20.09.2004 – Für Sie nachgefragt!

Unser Service zur Kommunalwahl 2004

Liebe Mitglieder und Freunde des Initiativkreises,
 
es ist wieder soweit!!!! Am 26.09.04 ist Kommunalwahl und wir können durch unsere Stimmabgabe für die künftige Blomberger Politik die Weichen stellen.
 
Der Standpunkt der Blomberger Parteien zum Planungsvorhaben der B1n/OU Istrup wird für viele von uns bei der Stimmabgabe zur Kommunalwahl 2004 mitbestimmend oder gar ausschlaggebend sein.
 
Um Ihnen eine Orientierungshilfe bei Ihrer Wahlentscheidung zu geben, haben wir daher allen Blomberger Parteien einen Fragenkatalog zur OU Istrup vorgelegt.
Bis auf die „Freien Bürger von Blomberg (FBvB)“ haben sich dankenswerterweise alle Parteien die Mühe gemacht, zu unserer Anfrage Stellung zu nehmen.
 
Lesen Sie anschließend in alphabetischer Reihenfolge die Aussagen der Parteien zur Ortsumgehung. Lassen Sie diese in Ihre Entscheidung einfließen und treffen Sie Ihre Wahl!!!


Ihr Initiativkreis Ortsumgehung Istrup

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13.11.2003 – „Es kann nur besser werden“

Bürgerinformation zur geplanten Ortsumgehung Istrup

Blomberg-Istrup (sb). An der Ortsumgehung Istrup scheiden sich die Geister: Nordtrasse oder Südtrasse, ortsnah oder ortsfern, vielleicht sogar gänzlicher Verzicht auf einen Straßenneubau – alle Varianten sind denkbar. Ein genaues Stimmungsbild lieferte die Bürgerinformationsveranstaltung in der Istruper Mehrzweckhalle, zu der die Stadt Blomberg gemeinsam mit dem Landesstraßenbauamt (LSBA) eingeladen hatte, nicht. Mehr als drei Stunden lang wurden Argumente für und wider ausgetauscht.

Foto: Buhrmester

Dabei steht der Favorit der Straßenplaner längst fest: Wie berichtet, soll die Umgehungsstraße am Rande des Waldgebietes Hurn im Norden des Ortes verlaufen. Die Südvarianten wurden aus mehreren Gründen verworfen, unter anderem wegen der höheren Kosten, der starken Nutzung von Schleichwegen und der Zerschneidung des Hainbuchentals. Als Teil des Verkehrskonzeptes Ost-Lippe soll die künftig dreispurig geführte Straße auch den B 1-Verkehr aufnehmen, der um Blomberg herumgeführt wird. Das hat Folgen für das Verkehrsaufkommen. Laut Hans-Herbert Oldemeier vom LSBA fahren heute rund 13 000 Fahrzeuge durch Istrup, bis 2010 werde sich diese Zahl nach Angaben der Behörde auf gut 18 000 erhöhen. Das zweifelte Michael Maletzky vom „Initiativkreis Ortsumgehung Istrup“ an. Seine Zahlen stammen aus dem Bundesverkehrsministerium und gehen von unter 10 000 Fahrzeugen im Jahr 2015 aus. Maletzky wies auch auf ein von der Bürgerinitiative in Auftrag gegebenes tierökologisches Gutachten hin. Im Gutachten werden schützenswerte Vögel und Fledermäuse in dem Randstreifen nachgewiesen, durch den die neue Straße führen soll. Die Nordtrassen-Gegner wollen beweisen, dass das Fichtenstück am Rande des Hurns ebenso schützenswert ist wie der Rest des Waldes, der als Flora-Fauna-Habitat-Gebiet (FFH) gemeldet wurde. Derzeit liegt das Gutachten bei der Initiative bei der Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten (LÖBF). Die hatte bereits die favorisierte Linie des LSBA gebilligt, nachdem die Straßenplaner eine FFH-Umweltverträglichkeitsstudie vorgelegt hatten. Eine Reaktion auf die neue Studie steht noch aus. Darauf zu warten, sei jedoch nicht notwendig, so LSBA-Chef Ulrich Windhager: „Die Ergebnisse können später eingearbeitet werden.“ Zu Wort meldeten sich neben den Nordtrassen-Gegnern auch Anwohner der heutigen Ortsdurchfahrt, der Lemgoer Straße. Wolfgang Petersmeier ist einer von ihnen: „Man sollte auch an die Menschen denken, die 24 Stunden am Tag dem Verkehr ausgesetzt sind, nicht nur an ein paar Tannen und Tiere.“ Auch er sei kein Freund einer ortsnahen Trasse aber: „Egal, wo die Umgehungsstraße herführt, es kann nur besser werden.“ Dem pflichtete Windhager bei: So würden entlang der geplanten Trasse die Grenzwerte für Lärmbelästigung an allen Häusern eingehalten, versprach er: „Und davon kann jetzt ja wohl nicht die Rede sein.“ Bürgerbefragung Die Entlastung der Bürger ist das eine, doch was wird aus den Betrieben und Geschäften entlang der Lemgoer Straße, die laut LSBA nach dem Bau der Umgehungsstraße nur noch von rund 2000 überwiegend Einheimischen befahren würde, wollte Wolfgang Humke wissen. „Dass eine Umlagerung stattfindet, ist klar. Aber wir erleben immer wieder, dass mit der Umgehungsstraße das dörfliche Leben gewinnt“, so Windhager. Eine Einschätzung, die nicht nur Zustimmung fand. Bis zum 5. Dezember ist nun Zeit, Stellung zu beziehen zu der 3,1 Kilometer langen Nordtrasse, für die 11,8 Millionen Euro veranschlagt sind. Dann werden die Einwände im Rat diskutiert. Bevor es zu einer politischen Entscheidung kommt, plant die Stadt in Istrup noch eine Bürgerbefragung. Bis das Votum der Stadt zur Linienführung vorliegt, stockt das Verfahren.

