Ortsumgehung Istrup:
Anwohner wehren sich gegen eine Trasse am Rande des Hurns Blomberg-Istrup (sb).
An einem sonnigen Sonntagvormittag ist die „Flaniermeile von Istrup“, wie Brigitte Maletzky den Spazierweg unterhalb des Waldgebietes „Hurn“ liebevoll nennt, gut besucht. Eltern mit ihren kleinen Kindern, Senioren, Hundebesitzer – sie alle lassen die Natur auf sich wirken: Das Laub bringt bunte Farbtupfer auf den schmalen Weg zwischen Fichtenwald und Friedhof. Idylle, wohin das Auge blickt. Johannes Kalhoff zieht ein DIN-A4-Blatt mit einer Fotomontage aus der Tasche: „Und so könnte es 2015 aussehen.“ Das Laub ist einer dreispurigen Straße gewichen, die den Verkehr unmittelbar am Friedhof vorbeiführt. Ein Szenario, das der „Initiativkreis Ortsumgehung Istrup“ verhindern will. Im Vorfeld der Bürgerversammlung zur Ortsumgehung in der kommenden Woche will der Initiativkreis die Bürger noch einmal wachrütteln. Zwar hatten im Jahre 1998 gut 450 Istruper gegen die „ortsnahe Nordvariante“ unterschrieben. Doch inzwischen ist das Thema offensichtlich nicht mehr in allem Köpfen präsent. Und das, obwohl jene Nordtrasse in leicht modifizierter Form weiterhin Favorit der Straßenplaner ist – in unmittelbarer Nähe zu den Wohnhäusern und einem schützenswerten FFH-Gebiet. Das führt naturgemäß zu Konflikten mit den Anwohnern. Doch Johannes Kalhoff und Brigitte und Michael Maletzky als Sprecher des Initiativkreises legen Wert darauf, dass sich ihr Protest nicht nur um die persönliche Betroffenheit dreht. Für ganz Istrup sehen sie verheerende Folgen, wenn die Nordtrasse realisiert wird. „Ein hohes Umweltrisiko“ Johannes Kalhoff Da ist zum einen der Umwelt- und Naturschutz. Ein vom Initiativkreis in Auftrag gegebenes Gutachten beweist, dass just an dem Südwesthang, durch den die neue Straße führen soll, verschiedene Fledermausarten vorkommen und ein bebrüteter Rotmilan-Horst entdeckt wurde. Insofern sei die Umweltverträglichkeitsstudie der Landesstraßenbehörde ungenügend und müsse dringend nachgebessert werden. Johannes Kalhoff: „Auch das Bundesamt für Naturschutz sieht ein sehr hohes Umweltrisiko, ebenso die Naturschutzverbände.“ Des weiteren fürchtet der Initiativkreis starke optische Beeinträchtigungen und Probleme mit dem Lärmschutz. Michael Maletzky: „Eine Nordtrasse, die zur Hälfte auf Dämmen und Brücken errichtet wird, verschandelt den Ort.“ Auch das Entwässerungsproblem sei bislang nicht beachtet worden. Riesige Rückhaltebecken seien vonnöten, um das Regenwasser aus dem Waldgebiet aufzufangen, glaubt die Initiative. Ganz zu schweigen von dem Wasserhaushalt des Waldes, der durch ein Straßenprojekt massiv beeinträchtigt würde – und mit ihm die Flora und Fauna. Auch das Verkehrskonzept Ost-Lippe sieht der Initiativkreis kritisch. Brigitte Maletzky: „Wenn man bedenkt, dass die Strecke von Barntrup nach Bad Meinberg damit um ein Drittel länger wird, aber nur unwesentlich schneller, ist es fraglich, ob der Autofahrer das akzepiert.“ Eine Entlastung der Anwohner der derzeitigen Ortsdurchfahrt ist nicht zu leugnen. Doch die Verbannung des überörtlichen Verkehrs habe auch Nachteile – vor allem für die Geschäftsleute und Gaststätten an der alten Strecke. Das würden auch die Blomberger nach der Umsetzung des Ost-Lippe-Konzeptes zu spüren bekommen. Ist die Ortsumgehung also unterm Strich überhaupt sinnvoll? „Darauf haben auch wir noch keine einhellige Antwort“, gibt Brigitte Maletzky zu. So gibt es inzwischen auch Stimmen, die sich generell gegen eine Umgehungsstraße aussprechen. Angesichts einer Verkehrsprognose des Bundesverkehrsministeriums, die bis 2015 von sinkenden Fahrzeugzahlen ausgeht, sei das 12-Millionen-Euro-Projekt Geldverschwendung, argumentieren die Gegner. Doch die Zahlen seien falsch, das Kfz-Aufkommen werde weiter steigen, glaubt das Landesstraßenbauamt. „Klar ist: Wir fordern den Verzicht auf die ortsnahe Nordvariante“, betont Brigitte Maletzky. Sie erinnert daran, dass die Nähe zum Ort – egal, ob im Norden oder im Süden – Hauptkritikpunkt des Istruper Runden Tisches zur Ortsumgehung gewesen sei. Und wenn die ortsferne Trasse im Norden auf Grund des FFH-Gebietes nicht machbar sei, müssten die Südvariante oder eine ganz neue Trassenplanung in Erwägung gezogen werden. „Wir werden Recht bekommen“ Brigitte Maletzky Und wenn all die Einwände nichts nützen und die Stadt sich doch für die ortsnahe Nordvariante entscheidet? Dann werde man klagen: „Wenn es sein muss durch alle Instanzen bis zum Europäischen Gerichtshof. Und wir werden Recht bekommen“, ist Brigitte Maletzky überzeugt.