Lippische Landeszeitung Nr. 264 vom 13.11.2003

11.11.2003 – Bürgerversammlung in der Mehrzweckhalle in Istrup

Bürgerversammlung in Istrup
zum Thema „Ortsumgehung“

Straßen.NRW favorisiert nach wie vor die ortsnahe Nordumgehung nach 1998`er Planung.

In der Bürgerversammlung hingegen versuchte Straßen.NRW diese Tatsache möglicht freundlich darzustellen:

Zum Ablauf:
Nach einer kurzen Einführung zum Thema der Bürgerversammlung durch Bürgermeister Dr.Pilgrim stellte Herr Windhager und seine Kollegen neben den anderen Trassenvarianten als ihre Wunschtrasse erneut die ortsnahe Nordumgehung vor.

Mündige Bürger trugen ihre Meinung vor. Auch der Initiativkreis stellte die durch Straßen.NRW getätigten Aussagen in Frage und belegte es durch die gesammelten Informationen zum Thema:

  • Verkehrsprognosen verringern sich bis 2015
  • Unstimmiges Netzkonzept
  • Verödung des bislang aktiven Ortskerns
  • Ausweisung des Hurn als FFH-Gebiet stellt die Durchsetzbarkeit der favorisierten Trasse in Frage
  • Mängel in den Darstellungen von Straßen.NRW (z.B. Umweltverträglichkeitsstudie)

Straßen.NRW gab weder auf die Einwände noch auf belegbare Argumente der betroffenen Bürger eine eindeutige Antwort. Entweder hieß es „Die Aussagen sind so nicht richtig“ oder „Im jetzigen Status der Planung müssen diese Belange nicht geprüft werden.“. Beide Aussagen wurden nicht weiter erläutert bzw. nicht nachvollziehbar begründet.

Ziel dieser gesetzlich vorgeschriebenen Bürgerversammlung ist es, die Bürger zu informieren und auf die durch sie zu treffende Entscheidung vorzubereiten. Als Ergebnis konnte jedoch nur eines festgestellt werden. Die Information ist durch geschicktes Taktieren der „Straßen-Profis“ von Straßen.NRW zu kurz gekommen.

Eine Diskussion über die Umgehung, deren Konsequenz für den Ort und die Bürger wird mit dieser Methode jedenfalls konsequent unterdrückt.

Ihr Initiativkreis Ortsumgehung Istrup

Den Flyer von Straßen.NRW finden Sie  hier
Den Sachstandsbericht des Initiativkreis finden Sie hier
Die Kritik am Netzkonzept des Initiativkreis finden Sie hier
Die Argumente des Initiativkreis finden Sie hier

09.11.2003 – Die Kritik des Initiativkreises am Netzkonzept Ostlippe

Das Planungsvorhaben OU Istrup befindet sich im Stadium der Linienbestimmung. Die Maßnahme ist Bestandteil des sog. Netzkonzeptes „Ostlippe“ mit dreispurigem Neubau (2+1 Wechselspur) und Hochstufung der bisherigen Ostwestfalenstraße (L 712) zur B 1n. Das Netzkonzept sieht vor, dass die B 1 aus Richtung Paderborn kommend kurz hinter dem Ortseingang der Kernstadt Blomberg rechtwinklig nach Westen abknickt, auf der jetzigen L712 über Istrup nach Großenmarpe führt, dort wieder rechtwinklig nach Nordosten abknickt und über zwei ebenfalls neu zu bauende Abschnitte der B 66n, OU Barntrup-Selbeck und Nordumgehung Barntrup-Stadt, zurück auf die bestehende B 1 östlich von Barntrup führt.