Lippische Landeszeitung vom 05.11.2003
20.04.2003 – Einspruch Initiativkreis
Kreis Lippe
Fachgebiet 4.4
Felix-Fechenbach Str. 5
32754 Detmold
Landschaftsplan Nr. 11 „Blomberg“/ Gliederungs-Nr.: DGK 227
Abgrenzung des Naturschutzgebietes „Hurn“ N 2.1-3
Sehr geehrte Damen und Herren,
verschiedene Bürger aus Istrup haben sich 1998 zum Initiativkreis Ortsumgehung Istrup zusammengeschlossen um zu erreichen, dass die von Straßen.NRW geplante B1n nicht an den Interessen der Istruper Bürger vorbeigeht. Nach einer Sammlung von 450 Unterschriften unter Istruper Bürgern gegen die im Rahmen des Linienbe-stimmungsverfahrens von Straßen.NRW befürwortete Vorplanungslinie 1a (ortsnah im Norden) engagierten wir uns in einem von dem Blomberger Rat eingesetzten Runden Tisch und fanden mit anderen Interessenvertretern den Konsens, keine ortsnahe Tra-ssenvariante (weder Nord noch Süd) weiterzuverfolgen. Der Schutz des Waldes war hierbei immer eines der entscheidenden Argumente.
Dieser Konsens wird auch vom Dorfausschuß getragen und ist dem Blomberger Rat so übermittelt worden. Diese Haltung der Istruper Bevölkerung deckt sich mit dem Er-gebnis einer Bürgerbefragung 1982, in der – wenn überhaupt eine Umgehung als notwendig angesehen wurde – nur den Ort weit umgehende Varianten auf Zustim-mung stießen.
Der Entwurf des Landschaftsplanes „Blomberg“ sieht nun vor, das Waldgebiet „Hurn“ im Norden von Istrup in den Grenzen der FFH-Gebietsmeldung ( Natura 2000-Nr. DE-4021-303 „Wälder bei Blomberg“) als Naturschutzgebiet auszuweisen.
Die an die Europäische Union gemeldete FFH-Gebietsgrenze des „Hurn“ nördlich des Siedlungsrandes von Istrup ist aber das Ergebnis einer vorsorglichen Intervention der Stadt Blomberg, des Kreises Lippe und des Regionalrates bei der Bezirksregierung Detmold. Diese zielte darauf ab, Konflikte zwischen der seit Jahren geplanten ortsna-hen Nordumgehung von Istrup (B 1n/ Vorplanungslinie) und einer FFH-Schutz-gebietsausweisung der dafür benötigten Waldfläche zu vermeiden und vorsorglich die FFH-Grenze zurückzunehmen, um sich im Rahmen des noch laufenden Linienbe-stimmungsverfahrens nicht zu präjudizieren.
Die ursprüngliche FFH-Gebietsgrenze zu Beginn des FFH-Meldeverfahrens beinhaltete bekanntlich zusätzlich einen dem Buchenaltholzbestand in Südwesthanglage vorgelagerten Streifen von Buchenjungwuchs, Mischbestand und Fichten. Die von Straßen.NRW favorisierte Vorplanungslinie der B 1n, eine von insgesamt sieben verschiedenen Trassenalternativen im Norden und Süden von Istrup, würde diese Waldfläche queren.
Naturschutzfachlich war diese Herausnahme zu keinem Zeitpunkt begründet, dies wurde auch gar nicht versucht. Der Waldrand schützt bekanntlich die Kernzone des FFH-Gebietes und bietet zumindest genauso gute Standortbedingungen wie die Kernzone selbst, was die dort verbreitet auftretende Hainsimse ebenso beweist wie die Jungbestände nachwachsender Buchen an den Stellen, wo Fichten weichen mussten. Andererseits ist es keineswegs so, dass für den gesamten Hurn die Fichtenstreifen aus dem FFH-Gebiet herausgenommen wurden, dies geschah nur in dem beschrie-benen Streifen.
Forderung:
Der Initiativkreis möchte den Wald, der ein hervorragendes Entwicklungspotential auf-weist, wie ein unabhängiger Gutachter schon bei einer Erstbegehung feststellte, nun wenigstens als Naturschutzgebiet klassifiziert wissen. Die Stellungnahme entnehmen Sie bitte der Anlage 2 zu diesem Schreiben.
Unserer Meinung nach muß sich die Frage der Ausweisung eines Naturschutzgebie-tes ausschließlich an naturschutzfachlichen Kriterien orientieren. Zudem ist die vage Straßenplanung weder ein Grund für die Herausnahme aus dem FFH-Gebiet (s. gängige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes) noch anderweitig sinnvoll, da wie oben dargelegt, erheblicher Widerstand in der Bevölkerung gegen eine ortsnahe Nordvariante besteht und die Mitglieder des Initiativkreises alle rechtlichen Mittel – auch mit Unterstützung der diese Trasse ebenso ablehnenden Naturschutzverbände – ausschöpfen werden, diese Trassierung zu verhindern.
Weiterhin ist die Istruper Bevölkerung mit dem Hurn und der dort präsenten Flora und Fauna stark verwurzelt. Dieses zeigte sich nicht nur während der Gespräche am „Run-den Tisch“ sondern auch in den Aktivitäten, welche die Vereine für den Erhalt dieses Naherholungsgebietes leisten. Auch die ökologisch günstig angelegten Wanderwege unterstützen die Verbindung Mensch und Natur. Nicht durch den Wald sondern am Waldrand, zwischen Ortsgrenze und Buchenmischwaldes, verläuft der Weg den die Istruper zur Naherholung nutzen.
Unserer Meinung nach eine ideale Voraussetzung um das FFH Buchenwaldgebiet ungestört in den Buchenmischwald hinein zu entwickeln, da keine Weggrenze die Ent-wicklung nachhaltig stören könnte. Nutznießer sind bereits einige Tiere. Hier ist vor allen der Rotmilan (z.B. mit Brutplatz im besagten Bereich) und der Schwarzspecht zu nennen, die wie auch andere Tiere in Richtung Waldrand/Ortsrand vorstoßen. Die Landschaft stellt die benötigten Bedingungen bereits jetzt zur Verfügung und sollte diese Möglichkeit auch perspektivisch weiter entwickeln können.
Wir bitten, unsere Argumente zu prüfen und das Naturschutzgebiet „Hurn“ um die be-treffende Waldfläche (s. ursprüngliche FFH-Gebietsgrenze, die zu Beginn des FFH-Meldeverfahrens nördlich von Istrup bis an die Bebauungsgrenze des Ortes verlief) auszuweiten.
Ihrer Antwort mit großem Interesse entgegensehend verbleiben wir
Mit freundlichen Grüßen
Initiativkreis Ortsumgehung Istrup
Reaktionen
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© 2003 Initiativkreis Ortsumgehung Istrup
Landschaftsplan Nr. 11 „Blomberg“/ Gliederungs-Nr.: DGK 227
Abgrenzung des Naturschutzgebietes „Hurn“ N 2.1-3
Stellungnahme des Initiativkreises Ortsumgehung Istrup
Der Entwurf des Landschaftsplanes „Blomberg“ sieht vor, das Waldgebiet „Hurn“ im Norden von Istrup in den Grenzen der FFH-Gebietsmeldung ( Natura 2000-Nr. DE-4021-303 „Wälder bei Blomberg“) als Naturschutzgebiet auszuweisen.