Diese Netzkonzeption ist insgesamt fragwürdig.

Gründe:

  • Die von Verkehrsteilnehmern (VKT) zurückzulegende Strecke verlängert sich erheblich (z.B. in der Relation Bad Meinberg/Barntrup oder Steinheim/ Barntrup um ein Drittel).
  • Da selbst in Verkehrsspitzenzeiten derzeit in den Ortsdurchfahrten Blomberg und Istrup keine Verkehrsstörungen auftreten, dürfte die Akzeptanz für diese Mehrwege beim VKT gering und die Zeitersparnis unerheblich sein.
  • Aufgrund der Nähe der geplanten OU Istrup zur nördlichen Wohnbebauung des Ortsteiles und der Positionierung im Naherholungsgebiet dürften aus Gründen des Lärmschutzes und der Verkehrssicherheit Maßnahmen zur Ge-schwindigkeitsbegrenzung erforderlich werden, die die erhoffte Fahrzeitverkürzung weiter minimieren, wenn nicht gar aufheben.
  • Für den VKT – erst recht den ortskundigen – bietet sich eine Vielzahl von kürzeren Ausweichmöglichkeiten (Schleichverkehr) an, die angesichts drastisch gestiegener Benzin- und Kfz-Kosten insbesondere von Berufspendlern aus der Region bevorzugt werden würden.
  • Die Stadt Blomberg versucht gegenwärtig, sich als regionales Mittelzentrum zu etablieren und Kaufkraft aus dem Umland für sich zu gewinnen und an sich zu binden. Verbrauchermarktbetreiber und Schnellrestaurantketten (Drive-In’s) werden für Innenstadtlagen mit dem Standortvorteil „direkt an der B 1“ umworben. Gaststättenbetriebe, Tankstellen, Baumärkte und Fachhandelsbetriebe haben sich bereits zahlreich an der derzeitigen B 1-Ortsdurchfahrt niedergelassen und profitieren in der ansonsten unter gravierenden Kaufkraftabflüssen leidenden Stadt vom Durchgangsverkehr. Es ist davon auszugehen, dass mit umfangreichen Werbebeschilderungen in der Peripherie von Blomberg auch nach Realisierung des Netzkonzeptes versucht werden wird, die Attraktivität der Ortsdurchfahrt Blomberg-Kernstadt für den Fernverkehr zu erhalten. Nur eine nicht minder attraktive Ausweichstrecke (aufgrund geringerer Strekkenlänge oder durch Fahrzeitverkürzung) wird hier zu der erhofften Bündelung der Verkehrsströme auf den Straßen des Netzkonzeptes führen. Eine derartige Attraktivität kann die derzeitige Konzeption für sich nicht in Anspruch nehmen.

09.11.2003 – Aktueller Sachstandsbericht

zur Planung der B 1n/Ortsumgehung Istrup Situation vor Ort

Seit mehr als 20 Jahren engagieren sich Istruper Bürger/innen gegen den Bau der Nordumgehung von Istrup, zunächst geplant als L 712n. Mit Wiederaufleben der öffentlichen Diskussion um das Projekt ( jetzt geplant als B 1n im Rahmen des sog. „Netzkonzeptes Ostlippe“) im Jahre 1998 übernahm es die Bürgerinitiative „Initiativkreis Ortsumgehung Istrup“ sozusagen in zweiter Generation, die Proteste gegen das Straßenbauvorhaben zu bündeln und zu artikulieren.