Die an die Europäische Union gemeldete FFH-Gebietsgrenze des Hurn nördlich des Siedlungsrandes von Istrup ist das Ergebnis einer Intervention der Stadt Blomberg, des Kreises Lippe und des Regionalrates bei der Bezirksregierung Detmold.
Diese zielte darauf ab, Konflikte zwischen der seit Jahren geplanten ortsnahen Nordumgehung von Istrup (B 1n/ Vorplanungslinie) und einer FFH-Schutzgebietsausweisung der dafür benötigten Waldfläche zu vermeiden. Eine entsprechende Dokumentation liegt vor.
So beinhaltete die FFH-Gebietsgrenze zu Beginn des FFH-Meldeverfahrens bekanntlich zusätzlich einen dem Buchenaltholzbestand in Südwesthanglage vorgelagerten Streifen von Buchenjungwuchs, Mischbestand und Fichten. Die von Straßen.NRW favorisierte Vorplanungslinie der B 1n, eine von insgesamt sieben verschiedenen Trassenalternativen im Norden und Süden von Istrup, würde diese Waldfläche queren.
Dass die Herausnahme dieses Waldstreifens aus der ursprünglichen FFH-Gebietskulisse naturschutzfachlich nicht begründet war, steht für uns außer Frage.
Naturschutzfachliche Argumente waren auch zu keinem Zeitpunkt Gegenstand der Argumentation. Eine Abwägung zwischen einer naturschutzfachlich erforderlichen Gebietsmeldung und entgegenstehenden straßenplanerischen Belangen durfte nach der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes jedoch nicht stattfinden. Die von sachfremden Kriterien geleitete Ermessensausübung bei der FFH-Gebietsabgrenzung wird zu gegebener Zeit im Rahmen des Gerichtsverfahrens gegen das Straßenbauvorhaben auch justiziabel sein.
Wir fordern, nun wenigstens bei der Abgrenzung des Naturschutzgebietes „Hurn“ ausschließlich naturschutzfachliche Kriterien zugrunde zu legen.
Die Ausweisung als Naturschutzgebiet kann unabhängig vom FFH-Status eines Gebietes erfolgen, die Grenzen eines Naturschutzgebietes können über die Grenzen des FFH-Gebietes hinausgehen.
Bei dem Waldbereich am nördlichen Ortsrand von Istrup handelt es sich um Buchenmischwald mit Nadelhölzern sowie um Fichtenwald auf Buchenwaldstandort. Dieser derzeit von Fichten (mittleres Baumholz) dominierte Waldbereich in südexponierter Hanglage des Eggeberges sollte aus folgenden Gründen in das zukünftige Naturschutzgebiet „Hurn“ einbezogen werden (bzw. hätte aus folgenden Gründen innerhalb der FFH-Gebietskulisse „Hurn“ verbleiben müssen):
- Der Waldstandort bietet aufgrund der abiotischen Bedingungen (Geologie/Boden, Wasserhaushalt, Klima) u.a. aufgrund des Alters des Fichtenbestandes (die Hiebreife wird in absehbarer Zeit erreicht sein) ein hohes Entwicklungspotential zum Buchenwald, was dem Schutzziel „Erhaltung und Entwicklung großflächig-zusammenhängender, naturnaher Hainsimsen-Buchenwälder und basenreicher, meist kraut- und geophytenreicher Waldmeister-Buchenwälder …“ des FFH-Meldebogens entspricht.
- Der südliche Randbereich des Waldgebietes Hurn erfüllt – trotz Fichtenbestockung – entlang des angrenzenden Weges eine Waldrandfunktion und ist so-mit dem zusammenhängenden Waldgebiet zuzuordnen. Der Waldrand mit aufkommenden Pionierbaumarten wie Eberesche sowie stellenweise mit lichterem Buchenmischwald weist schon heute (vor der Umwandlung in Laubwald) eine artenreiche Avifauna auf. Die südexponierte Lage bedingt zudem eine hohe Bedeutung für Insekten, wie z.B. für Schmetterlinge, sowie für Kriechtiere.