Das Planungsverfahren befindet sich im Stadium der Linienbestimmung. Die vom Planungsträger, dem Landesbetrieb Straßen.NRW. favorisierte Vorplanungslinie Ia, eine ortsnahe Nordumgehung der Ortschaft, wurde der Bevölkerung 1998 als eine von insgesamt sieben Trassenvarianten im Norden und Süden von Istrup vorgestellt. Während die Vorplanungslinie Ia direkt am nördlichen Siedlungsrand (Wohnbebauung) in Troglage den Südwesthang des Waldgebietes „Hurn“ durchquert und im Bereich der Splittersiedlung „Jerusalem“ auf die Wohngebäude zweier bewirtschafteter Höfe trifft, nähme eine ortsfernere Nordumgehungsvariante ebenfalls in Troglage den Buchenaltholzbestand des „Hurn“ in Anspruch.
Die Südvarianten, außerhalb der Splittersiedlung „Jerusalem“ in unterschiedlichem Maß allesamt ortsferner als die Vorplanungslinie, kreuzen zweimal das Feuchtbiotop „Hainbach/Hainbachtal“.

Angesichts masssiver Bürgerproteste gegen die favorisierte Vorplanungslinie auf einer von Straßen.NRW. veranstalteten Bürgerversammlung in Istrup Mitte 1998 forderte der Rat der Stadt Blomberg den Landesbetrieb auf, eine von den Bürgern angeregte neue ortsferne Trassenvariante im Süden von Istrup zu prüfen, die sog. „Siebenhöfen“-Variante. Diese sollte Istrup von Westen kommend ortsfern südlich umgehen und sodann bei der Flur „Siebenhöfen“ auf der Linie bereits vorhandener Wirtschaftswege zwischen den Ackerflächen ohne nochmalige Kreuzung der Hainbachaue und in deutlichem Abstand zu der Splittersiedlung „Jerusalem“ direkt in die bestehende B1 einschwenken. Bereits nach Durchführung einer Verkehrsuntersuchung für zwei Modifikationen der „Siebenhöfen“-Variante verwarf Straßen.NRW. diesen Planungsansatz wieder, da für die Strecke in einem Teilabschnitt nicht die für den Bau einer Bundesstraße erforderliche Auslastung errechnet wurde. Außerdem prognostizierte Straßen.NRW. für die „Siebenhöfen“-Variante Kosten in Höhe von 23,8 bzw. 25,3 Mio.€, die die Kosten der deutlich billigeren Lösung ( 12,5 Mio. €) im Norden von Istrup weit überstiegen.

Stattdessen präsentierte man nunmehr eine sog. „erweiterte Vorplanungslinie“, die die von Straßen.NRW. schon bisher favorisierte ortsnahe Nordumgehung lediglich dahingehend modifizierte, dass diese im Bereich der Splittersiedlung „Jerusalem“ jetzt direkt hinter den (ursprünglich überplanten) Hofstel-len verlaufen sollte. Die Bürgerproteste hielten an, im Rahmen einer Unterschriftensammlung des Initiativkreises hatten sich zuvor bereits 450 Istruper/innen gegen die ortsnahe Nordumgehung ausgesprochen. Ein eigens zu dieser Frage von der Stadt Blomberg eingerichteter und finanzierter Runder Tisch, sowie der Dorfausschuß Istrup kamen übereinstimmend zu dem (Zwischen-) Ergebnis, dass allenfalls eine ortsferne Trassenführung der geplanten Ortsumgehung im Interesse der Gesamtbevölkerung von Istrup sein könne. Die weiteren Diskussionen am Runden Tisch wurden unterbrochen, als bekannt wurde, dass das Waldgebiet „Hurn“ inklusive der für die Nordvarianten benötigten Waldflächen als sog. „FFH-Gebiet“ nach der EU-Richtlinie 92/43/EWG zur Europäischen Union gemeldet werden sollte.

Die Stadt Blomberg, der Kreis Lippe und der Regionalrat bei der Bezirksregierung Detmold intervenierten daraufhin gegen die FFH-Gebietsausweisung der Flächen wegen Kollision mit straßenplanerischen Interessen politisch und erzielten einen Teilerfolg dahingehend, dass der für die ortsnahe Vorplanungslinie benötigte Waldstreifen bis auf zwei kleine Teilflächen wieder aus der Gebietskulisse des Meldegebietes herausgenommen wurde. Der unmittelbar anschließende Buchenaltholzbestand, durch den die ortsferne Nordvariante trassiert war, blieb zu meldendes FFH-Gebiet.

Der Planungsträger Straßen.NRW. hatte nunmehr die Planungsvarianten der Ortsumgehung Istrup auf ihre sog. FFH-Verträglichkeit nach Art. 6 Abs. 3 der FFH- Richtlinie hin zu bewerten. Die ortsferne Nordvariante wurde wegen der großflächigen Inanspruchnahme des Buchenaltholzbestandes des Hurn ohne Detailprüfung als FFH-unverträglich eingestuft. Für die direkt daneben liegende ortsnahe Vorplanungslinie wurde eine FFH-Vertäglichkeitsuntersuchung durchgeführt. Diese kam zu dem Ergebnis, dass die für das FFH-Gebiet festgelegten Erhaltungsziele durch das Straßenbauvorhaben nicht erheblich be-einträchtigt werden. Alle Südvarianten wurden wegen ihres Abstandes zum Waldgebiet ohne Prüfung als FFH-verträglich klassifiziert.