- Auch in seiner derzeitigen fichtendominierten Ausprägung besitzt der Waldbereich eine deutliche Pufferfunktion für den nördlich angrenzenden Buchenwald und die darin vorkommenden geschützten Vogelarten gegenüber siedlungsbedingten und klimatischen (Windbruch/Sonnenbrand) Störungen. Entsprechende Waldstandorte in einem ähnlichen oder geringeren Entwicklungsstadium wurden sowohl im Randbereich des Hurn als auch in anderen FFH-Gebieten in die Gebietskulisse einbezogen bzw. in der Gebietskulisse belassen. Auf die Bedeutung von Pufferflächen – selbst wenn diese die naturschutzfachlichen Ansprüche gemäß der Richtlinie selbst nicht oder noch nicht hundertprozentig erfüllen- wurde auch in der Stellungnahme der höheren Landschaftsbehörde bei der Bezirksregierung Detmold zu häufig vorgetragenen grundsätzlichen Einwendungen im Rahmen des FFH- Anhörungsverfahrens (Punkt A- 06) explizit hingewiesen. Selbst intensiv bewirtschaftete Acker- und Grünlandflächen oder reine Nadelholzforste werden hier beispielhaft genannt.
- Der am Südhang stockende Wald ist für die Erhaltung der Lebensräume der im Hurn nachgewiesenen Arten der EU-Vogelschutzrichtlinie Schwarzspecht und Rotmilan von Bedeutung. Bei der Ausgrenzung des südlichen Waldbereiches des Hurn aus dem Naturschutzgebiet bzw. FFH-Gebiet kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Lebensräume dieser Arten verkleinert werden (Verringerung des Nahrungsangebotes für den Schwarzspecht durch Verlust an Totholz mit totholzbewohnenden Ameisen und Käfern, Verringerung der Auswahl an geeigneten Horstbäumen für den Rotmilan durch Verkleinerung des zusammenhängenden Waldbereiches an den vom Rotmilan für den Horstbau aufgrund der Thermik bevorzugten südexponierten Hängen). Im Rahmen einer fachkundig begleiteten Erstbegehung des betreffenden Waldstreifens zur Vorbereitung einer Flora- und Faunauntersuchung ergab sich hier ein Brutverdacht für den Rotmilan. Zum Nachweis der auch aus tierökologischer Sicht hohen Bedeutung des bisher von der geplanten Unterschutzstellung als Naturschutzgebiet ausgenommenen Geländeabschnittes wurde eine faunistische Untersuchung auf Vorkommen ausgewählter Tierarten in dem betreffenden Gebiet durchgeführt. Das Gutachten weist nach, dass der zur Diskussion stehende Waldabschnitt von schützenswerten Arten der FFH-Richtlinie bzw. Roten Liste als Brut- und Nahrungshabitat genutzt wird, was unseres Erachtens eine Einbeziehung in die Gebietskulisse des künftigen Naturschutzgebietes zwingend erforderlich macht.
- Mit Steinbruch und Bachtal weist der Waldbereich eine beachtliche Standortvielfalt auf: neben Waldbereichen kommen karge Felsstandorte sowie sump-fig-nasse Bereiche mit der typischen Flora und Fauna vor.
- Der Hurn ist auch hydrologisch betrachtet ein Gesamtkomplex, der insgesamt naturschutzgebietswürdig ist. Die Aussparung der betreffenden Teilfläche in Südwesthanglage ( mit dem Ziel, eine geplante Abgrabung nicht durch eine derartige Schutzgebietsausweisung zu komplizieren ) ist für die dortige Biozönose insgesamt schädlich und in Bezug auf die für den Hurn formulierten Erhaltungs- und Entwicklungsziele kontraproduktiv .
- Das fragliche Waldstück sollte auch im Interesse einer vor Ort klar erkennbaren Gebietsabgrenzung in das Naturschutzgebiet einbezogen werden. Teilweise strafbewehrte Verhaltensregeln für den Aufenthalt in Naturschutzgebieten können gegenüber der Bevölkerung nur dann eingefordert und gegebenenfalls auch durchgesetzt werden, wenn die Naturschutzgebietsgrenzen für den Bürger vor Ort auch erkennbar sind. Dies ist bei Ihrer Abgrenzungsvariante nicht der Fall. Bereits in ihrem derzeitigen Entwicklungsstadium lässt die Vegetation vor Ort aufgrund des fließenden Überganges der Entwicklungsstadien eine eindeutige Standortbestimmung (noch in oder schon außerhalb des Naturschutzgebietes?) nicht zu.
- Als Grundlage für die Auswahl der FFH-Gebiete diente seinerzeit das Biotopkataster der LÖBF. Als Objekt-Nr. BK-4020-048 wird „Der Hurn nördlich Istrup“ – inklusive des südlichen derzeit fichtendominierten Waldbereiches und inklusive Steinbruch – als Gebiet mit besonderer Wertigkeit für den Biotop- und Artenschutz geführt. Das Biotopkataster der LÖBF dient als Basis für den Schutz der wildwachsenden Pflanzen und wildlebenden Tiere in ihren Lebensräumen und Lebensgemeinschaften, so dass ihr Vorkommen auf Dauer gesichert ist. Nach wissenschaftlichen Kriterien sind im Biotopkataster solche Flächen erfasst und beschrieben worden, die für den Biotop- und Artenschutz eine besondere Bedeutung und eine daraus resultierende Schutzwürdigkeit im jeweiligen Naturraum haben. Die letzte Begehung des Hurn im Rahmen der Fortschreibung der Biotopkartierung NRW erfolgte am 07.09.1999; der Hurn in seiner ursprünglichen Abgrenzung wird demnach weiterhin als Gebiet von „internationaler Bedeutung“ bewertet, und es wird der Schutzstatus NSG vorgeschlagen. Seit der letzten Bewertung des Gebietes durch die LÖBF (1999) sind keine tiefgreifenden Veränderungen im südlichen Randbereich des Hurn erfolgt, so dass eine geringere Bewertung dieses Bereiches zum heutigen Zeitpunkt aus Sicht des Arten- und Biotopschutzes nicht nachvollziehbar ist.
Das Planungsverfahren zur Ortsumgehung Istrup/ B 1n befindet sich immer noch im Stadium der Linienbestimmung. Neben der von Straßen.NRW favorisierten ortsnahen Nordumgehung, um derentwillen die FFH Gebietsgrenze zurückgenommen wurde, stehen als Alternative weitere Trassenvarianten zur Verfügung. Die Stadt Blomberg hat sich bisher für keine der Trassenvarianten entschieden. Als Folge massiver Proteste der Istruper Bevölkerung gegen eine ortsnahe Nordumgehung, die sich bis in das Jahr 1982 zurückverfolgen lassen und heute nicht minder aktuell sind, wurde den Bürgern von Istrup jedoch ein Mitspracherecht bei der Trassenauswahl in Form eine systematischen Bürgerbefragung zugesichert. Ob sich die Istruper Bevölkerung mehrheitlich überhaupt für eine Ortsumgehung aussprechen wird und welche Trassenvariante sie gegebenenfalls favorisieren würde, vermag heute niemand zu beurteilen. Als Zwischenergebnis eines eigens zu dieser Frage von der Stadt Blomberg eingerichteten und finanzierten „Runden Tisches“, einer Unterschriftensammlung des Initiativkreises Ortsumgehung Istrup, sowie einer Entscheidung des Dorfausschusses Istrup kann jedoch festgehalten werden, dass eine ortsnahe Trassenvariante – sei es im Süden oder Norden von Istrup- von der Bevölkerung nicht gewünscht wird.
Sowohl der Wunsch, in dem betreffenden Waldabschnitt eine B 1n Trasse zu bauen, als auch die Chance, eine solche Planung gegen alle Widerstände auch Realität werden zu lassen, sind gegenwärtig eher vage. Vor diesem Hintergrund halten wir es für unvertretbar, der Kernzone eines FFH-Gebietes in Südwesthanglage eine durch den Status „Naturschutzgebiet“ ausreichend geschützte Pufferzone versagen zu wollen.
21.11.2000 – Dorfausschuss gegen ortsnahe Umgehungen.
09.11.2000 – Keine Einigkeit über Istruper Konsens
01.10.2000 – Zwischenergebnis; „Runder Tisch zur Ortsumgehung Istrup“
18.10.2000 – FFH Gebietsgrenze für Straße zurückgenommen
Zum Erstaunen der Beteiligten meldete die hiesige Presse, daß die Grenze des potentiellen FFH-Gebietes „Hurn“ am Südhang nun doch in trassengerechtem Zuschnitt für die vom WSBA favorisierte Vorplanungslinie 1a zurückgenommen werden soll.
26.09.2000 – Bezirksregierung: Vorschlag zur FFH Gebietsabgrenzung Hurn bleibt unverändert
Am 26.09.2000 wurden, in einer öffentlichen Sitzung, die Gebietsgrenzen des Planungsvorschlages FFH-Gebiet Hurn ohne eine Änderung bestätigt.Es wurde ausdrücklich auf einen hohen Zuspruch (begründet durch eine Anzahl von positiven Einwänden) für das Gebiet hingewiesen. |
05.08.2000 – Der Ortsteil Istrup hat eine gute Infrastruktur und ein reges Vereinsleben
Blomberg-Istrup. Eingeschmiegt ins Blomberger Becken liegt der zweitgrößte Blomberger Ortsteil in der Hainbachniederung – durchquert von der Ostwestfalenstraße.