Die Bürgerinitiative ist der Ansicht, dass die FFH-Verträglichkeitsuntersuchung insbesondere in puncto Sorgfalt bei der Erfassung von Basisdaten (z.B. Tier-artenvorkommen, hydrogeologische Grunddaten) und Untersuchungstiefe den nach der FFH-Richtlinie an sie zu stellenden Anforderungen nicht genügt und zu einem falschen Ergebnis kommt. Sie hat daher selbst externe Gutachter mit Vegetationsuntersuchungen und faunistischen Erfassungen beauftragt und entsprechende Expertisen vorgelegt. Darüberhinaus vertritt sie die Auffassung, dass die von straßenplanerischen Belangen motivierte Rücknahme der zunächst zutreffend gewählten FFH-Gebietsgrenze nach der FFH-Richtlinie nicht zulässig war, und es sich daher bei dem ortsnah überplanten Wald-streifen um potentielles FFH-Gebiet handelt.

Der Landesbetrieb Straßen.NRW. wird nun im November 2003 nochmals eine Bürgerversammlung vor Ort durchführen, um der Istruper Bevölkerung den gegenwärtigen Planungsstand und die Ergebnisse der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zu präsentieren.

Die Stadt Blomberg hat sich offiziell bisher für keine der Trassenvarianten entschieden. Als Folge der massiven Proteste der Istruper Bevölkerung gegen eine ortsnahe Nordumgehung, die sich bis in das Jahr 1982 zurückverfolgen lassen und heute nicht minder aktuell sind, wurde den Bürgern von Istrup jedoch ein Mitspracherecht bei der Trassenauswahl in Form eine systematischen Bürgerbefragung zugesichert. Ob sich die Istruper Bevölkerung mehr-heitlich überhaupt für eine Ortsumgehung aussprechen wird und welche Trassenvariante sie gegebenenfalls favorisieren würde, vermag heute niemand zu beurteilen. Der Kreistag Lippe hatte sich bereits 1998 -vor Wiederaufflammen der -Bürgerproteste- für die von Straßen.NRW. (damals noch WSBA Bielefeld) favorisierte ortsnahe Nordumgehung von Istrup entschieden. Es gibt aus politischen Kreisen jedoch Signale, dass der Kreis Lippe nicht gegen den Willen der Stadt Blomberg an dieser Entscheidung festhalten wird.

Straßen.NRW. drängt Politik und über Presseveröffentlichungen auch die Bevölkerung, sich jetzt schnell für die erweiterte Vorplanungslinie ortsnah im Norden zu entscheiden, da angesichts leerer Kassen nur so der Bau einer Ortsumgehung überhaupt sichergestellt werden könne. Im Entwurf des neuen Bundesverkehrswegeplanes 2015 ist die B 1n/Orts-umgehung Istrup als Teil einer Gesamtmaßnahme gebildet aus den Ortsumgehungen B 66 Barntrup,B 66 Barntrup-Selbeck, B 1 Blomberg-Istrup und B 1 Blomberg-Herrentrup im vordringlichen Bedarf enthalten.

Die Bürgerinitiative kündigt nicht nur erbitterten Widerstand für die kommenden (Planungs-) Jahre an, sondern verweist auch darauf, dass sie wegen der bestehenden Konflikte mit einem FFH-Gebiet den Klageweg – notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof – einschlagen wird. Sie fordert dringend dazu auf, die FFH-Verträglichkeitsuntersuchung richtlinienkonform zu überarbeiten und mit der gebotenen Sorgfalt den von ihr bereits gelieferten Nachweisen von Vorkommen mehrerer geschützter Arten (Arten der roten Listen, VogelschutzRL und FFH-RL Anh. II und IV) auf und an der Vorplanungslinie nachzugehen. Sie hält die Frage der Linienbestimmung für gegenwärtig nicht entscheidungsreif, da zu wesentlichen Aussagen der FFH-Verträglichkeitsstudie ein Gegenbeweis bereits erbracht wurde und gravierende Informationsdefizite nachgewiesen worden sind. Die hiesige Politik zieht es vor, auf Basis des status quo eine Bürgerversammlung durchzuführen.