„Die dringend erforderliche Ortsumgehung ist zur Zeit ein hochaktuelles Thema im Ort, gilt es doch für alle Istruper Bürger eine Trasse zu finden, die die Ortschaft selbst und natürlich auch die angrenzenden Ortschaften am wenigsten zusätzlich belastet“, erklärt Ortsvorsteher Woldemar Berghahn. Darüber wird im „Runden Tisch“ diskutiert, ein Kreis, der sich Ende 1999 gegründet hat. Tatsächlich gab es schon Pläne dafür vor 30 Jahren. Auch sonst sind die Istruper recht rege, was das Vereinsregister belegt. Größter im Bunde ist der Sportverein, dem 450 Mitglieder angehören. Er hat sich auch die sportliche Förderung und soziale Integration von Kindern und Jugendlichen auf die Fahne geschreiben. Der Heimatverein mit 250 Mitgliedern pflegt überliefertes Brauchtum, trägt mit Veranstaltungen und Aktivitäten zum Dorfleben bei. Er unterhält im ehemaligen Steinbruch einen eigenen Grillplatz und ein Vereinshaus, erstellt von Mitgliedern in Eigenleistung. Die Integration der zahlreichen Aussiedler ist jedoch noch nicht geglückt. „Dass junge Leute am Sport teilnehmen, ist eine Ausnahme“, bedauert der Ortsvorsteher. Großer Andrang herrscht jedoch Sonntagmorgens, wenn die „Freie Evangeliums Christen Gemeinde“ Gottesdienste in ihrem Bethaus abhält. Dazu hat die Gemeinde eine historische Hofanlage nach einem Brand für ihre Zwecke umgebaut. Die evangelische Kirchengemeinde liegt ebenfalls im Ortszentrum, wo der Jugendkeller eine Anlaufstelle für viele Jugendliche geworden ist. Neben Veranstaltungen, bei denen sich einzelne Vereine in unterschiedlicher Weise gegenseitig unterstützen, bildet der Weihnachtsmarkt das Ereignis des Jahres. Er wird so gut angenommen, dass ein Reinerlös von mehreren tausend Mark zusammen kommt, der regelmäßig karikativen Zwecken zugedacht wird. In der dritten Jahreszeit fiebern viele Bewohner der Karnevalssitzung des sehr aktiven und weithin bekannten Spielmannszuges Istrup entgegen.
Daran wirkt auch der Karnevalsverein Blomberg in Ostfriesland mit, zu dem die Istruper eine Freundschaft aufgebaut haben. Auch an Infrastruktur hat Istrup einiges zu bieten: Neben der Grundschule gibt es einige Geschäfte, die die Nahversorgung sichern. Geschäftsinhaber an der Ostwestfalenstraße profitieren davon, dass täglich Tausende von Autofahrern hier Halt machen. Der Ortskern selbst hat einige schöne alte Fachwerkhäuser zu bieten. Höfe, Gärten und kleine Grünflächen lassen Enge nicht aufkommen. Lange haben die Einwohner für die verkehrsberuhigte Alte Dorfstraße gekämpft, die Autofahrer zwingt langsam zu fahren. Denn viele Schüler und Kindergartenkinder nutzen sie auf ihrem Weg. Das neue Baugebiet am Ortsrand ist fast schon belegt, so dass neue Grundstücke benötigt werden.
Ysinctorp, ab 1676 Istrup, wurde 1361 erstmals urkundlich erwähnt. Frühes Zeichen einer Besiedlung ist ein Knüppeldamm, der beim Bau der Kanalisation gefunden wurde. Er liegt rund 2,45 Meter unter der jetzigen Straße. Aus vorgeschichtlicher Zeit stammt ein Mammutzahn, der um die Jahrhundertwende beim Graben eines Brunnens an der Detmolder Straße gefunden wurde. Das Alter wird auf etwa 80.000 bis 100.000 Jahre geschätzt. Älteste Zeichen einer menschlichen Besiedlung sind Steinbeile aus der Jungsteinzeit, etwa 4000 Jahre vor Chr. alt.